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Green City Aktiengesellschaft – was für eine miese Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
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Schaut man sich die unten abgebildete Bilanz genau an, dann kommt man genau zu diesem Ergebnis, denn schaut man sich einzelne Positionen an, dann ist man als Anleger richtig erschrocken.

Vor allem die Bilanzposition „NICHT DURCH KONZERNEIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG“ von über 35 Millionen Euro sagt dann eigentlich nur eines: Raus aus diesem Investment, denn das könnte sonst ein Desaster werden, wenn es das nicht schon jetzt ist aus Anlegersicht.

Green City Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.366.902,26 2.515
2. Geschäfts- oder Firmenwert 16.400.687,18 4.069
3. geleistete Anzahlungen 158.801,28 0
17.926.390,72 6.584
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.247.133,28 7.188
2. technische Anlagen und Maschinen 116.804.596,14 135.314
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 543.008,87 501
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.872.242,05 10.364
148.466.980,34 153.367
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 359.164,83 286
2. Beteiligungen 666.819,96 665
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.389.801,68 5.021
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.738.330,79 1.870
5. Genossenschaftsanteile 123.025,00 123
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.695,32 4
8.303.837,58 7.969
174.697.208,64 167.920
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 118.466,80 519
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 28.454.854,14 6.582
3. fertige Erzeugnisse und Waren 4.836,67 7
4. geleistete Anzahlungen 10.423.994,96 0
39.002.152,57 7.108
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.305.719,19 17.092
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.742.306,54 50
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 301.161,32 212
4. sonstige Vermögensgegenstände 8.816.123,09 25.887
34.165.310,14 43.241
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 10.458,00 0
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 22.442.078,02 16.590
95.619.998,73 66.939
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.681.461,55 3.856
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 1.363.787,46 1.600
E. NICHT DURCH KONZERNEIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 35.029.143,00 27.873
308.391.599,38 268.188

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 964.167,00 961
2. abzgl. rechnerischer Wert eigener Anteile 0,00 -4
964.167,00 957
II. Kapitalrücklage 4.925.372,34 4.698
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 21.801,00 22
IV. Konzernbilanzverlust -50.006.243,47 -43.061
V. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen 9.811.380,96 9.702
VI. Anteile anderer Gesellschafter -745.620,83 -191
-35.029.143,00 -27.873
VII. Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.029.143,00 27.873
0,00 0
B. PASSIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER KAPITALKONSOLIDIERUNG 263.365,36 279
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 285.350,19 66
2. sonstige Rückstellungen 3.897.513,83 2.818
4.182.864,02 2.884
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Genussrechtskapital 3.000,00 3.644
2. Anleihen 128.968.952,59 111.566
davon konvertibel: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.691.107,58 107.198
4. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.032.418,49 3.388
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.429.444,51 6.582
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 412.316,80 21
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254,58 0
8. sonstige Verbindlichkeiten 46.291.988,00 32.571
davon aus Steuern: EUR 859.367,19 (Vj. TEUR 1.008)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 1.498,71 (Vj. TEUR 37)
303.829.482,55 264.970
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 115.887,45 55
308.391.599,38 268.188

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

2018 2017
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 39.533.201,76 28.585
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -3.869.099,40 -1.105
3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.945.215,95 5.056
4. sonstige betriebliche Erträge 6.415.760,68 920
44.025.078,99 33.456
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.603.168,44 -1.452
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -5.390.154,27 -5.116
-6.993.322,71 -6.568
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -8.715.741,90 -7.150
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge -1.684.788,47 -1.370
davon für Altersversorgung: EUR 95.101,81 (Vj. TEUR 103)
-10.400.530,37 -8.520
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -11.033.322,56 -9.827
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -400
-11.033.322,56 -10.227
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -12.563.718,99 -12.702
davon aus der Währungsumrechnung: EUR 178,66 (Vj. TEUR 0)
3.034.184,36 -4.561
9. Erträge aus Beteiligungen 3.073,51 0
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.460,04 2
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vj. TEUR 0)
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.865.291,77 1.407
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 346.983,67 (Vj. TEUR 2)
12. Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen -109.587,82 -53
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen undauf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -141
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.840.825,81 -8.794
davon an verbundene Unternehmen: EUR -15.197,56 (Vj. TEUR 0)
-9.079.588,31 -7.579
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.009.921,54 -704
16. Konzernergebnis nach Steuern -7.055.325,49 -12.844
17. sonstige Steuern -23.212,83 -14
18. Vergütung für Genussrechtskapital -115.492,92 -258
19. Konzernjahresfehlbetrag vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter -7.194.031,24 -13.116
20. auf Anteile anderer Gesellschafter entfallender Ergebnisanteil 512.785,66 284
21. Konzernjahresfehlbetrag -6.681.245,58 -12.832
22. Konzernverlustvortrag -43.061.322,12 -30.273
23. Anpassung des Verlustvortrags durch Konsolidierungseffekte -263.675,77 44
24. Konzernbilanzverlust -50.006.243,47 -43.061

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben zum Konzern

II. Zugrunde liegende rechtliche Vorschriften

III. Konsolidierungskreis

IV. Konsolidierungsgrundsätze

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

2. Finanzanlagen

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4. Guthaben bei Kreditinstituten

5. Rechnungsabgrenzungsposten

6. Eigenkapital

7. Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG über eigene Anteile

8. Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB über Genussrechtskapital

a. Genussrechte IV Tranche A

b. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen

9. Anteile anderer Gesellschafter

10. Passiver Unterschiedsbetrag

11. Sonstige Rückstellungen

12. Verbindlichkeiten

VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

3. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

4. Latente Steuern

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalflussrechnung

2. Derivative Finanzinstrumente

3. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

b. Patronatserklärungen

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

5. Abschlussprüferhonorar

6. Verwendung des Jahresergebnisses des Mutterunternehmens

7. Arbeitnehmer

8. Nachtragsbericht

a. Vorstand

b. Italienische Projektpipeline

c. Beteiligungsangelegenheiten

d. Coronakrise

9. Organe der Muttergesellschaft

a. Aufsichtsrat

b. Vorstand

I. Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Green City Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen des Konzerns (im Folgenden kurz „Green City AG“) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in München, Zirkus-Krone-Str. 10, unter der Firmierung Green City Aktiengesellschaft (vormals: Green City Energy Aktiengesellschaft) eingetragen im Handelsregister München unter HRB 195009.

