Startseite Allgemeines Green Assets Holding AG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt
Allgemeines

Green Assets Holding AG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Green Assets Holding AG, Schweiz, in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der fox e-mobility AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Green Assets Holding AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

MAJOKS Investments eG wo sind die Bilanzen Herr Löbert?

Auch das eine Genossenschaft wo keiner weiss was wirtschaftlich mit ihr los...

Allgemeines

Analyse und Bericht zum Jahresabschluss der FC-FinanzConcept Frankfurt GmbH (Geschäftsjahr 2022

Überblick Die Bilanz der FC-FinanzConcept Frankfurt GmbH für das Geschäftsjahr 2022 zeigt...

Allgemeines

Analyse und Bericht zum Jahresabschluss der Lofts in der Alten Malzfabrik Projekt GmbH

Grundlegende Beobachtungen Die Bilanz der Lofts in der Alten Malzfabrik Projekt GmbH...

Allgemeines

Mahnender Aufschrei gegen Gewalt an Frauen: Frankreich im Zeichen der Solidarität

In ganz Frankreich gingen gestern Zehntausende auf die Straßen, um ein klares...