II. Zugrunde liegende rechtliche Vorschriften

Aufgrund der Kapitalmarktorientierung der 100%igen Tochtergesellschaft Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG kann die größenabhängige Befreiung gemäß § 293 Abs. 5 HGB von der Aufstellung des Konzernabschlusses nach § 293 Abs. 1 HGB nicht in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, einen Konzernabschluss gemäß §§ 290 ff. HGB aufzustellen.

Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der §§ 290 bis 315 des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) i.V.m. § 298 HGB zugrunde.

III. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst neben der Green City AG als Mutterunternehmen die nachfolgend aufgeführten Tochtergesellschaften, die nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen werden:

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Unmittelbare Beteiligungen
Kapitalgesellschaften
Inland
Green City Energy Invest GmbH München 100
Green City Operations & Management GmbH (vormals Green City Verwaltungs GmbH) München 100
Green City Energy Kraftwerke GmbH München 100
Green City Portfoliomanagement GmbH (vormals Green City Energy Fondsmanagement GmbH) München 100
Green City Finance GmbH (vormals Green City Energy Finanzvertriebs GmbH) München 100
GCE Kraftwerkspark I GmbH München 100
GCE Windpark Rothhausen GmbH München 100
GCE Invest Renewable GmbH München 100
Green City Power GmbH (vormals Bürgerstrom GmbH) München 100
Green City Invest 01 GmbH München 100
Green City Experience GmbH (vormals Green City Projekt GmbH) München 100
Ausland (Italien)
Green City Sicilia S.R.L. Capri Leone 100
Ausland (Frankreich)
Green City Energy France S.A.R.L. Toulouse 90,4
Personengesellschaften (Inland)
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG München 100
Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Mittelbare Beteiligungen
Kapitalgesellschaften
Inland
Green City Energy KWP II Wasserkraft Italien GmbH München 100
GCE Kraftwerkspark II Invest Frankreich GmbH München 100
Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH Ettenheim 74,5
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH München 100
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH München 100
Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH München 100
Ausland (Italien)
EN Vallesina Srl Belluno 100
Energetica Sri Rivoli 100
GCE Villarfocchiardo S.R.L. Rivoli 100
FRISON S.R.L. Bozen 100
IDROELETTRICA SAN GIOVANNI S.R.L. Bozen 100
RITE ALTO S.R.L. Bozen 100
Hydrocad S.R.L. Bozen 100
Ausland (Frankreich)
Renesola France SPV1 SARL Toulouse 100
FR – HSOI La Roche Chalais Toulouse 100
Hydro Antoigne SAS Toulouse 100
Mecobox 1 SARL Cap.-Gare 100
Meco 15 SARL Toulouse 100
Renesola France SPV2 SARL Toulouse 100
Societe Hydro Electrique de Feriolles SARL Moussan 100
Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Personengesellschaften
Inland
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Bollberg KG München 100
Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark 2011 KG München 100
Biogas Thiendorf GmbH & Co. KG Dresden 100
Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG München 100
GCE Windpark Blumberg GmbH & Co. KG München 100
GCE Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG München 100
GCE Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG München 56,2
Windpark Havelland Projekt I GmbH & Co. KG Kloster Lehnin 100
Green City Solarpark Schwerin GmbH & Co. KG München 100
Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG München 100
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH & Co. Schönsee KG München 100
Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark 2008 KG München 100
Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG München 100
Ausland (Frankreich)
Societe Hydro Electrique de Feriolles SCI Moussan 100

Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgte aufgrund beherrschenden Einflusses der Muttergesellschaft gem. § 290 Abs. 1 und 2 HGB.

Die folgenden Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2018 erstmalig als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Inland
Green City Invest 01 GmbH München 100
Green City Experience GmbH München 100
Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG München 100
Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG München 100
Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH München 100
Renesola France SPV2 SARL Toulouse 100
Green City Solarpark Schwerin GmbH & Co. KG München 100
Natur Energieanlangen Projekt GmbH & Co. Solarpark 2008 KG München 100
Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG München 100
Ausland (Italien)
Green City Sicilia S.R.L. Capri Leone 100

Die Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde gem. § 301 Abs. 2 HGB grundsätzlich zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind (d. h. der Zeitpunkt der Gründung/des Erwerbs der jeweiligen Gesellschaft).

Auf eine Einbeziehung der folgenden Tochtergesellschaften wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet, da die Beteiligungen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind:

Sitz Anteilshöhe Nennkapital Eigenkapital Jahresergebnis
Firma Beteiligungsbesitz 31.12.2018 31.12.2018 2018
in % in EUR in EUR in EUR
Inland
Green City Service GmbH München 100 25.000,00 15.153,64 3.231,72
Green City Energy Wasserkraft GmbH München 100 25.000,00 39.008,79 3.630,96
Bioenergie Süd GmbH München 100 45.000,00 11.230,84 -580,93
Green City Energy Wind Service GmbH München 100 25.000,00 23.750,75 0,65
Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH München 100 25.000,00 20.894,04 -2.063,94
Green City Energy Windpark Maßbach GmbH München 100 25.000,00 21.506,34 285,04
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH München 100 25.000,00 8.934,02 -448,48
GCE Windpark Gischberg GmbH (vormals: GCE Bioenergie GmbH) München 100 25.000,00 33.442,88 3.449,06
Green City Solar Service GmbH (vormals: Green City Energy Solar Service GmbH) Garching 100 25.000,00 27.727,16 1.134,99
Green City Solardach GmbH (vormals: Green City Energy Solardach GmbH) München 100 25.000,00 11.060,45 25,70
Smart Energy Management GmbH (vormals: Green City Crowd 01 GmbH) München 100 25.000,00 18.885,78 -3.404,47
GCE Windpark Buchschwabach GmbH München 100 25.000,00 12.205,57 2.324,04
Wunjoo GmbH i.L. * Starnberg 74,9 35.713,00 -868.885,87 -258.655,57
Biogas Thiendorf Verwaltungs GmbH Dresden 100 25.000,00 21.754,91 662,60
SUMMIQ Management GmbH (vormals: Green City Solarimpuls I Invest Italien GmbH) München 100 25.000,00 18.250,73 -6.554,27
Green City Impuls GmbH (vormals: Green City Solarimpuls I Invest Spanien GmbH) München 100 25.000,00 18.232,15 -6.555,56
Smart Energy GmbH & Co. KGaA München 100 50.000,00 45.239,82 -4.760,18
Green City Hello Future GmbH & Co. KG (vormals: WPG Windprojekt Entwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG) München 100 500,00 280,20 -219,80
Ausland (Italien)
Green City Italia SRL (vormals: GCE Codalonga SRL) Bozen 100 10.000 7.200,00 -4.018,00

* Die Gesellschaft hat am 18. Oktober 2018 Insolvenz angemeldet; es handelt sich um die Werte zum 31. Dezember 2016

Auf eine Einbeziehung der unten aufgeführten Gesellschaften wurde wegen bestehender Veräußerungsabsicht gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB verzichtet:

Firma Beteiligungsbesitz Sitz Anteilshöhe Nennkapital 31.12.2018 Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
in % in EUR in EUR in EUR
Inland
Green City Energy Windpark Altertheim II GmbH & Co. KG München 100 500,00 -16.309,44 -7.813,33
Green City Energy Windpark Rockenberg GmbH & Co. KG München 100 500,00 -16.064,59 -4.074,14
Green City Maulbeerwalde GmbH & Co. KG München 100 500,00 -2.503,22 -3.003,22
Mitteldeutsche Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH Leipzig 100 25.000,00 20.939,23 -4.060,77
Mitteldeutsche Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG * Leipzig 100 500,00 -12.730,97 -13.230,97
Blitz 18-726 AG München 100 50.000,00 -230.705,73 -280.705,73
Windenergiepark Höhlerberg GmbH Oberkirch 49 60.000,00 217.626,04 -12.662,48
Windenergiepark Wetzlar GmbH * Oberkirch 49 60.000,00 174.183,85 -29.442,36
Ausland (Italien)
Idroven SRL Belluno 100 10.000,00 728,00 -9.274,00
San Bernardo Wind Energy S.R.L. Ceva 80 80.000,00 3.732.796,00 -110.446,00
Welly R.E.D. SRL Sacile 50 70.000,00 518.414,00 -7.977,00
Ausland (Spanien)
Green City Impulse Solar I S.L. Madrid 100 3.000,00 -82.185,68 -85.185,68
Green City Impulso Solar II S.L. Madrid 100 3.000,00 -8.861,01 -11.861,01
Green City Impulso Solar III S.L. Madrid 100 3.000,00 -2.820,07 -5.820,07
Ausland (Frankreich)
SAS Claret Solarpark Paris 20 1.000,00 -6.872,00 -7.872,00

* Vorläufiger Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

Dagegen wurden die bislang vollkonsolidierten Tochtergesellschaften Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG sowie Green City Energy Altertheim II GmbH & Co. KG im Jahr 2018 veräußert und somit einer Endkonsolidierung unterzogen. Hieraus entstand ein positiver Ergebniseffekt in Höhe von TEUR 4.692.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Invest Renewable GmbH gegenüber einem Dritten Unternehmen verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der GCE Invest Renewable GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Veräußerungserlöse zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Zur Sicherung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag über den Erwerb der Geschäftsanteile der Wunjoo GmbH sowie aus den Darlehensverträgen mit den Verkäufern der Anteile verpfändet die Green City AG 23.178 ihrer Geschäftsanteile an der Wunjoo GmbH. Mit vollständiger unwiderruflicher Erfüllung der gesicherten Ansprüche erlischt auch das Pfandrecht. Die Wunjoo GmbH hat im August 2018 Insolvenz angemeldet.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG, der GCE Windpark Buchschwabach GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgt bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Windenergieerlöse und die darauf basierenden Planungen zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der GCE Windpark Rothhausen GmbH gegenüber Dritten verpfändet die Green City AG ihre Geschäftsanteile an der GCE Windpark Rothhausen GmbH. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, das Risiko einer Inanspruchnahme erachten wir als gering.

Als assoziierte Unternehmen wurden nach der Equity-Methode konsolidiert:

Firma Sitz Anteilshöhe
in %
Inland
Jura Öko-Energie GmbH & Co. KG Neumarkt i.d.OPf. 44,00
Praterkraftwerk GmbH München 30,00
Emmy Green City GmbH München 49,00
Ausland (Frankreich)
Arkolia Solar Park 3 SAS Mudaison 49,00

Der Betrag der bilanziell nicht erfassten Verluste beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 2.206 und ist der Beteiligung an der Arkolia Solar Park 3 S.A.S. zuzuordnen.

Auf die Anwendung der Equity-Methode hat die Gesellschaft bei den nachfolgenden Unternehmen wegen Geringfügigkeit gemäß § 311 Abs. 2 HGB verzichtet, da die Beteiligungen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

Firma Anteilshöhe Nennkapital 31.12.2018 Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
Beteiligungsbesitz
in % in EUR in EUR in EUR
Biogas Süd Entwicklungs OHG, Bernau am Chiemsee 50 2.000,00 -240.466,72 -17.019,51
Biogas Seckach GmbH, München 50 25.000,00 24.814,53 865,20
Biogas Berthelsdorf Verwaltungs GmbH i.L., München 49 25.000,00 2.383,01 1.866,78

IV. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung wird unter Anwendung der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB in der Weise vorgenommen, dass die Gegenleistung für einen Unternehmenserwerb (Anschaffungskosten) mit den erworbenen identifizierten Vermögensgegenständen und übernommenen Schulden, jeweils bewertet mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, verrechnet wird. Bei den Anteilen anderer Gesellschafter am Kapital wurde hinsichtlich der angewandten Methoden entsprechend der Kapitalkonsolidierungsmethoden verfahren.

Aus der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen haben sich im Geschäftsjahr aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 12.710 (Vj. TEUR 1.957) ergeben. Die aktiven Unterschiedsbeträge verteilen sich auf die in 2018 erstkonsolidierten Tochterunternehmen wie folgt:

TEUR
Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG 5.904
Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 2.775
Green City Windpark Merzig GmbH & Co. KG 2.568
Green City Solarpark Schwerin GmbH & Co. KG 931
Green City Experience GmbH 268
Natur Energieanlangen Projekt GmbH & Co. Solarpark 2008 KG 264
12.710

Aufgrund von notwendigen nachträglichen Anpassungen von Erstkonsolidierungen in Vorjahren ergab sich eine Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Berichtsjahr um TEUR 106.

Die Abschreibungsdauer der Geschäfts- oder Firmenwerte entspricht der durchschnittlichen Nutzungsdauer der in den erworbenen Gesellschaften bilanzierten Energieerzeugungsanlagen. Es ergeben sich damit Abschreibungsdauern zwischen 14 Jahren (Windenergieanlagen) und 20 Jahren (Solarenergieanlagen).

Aus der in 2015 vorgenommenen Erstkonsolidierung des Tochterunternehmen Energetica Srl resultierte ein passiver Unterschiedsbetrag (TEUR 858). Der passive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung der Energetica Srl (TEUR 858) betrifft einen günstigen Unternehmenserwerb und wird gemäß den Vorgaben von DRS 23 gesondert ausgewiesen. Die Auflösung des Unterschiedsbetrages verläuft analog zu den Abschreibungen der Wasserkraftwerke, die sich im Bestand dieses Unternehmens befinden. Im laufenden Jahr wurde ein Betrag von TEUR 16 erfolgswirksam aufgelöst, so dass zum Stichtag ein passiver Unterschiedsbetrag von TEUR 263 resultiert. Der Auflösungsbetrag ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Der passive Unterschiedsbetrag wird gem. §301 Abs. 3 HGB in einem gesonderten Posten bilanziell nach dem Eigenkapital ausgewiesen.

Forderungen, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sowie Umsätze und sonstige wesentliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet.

Zwischengewinne aus konzerninternen Leistungen wurden eliminiert.

Soweit Steueraufwand oder -ertrag auf ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen entfällt, werden diese nach § 306 HGB durch Bildung eines Steuerabgrenzungspostens eliminiert.

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für sämtliche einbezogene Unternehmen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wie für die Muttergesellschaft angewendet.

Die von den assoziierten Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls im Wesentlichen denen des Konzerns.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahres wurden unverändert beibehalten. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr erstmalig pauschalierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von 10 Prozent auf die Projektpipeline vorgenommen. Die Gesellschaft reagiert damit auf die steigende Zahl der Einzelprojekte, die im Frühstadium mit einer Realisierungsunsicherheit behaftet sind.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig über 3 bis 27 Jahre linear vorgenommen. Die Firmenwerte werden grundsätzlich über 14 bzw. 20 Jahre linear abgeschrieben. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Beim Sachanlagevermögen erfolgen Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear zwischen 3 und 20 Jahren. Zu- und Abgänge werden pro rata temporis abgeschrieben. In die Herstellungskosten der im Bau befindlichen Windparkanlagen werden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB regelmäßig Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 (bis 2017: EUR 150,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für ab 2008 zugegangene bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 250,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00, wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf Basis der steuerrechtlichen Vorschriften auf fünf Jahre festgelegt. Im Bruttoanlagenspiegel werden sie im fünften Jahr als Abgang gezeigt.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. ggf. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Anteile an assoziierten Unternehmen sind zum Buchwert bilanziert. Sonstige Finanzanlagen werden zum Nennwert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Es wurde eine pauschale Abwertung der unfertigen Leistungen, welche sich noch in der Entwicklungsphase befinden, in Höhe von 10 % der aktivierungspflichtigen Kosten vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse bei Konzernabschlusserstellung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zu bilden. Im Rahmen der Bilanzierung der Bewertungseinheiten wird die sogenannte „Einfrierungsmethode“ angewandt, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen der zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Einzelgeschäfte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf Konsolidierungseffekte gebildet.

VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2018 sind in dem Anlagenspiegel 2018 (Anlage zum Anhang) dargestellt.

2. Finanzanlagen

Angabe gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB über den Anteilsbesitz mit mindestens 20 % an anderen Unternehmen:

Firma Sitz Anteilshöhe e Nennkapital 31.12.2018 Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
Beteiligungsbesitz
in % in EUR in EUR in EUR
Inland
Biogas Süd Entwicklungs OHG, Bernau am Chiemsee 50 2.000,00 -240.466,72 -17.019,51
Biogas Seckach GmbH München 50 25.000,00 24.814,53 865,20
Biogas Berthelsdorf Verwaltungs GmbH München 49 25.000,00 2.383,01 1.866,78
Green City Service GmbH München 100 25.000,00 15.153,64 3.231,72
Green City Energy Wasserkraft GmbH München 100 25.000,00 39.008,79 3.630,96
Bioenergie Süd GmbH München 100 45.000,00 11.230,84 -580,93
Green City Energy Wind Service GmbH München 100 25.000,00 23.750,75 0,65
Green City Energy Wind Service Emsdetten GmbH München 100 25.000,00 20.894,04 -2.063,94
Green City Energy Windpark Maßbach GmbH München 100 25.000,00 21.506,34 285,04
Biogasanlagen Schönsee Verwaltungs GmbH München 100 25.000,00 8.934,02 -448,48
GCE Windpark Gischberg GmbH (vormals: GCE Bioenergie GmbH) München 100 25.000,00 33.442,88 3.449,06
Green City Solar Service GmbH (vormals: Green City Energy Solar Service GmbH) München 100 25.000,00 27.727,16 1.134,99
Green City Solardach GmbH (vormals: Green City Energy Solardach GmbH) Garching 100 25.000,00 11.060,45 25,70
Smart Energy Managment GmbH (vormals: Green City Crowd 01 GmbH) München 100 25.000,00 18.885,78 -3.404,47
GCE Windpark Buchschwabach GmbH München 100 25.000,00 12.205,57 2.324,04
Wunjoo GmbH i.L. * Starnberg 74,9 35.713,00 -868.885,87 -258.655,57
Biogas Thiendorf Verwaltungs GmbH Dresden 100 25.000,00 21.754,91 662,60
SUMMIQ Management GmbH (vormals: Green City Solarimpuls I Invest Italien GmbH) München 100 25.000,00 18.250,73 -6.554,27
Green City Impuls GmbH (vormals: Green City Solarimpuls I Invest Spanien GmbH) München 100 25.000,00 18.232,15 -6.555,56
Smart Energy GmbH & Co. KGaA München 100 50.000,00 45.239,82 -4.760,18
Green City Hello Future GmbH & Co.KG (vormals: WPG Windprojekt Entwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG) München 100 500,00 280,20 -219,80
Ausland (Italien)
Green City Italia SRL (vormals: GCE Codalonga SRL) Bozen 100 10.000,00 7.200,00 -4.018,00

* Die Gesellschaft hat am 18. Oktober 2018 Insolvenz angemeldet; es handelt sich um die Werte zum 31. Dezember 2016

Angaben gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 6 HGB über Unternehmen, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Green City Aktiengesellschaft ist:

Firma Sitz Rechtsform
Biogas Süd Entwicklungs OHG Bernau am Chiemsee offene Handelsgesellschaft

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Zusammensetzung und Fälligkeit der Forderungen ist aus folgender Aufstellung ersichtlich:

Laufzeit Gesamt
< 1 Jahr > 1 Jahr
Art der Forderung in Euro in Euro in Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.305.641,12 78,07 23.305.719,19
(Vorjahr) 17.092.271,83 0,00 17.092.271,83
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.742.306,54 0,00 1.742.306,54
(Vorjahr) 49.505,17 0,00 49.505,17
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 76.972,88 224.188,44 301.161,32
(Vorjahr) 14.400,00 197.852,00 212.252,00
sonstige Vermögensgegenstände 6.635.447,30 2.180.675,79 8.816.123,09
(Vorjahr) 7.241.902,13 18.645.150,71 25.887.052,84
Summen 31.760.367,84 2.404.942,30 34.165.310,14
(Vorjahr) 24.398.079,13 18.843.002,71 43.241.081,84

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Gesellschaft Wunjoo GmbH i.L. (TEUR 826). Hinsichtlich dieser Ansprüche wurde im Berichtsjahr auf Basis der Erkenntnisse aus den aktuellen Aufwands-, Ertrags- und Liquiditätsplanungen der Gesellschaften und damit ihrer Tilgungsfähigkeit eine vollständige Abwertung in Höhe von TEUR 826 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Wunjoo GmbH i.L. hat im August 2018 Insolvenz angemeldet.

Die sonstigen Forderungen beinhalten Rückforderungsansprüche gegen Genussrechtsinhaber der GCE Kraftwerkspark I GmbH aus den im Jahr 2017 zu hoch ausgezahlten Genussrechtsvergütungen in Höhe von TEUR 648. Hinsichtlich dieser Ansprüche wurde im Berichtsjahr auf Basis der geplanten Abwicklung der GCE Kraftwerkspark I GmbH und der damit zusammenhängenden Auseinandersetzung mit den Genussrechtsinhabern eine vollständige Abwertung in Höhe von TEUR 648 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten dient (zum Bilanzstichtag) ein Betrag in Höhe von TEUR 3.696 als Sicherheit für Vertragspartner und ist daher nur im eingeschränkten Umfang verfügbar.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge gemäß § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von TEUR 704 enthalten.

6. Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 laut Handelsregistereintragung EUR 964.167,00 (Vj. EUR 960.907,00) und besteht aus 964.167 vinkulierten, auf den Namen lautenden Aktien im Nennwert von EUR 1,00. Sie sind daher nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Über die Zustimmung entscheidet gemäß Satzung, in der aktuellen Fassung der Anhangserstellung, jeweils der Vorstand. Die Zustimmung kann untersagt werden, wenn Aktien an Wettbewerber, Unternehmen oder Personen übertragen werden, deren wirtschaftliche Aktivität mit den Unternehmenszielen nicht vereinbar ist. Der Vorstanddarf die Zustimmung außerdem versagen, wenn durch die Aktienübertragung ein Erwerber mehr als 10 % der Anteile der Gesellschaft halten würde, sei es mittelbar oder unmittelbar.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Mai 2021 mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer vinkulierter Namensaktien gegen Bareinlagen einfach oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um EUR 404.670,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/1). Die Gewinnberechtigung der neuen Aktien kann abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgelegt werden. Der Vorstand ist weiter dazu ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Mit der Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festlegen.

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 8. Juni 2016 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital zwischen Beschlussfassung und Bilanzstichtag zweimal in 2016 um insgesamt EUR 107.024, siebenmal in 2017 um insgesamt EUR 44.543,00 und einmal in 2018 um EUR 3.260,00 auf insgesamt EUR 964.167,00 erhöht worden. Das genehmigte Kapital beträgt demnach zum Bilanzstichtag noch EUR 249.843,00.

Der den Nennwert übersteigende Teil der im Jahr 2018 neu ausgegebenen Aktien (3.260 Stück) in Höhe von EUR 110.840,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Darüber hinaus wurden eigene Anteile mit einem Nennwert von EUR 3.882,00 im Geschäftsjahr 2018 veräußert. Der den Anschaffungskosten für diese Anteile übersteigende Teil des Kaufpreises in Höhe von EUR 115.955,34 wurde der Kapitalrücklage zugeführt.

Gemäß § 150 Abs. 2 AktG erfolgt im Geschäftsjahr 2018 keine weitere Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, da die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zusammen mit der gesetzlichen Rücklage bereits 10 % des gezeichneten Kapitals erreicht haben.

Im Bilanzverlust in Höhe von EUR 50.006.243,47 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 43.061.322,12 enthalten. Im Bilanzverlust sind im Berichtsjahr sonstige Veränderungen in Höhe von TEUR -264 enthalten, die Überleitungseffekte ausländischer Tochtergesellschaften im Rahmen der konzerneinheitlichen Bewertung beinhalten sowie aus der bilanziellen Darstellung des Genussrechtskapitals von Tochterunternehmen resultieren.

7. Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG über eigene Anteile

Die eigenen Anteile der Green City AG betragen zum Bilanzstichtag 0 Stück (Vj. 3.882 Stück). Diese wurden im Berichtsjahr über dem Nennwert ausgegeben.

Im Rahmen der Hauptversammlung vom 26. April 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum Ablauf des 31. März 2023 eigene Aktien in einem Volumen von 10 % des Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen unter bestimmten Bedingungen zu erwerben.

8. Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB über Genussrechtskapital

a. Genussrechte IV Tranche A

Die Muttergesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 nicht verbriefte Genussrechte IV in Höhe von insgesamt EUR 4.000.000,00 platziert. Die Genussrechte IV, Tranche A (EUR 3.644.000,00) waren mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2016 ausgestattet. Die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit). Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses sind diese Genussrechte im Wesentlichen zurückbezahlt.

Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft haben die Rechte der Genussrechtsinhaber Vorrang vor den Rechten der Gesellschafter und stehen im Rang nach den Rechten der Gläubiger (Nachrangigkeit).

Die Genussrechte IV, Tranche A erhalten eine feste Vergütung von 6,0 % vom Nennwert p. a. sowie eine variable Vergütung in Höhe von 10,0 % des anteilig verbleibenden ausschüttungsfähigen Gewinns vor Steuern. Der Anspruch auf die jeweiligen Ausschüttungen besteht nur in der Höhe eines ausschüttungsfähigen Gewinns. Die Genussrechte waren bis zur vollen Höhe am Verlust beteiligt, am Liquidationserlös sind sie nicht beteiligt (Erfolgsabhängigkeit und Teilnahme am Verlust).

Der Nennwert pro Genussrecht IV betrug EUR 1.000,00.

Tranche Nach rangig Verlustbeteiligung Beteiligung am Liqu. Erl. Laufzeit bis Bestand 1.1.2018 Abgang 2018 Bestand 31.12.2018 Disagio Nennwert
Stück Stück Stück EUR EUR
A ja volle Höhe nein 31.12.2016 3.644 3.641 3 0,00 3.000,00
3.644 3.641 3 0,00 3.000,00

Die Genussrechte IV Tranche A waren mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die nicht verbrieften Genussrechte IV Tranche A wurden entsprechend den Genussrechtsbedingungen nach Abhalten der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 am 26. April 2018 zurückgezahlt.

Die Genussrechte IV Tranche A werden aufgrund ihrer Fälligkeit in den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Das Genussrecht eines verstorbenen Genussrechtsinhabers in Höhe von TEUR 3 wurde zum Stichtag aufgrund noch ungeklärter Erbrechtsnachfolge noch nicht zurückgezahlt. Im Zuge des Jahres 2020 konnte die Erbfolge endgültig geklärt und das Genussrecht an die Erben ausbezahlt werden.

b. Genussrechtskapital von Tochterunternehmen

Die Tochtergesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH (ehemals: Green City Energy Kraftwerke GmbH & Co. Kraftwerkspark I KG) hat im Geschäftsjahr 2011 nicht verbriefte Genussrechte in Höhe von insgesamt EUR 10.000.000,00 platziert.

Die Genussrechte Tranche A sind mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021 ausgestattet. Die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit). Die Genussrechte Tranche B sind mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031 oder bis zum 31. Dezember 2036 befristet; die Genussrechtsinhaber können ihre Genussrechte nicht kündigen (Längerfristigkeit).

Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft haben die Rechte der Genussrechtsinhaber Vorrang vor den Rechten der Gesellschafter und stehen im Rang nach den Rechten der Gläubiger (Nachrangigkeit).

Die Genussrechte der Tranche A erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 6,25 % vom Nennwert p. a. sowie eine variable Vergütung in Höhe von 20 % des im Folgenden näher definierten „Mehrertrags“. Mehrertrag ist der Betrag, um den die Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den Projektgesellschaften erhält, die Auszahlungen gemäß Ziffer 1 der Ergebnisprognose im Prospekt übersteigt (siehe von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt S. 42, 43). Der Anspruch auf die jeweiligen Ausschüttungen besteht nur in der Höhe eines definierten ausschüttungsfähigen Gewinns.

Die Genussrechte Tranche B erhalten für die Jahre 2012 bis 2031 eine feste Ausschüttung in Höhe von 7 % des Nennwerts p. a. Zusätzlich erhalten die Inhaber der Genussrechte für die Jahre 2012 bis 2031 eine variable Vergütung in Höhe von 20 % des im Folgenden näher definierten „Mehrertrags“. Mehrertrag ist der Betrag, um den die Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den Projektgesellschaften erhält, die Auszahlungen gemäß Ziffer 1 der Ergebnisprognose gemäß Prospekt übersteigt (siehe von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt S. 42, 43). Für die Jahre 2032 bis 2036 erhalten die Inhaber der Genussrechte einen Anspruch auf 20 % der Beteiligungserträge, die die Gesellschaft als Gewinnausschüttung von den ihr zum jeweiligen Zeitpunkt noch gehörenden Projektgesellschaften erhält.

Die Genussrechte sind bis zur vollen Höhe am Verlust beteiligt, am Liquidationserlös sind sie nicht beteiligt (Erfolgsabhängigkeit und Teilnahme am Verlust).

Tranche Nachrangig Verlustbeteiligung Beteiligung am Liqu. Erl. Laufzeit bis Bestand 01.01.2018 Zugang 2018 Bestand 31.12.2018 Disagio Nennwert
Stück Stück Stück Euro Euro
A ja volle Höhe nein 31.12.2021 6.924 0 6.924 93.459 6.924.000
B ja volle Höhe nein 31.12.2031 31.12.2036 3.076 0 3.076 95.160 3.076.000
10.000 0 10.000 188.619 10.000.000

9. Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter resultieren aus den Beteiligungen an der Green City Energy France S.A.R.L. (9,6 %), der Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH (25,5 %) sowie der Beteiligung an der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG (43,8 %) und setzen sich wie folgt zusammen:

GCE France S.A.R.L. Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH WP Buchschwabach GmbH & Co. KG Gesamt
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Gezeichnetes Kapital 48 26 632 706
Bilanzgewinn (+), -verlust (-) -131 -1.201 -1 -1.333
Ausschüttung 0 0 -119 -119
lt. Bilanz -83 -1.175 512 -746

10. Passiver Unterschiedsbetrag

Aus der Erstkonsolidierung der Energetica Sri ist im Jahr 2015 ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 857.869,77 entstanden. Er betrifft einen günstigen Unternehmenserwerb und wird gemäß den Vorgaben von DRS 23 gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 war aus einer bedingten Kaufpreisklausel ein Aufschlag auf den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Der passive Unterschiedsbetrag wurde dahingehend entsprechend der erfolgten bedingten Kaufpreiszahlung i.H.v. TEUR 540 retrospektiv korrigiert. Die Auflösung des Unterschiedsbetrages verläuft analog zu den Abschreibungen der Wasserkraftwerke, die sich im Bestand dieses Unternehmens befinden. Im laufenden Jahr wurde ein Betrag von EUR 15.697,27 erfolgswirksam aufgelöst, so dass zum Stichtag ein bilanziell gesondert nach dem Eigenkapital ausgewiesener passiver Unterschiedsbetrag von EUR 263.365,36 resultiert.

11. Sonstige Rückstellungen

Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2018 ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

31.12.2018
Art der Rückstellung EUR
Körperschaftsteuerrückstellung 149.696,83
Gewerbesteuerrückstellung 135.653,36
Steuerrückstellungen gesamt 285.350,19
Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 1.277.043,56
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 835.161,29
Rückstellungen für Personalkosten 626.684,35
Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen 436.727,20
Urlaubsrückstellungen 282.910,00
Drohverluste 185.000,00
Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten 106.100,00
Rückstellungen für Prozesskosten 40.000,00
Rückstellungen für Gewährleistungen 19.000,00
sonstige Rückstellungen 88.887,43
sonstige Rückstellungen gesamt 3.897.513,83

12. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Laufzeit Gesamt
< 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
Art der Verbindlichkeit in EUR in EUR in EUR in EUR
Genussrechtskapital 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00
(Vorjahr) 3.644.000,00 0,00 0,00 3.644.000,00
Anleihen 3.000.102,59 15.000.000,00 110.968.850,00 128.968.952,59
(Vorjahr) 3.000.000,00 9.000.000,00 99.565.918,26 111.565.918,26
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.356.038,98 32.171.499,64 64.163.568,96 113.691.107,58
(Vorjahr) 7.475.100,19 30.580.305,16 69.142.846,16 107.198.251,51
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.032.418,49 0,00 0,00 1.032.418,49
(Vorjahr) 3.388.043,11 0,00 0,00 3.388.043,11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.429.444,51 0,00 0,00 13.429.444,51
(Vorjahr) 6.581.864,94 0,00 0,00 6.581.864,94
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 412.316,80 0,00 0,00 412.316,80
(Vorjahr) 20.880,31 0,00 0,00 20.880,31
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 254,58 0,00 0,00 254,58
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 42.063.749,24 4.228.238,76 0,00 46.291.988,00
(Vorjahr) 16.049.011,87 16.522.278,48 0,00 32.571.290,35
Summen 77.297.325,19 51.399.738,40 175.132.418,96 303.829.482,55
(Vorjahr) 40.158.900,42 56.102.583,64 168.708.764,42 264.970.248,48

Das Genussrechtskapital betrifft das Genussrecht IV Tranche A, dessen Laufzeit am 31. Dezember 2016 abgelaufen ist und das nach der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 am 26. April 2018 im Wesentlichen zurückgezahlt wurde.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 111.533 durch selbstschuldnerische Bürgschaften, durch Grundpfandrechte, Globalabtretung von Rechten und Ansprüchen aus Verträgen, Sicherungsübereignungen und -abtretungen sowie in Höhe von TEUR 3.696 durch Verpfändung von Bankguthaben besichert.

Zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft GCE Invest Renewable GmbH gegenüber einem dritten Unternehmen verpfändet die Tochtergesellschaft Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ihre Geschäftsanteile an der weiteren Konzerngesellschaft Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG. Mit Erlöschen der gesicherten Ansprüche aus dem Darlehensvertrag erlischt auch das Pfandrecht. Eine Verwertung der verpfändeten Geschäftsanteile erfolgte bisher nicht und wird auch nicht angenommen, da die in Zukunft erzielbaren Erlöse zu adäquaten Liquiditäts- und Ertragsüberschüssen der Gesellschaft führen und den Kapitaldienst decken werden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Umsatzerlöse 01.01.2018 – 31.12.2018
Betrag in EUR Anteil in %
Windenergie 30.015.768,47 75,92
Wasserkraft 3.656.668,01 9,25
Solarenergie 2.684.379,05 6,79
Bioenergie 1.435.928,56 3,63
Kaufmännische und technische Betriebsführung 1.050.395,66 2,66
Kommunale Energieberatung 2.520,00 0,01
Diverse Umsätze 687.542,01 1,74
Summe 39.533.201,76 100,00

Von den Umsatzerlösen entfallen TEUR 34.987 auf das Inland sowie TEUR 4.546 auf das europäische Ausland.

2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Green City AG hat im Geschäftsjahr Umsatzerlöse mit der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG in Höhe von TEUR 14.345 (Vj. TEUR 10.585) erwirtschaftet.

Diese gliedern sich wie folgt auf:

Vorjahr
in TEUR in TEUR
Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Projektrechten 10.470 4.500
Umsatzerlöse aus Projektentwicklungsleistungen 733 1.976
Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen 0 2.559
Sonstige Umsatzerlöse 3.142 1.550
Summe 14.345 10.585

Die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 31. Dezember 2018 erstmalig in den Konzernabschluss der Green City AG einbezogen.

3. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 233 (Vj. TEUR 43) sind im Wesentlichen infolge von Verjährungen und der entsprechenden Ausbuchung der Verbindlichkeiten sowie in Höhe von TEUR 203 (Vj. TEUR 205) infolge der Auflösung von Rückstellungen entstanden. Zudem resultieren periodenfremde Erträge mit TEUR 356 (Vj. TEUR 51) aus der Zuschreibung von in Vorjahren wertberichtigten Forderungen.

Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 126 (Vj. TEUR 422) infolge von nicht in ausreichender Höhe vorgenommener Rückstellungen für Jahresabschlusskosten sowie Abrechnungskorrekturen von TEUR 156 für Vorjahre angefallen. Sie werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträgen ausgewiesen.

4. Latente Steuern

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus der Auflösung aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 236 enthalten. Für die Berechnung der latenten Steuern werden landesspezifische Steuersätze zugrunde gelegt. Dabei kommt für in Deutschland resultierende Latenzen ein Steuersatz von 32,98 % sowie für in Frankreich resultierende Latenzen ein Steuersatz von 25 % zur Anwendung. Der ausgewiesene Saldo der aktiven latenten Steuern zum Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 1.364 resultiert aus der ergebniswirksamen Konsolidierung konzerninterner Transaktionen, die im Konzern im Vergleich zur Summe der Einzelabschlüsse zu einem geringeren Ansatz von Sachanlagen führen. Zudem resultieren latente Steuern aus temporären Differenzen, die sich im Rahmen der Schuldenkonsolidierung bzw. diesbezüglich notwendiger Anpassungen ergeben.

Bei einem typisierten Konzernsteuersatz von 32,98 % wäre auf Basis des Konzernergebnisses vor Steuern ein Steuerertrag i.H.v. TEUR 2.040 zu erwarten. Die Differenz zum tatsächlichen Steueraufwand lt. Gewinn- und Verlustrechnung i.H.v. TEUR 1.010 liegt im Wesentlichen an der Nicht-Aktivierung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.

In Ausübung des Wahlrechts wird der über den Saldierungsbereich hinausgehende Überhang aktiver Steuerlatenzen aus den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften nicht bilanziert.

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalflussrechnung

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind TEUR 3.696 (Vj. TEUR 3.657) als Sicherheiten verpfändet.

2. Derivative Finanzinstrumente

Zum 31. Dezember 2018 bestehen im Konzern folgende Sicherungsbeziehungen, deren wesentliche Charakteristika nachfolgend dargestellt sind:

Gesellschaft Green City Energy Windpark Ravenstein GmbH & Co. KG
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 13.100
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 13.100
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 13.100. Der Buchwert der Kreditverbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 11.463. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zinsswaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR -230. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 30. Januar 2031 befristet.

Gesellschaft Green City Energy Windpark Altertheim GmbH & Co. KG
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 10.117
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 10.117
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 10.117. Der Buchwert der Kreditverbindlichkeiten beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 9.067. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) der Zinsswaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR -897. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen ist bis zum 30. Dezember 2030 befristet.

Gesellschaft Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 3.924
Sicherungsinstrument Zinscap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 3.924
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 3.924, was den voraussichtlichen Buchwert der Kreditverbindlichkeit zum Startdatum des Sicherungsgeschäftes entspricht. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zinscaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 171. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen beginnt am 30. Oktober 2026 und endet am 29. September 2034 befristet.

Gesellschaft Hydrocad S.R.L.
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden (Leasing als schwebendes Dauerschuldverhältnis)
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 4.412
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 4.412
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 4.412. Da variable Leasingzahlungen innerhalb eines Leasingvertrages gesichert wurden, besteht kein Buchwert des gesicherten Grundgeschäftes zum 31. Dezember 2018. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zinsswaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR -209. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und / oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen startete am 10. Juni 2015 und endet am 3. Juni 2030.

Gesellschaft Frison S.R.L.
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 1.696
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 1.696
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.696. Der Buchwert der Kreditverbindlichkeiten beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.462. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zinsswaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR -137. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und/oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen startete am 18. November 2013 und endet am 29. September 2028.

Gesellschaft Idroelettrica San Giovanni S.R.L.
Risiko Zinsänderungen
Art Zahlungsstromänderungsrisiko
Grundgeschäft Schulden
Betrag des Grundgeschäfts TEUR 1.600
Sicherungsinstrument Zinsswap
Betrag des Sicherungsinstruments TEUR 1.600
Art der Bewertungseinheit Micro-Hedging
prospektive Effektivität Laufzeit- und Volumenkongruenz im Hinblick auf zulässige Teilabsicherungen

Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.600. Der Buchwert der Kreditverbindlichkeiten beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 1.185. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zins-swaps zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR -42. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und/ oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen startete am 1. September 2015 und endet am 29. Dezember 2028.

3. Haftungsverhältnisse

a. Bürgschaften

Zur Vertragserfüllung und Gewährleistung hatte die Green City AG im Jahr 2013 eine befristete Bürgschaft in Höhe von insgesamt TEUR 10 zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Green City Energy Windpark Velburg GmbH & Co. KG begeben. Die Bürgschaft ist gemäß den Bedingungen am 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Eine Inanspruchnahme erfolgte nicht.

Die Gesellschaft bürgt in Höhe von insgesamt TEUR 120 zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Green City Energy Service GmbH & Co. Bio & Solar I KG. Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften als gering ein, da die Anlagen planmäßig Erträge erwirtschaften und zum Erstellungstag die Restsummen der in der Bürgschaft spezifizierten Verbindlichkeiten bereits unterhalb der Bürgschaftssumme liegen.

Aus geleisteten Bürgschaften gegenüber assoziierten Unternehmen haftet die Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 1.380. Es handelt sich dabei um selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Verbindlichkeiten der Praterkraftwerk GmbH und der Biogas Seckach GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaften als gering ein, da die Anlagen Erträge erwirtschaften, die ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Bürgschaft für die Finanzierung der Biogas Seckach GmbH & Co. KG wurde im April 2019 von Seiten der Umweltbank AG aufgrund der vollständigen Rückführung der Finanzierung freigegeben.

b. Patronatserklärungen

Hinsichtlich der Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG hat die Green City AG eine Patronatserklärung dergestalt abgegeben, dass die Biogas Berthelsdorf GmbH & Co. KG bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber einem Kreditinstitut finanziell so ausgestattet bleibt, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer vorgenannten Verpflichtungen in der Lage ist. Die Höhe des dafür bereitgestellten Patronats beträgt TEUR 400 mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2018. Es erfolgte keine Inanspruchnahme.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den laufenden Miet- und Pachtverträgen entsteht bis zum Jahr 2037 eine Gesamtverpflichtung in Höhe von TEUR 15.267, aus Leasingverträgen bis zum Jahr 2030 in Höhe von TEUR 2.923, aus Verträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zum Jahr 2021 in Höhe von TEUR 72 sowie aus Wartungsverträgen bis zum Jahr 2031 TEUR 9.994. Aus Verträgen mit Lieferanten/Subunternehmern resultiert für das Geschäftsjahr 2018 eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von ca. TEUR 2.517.

Die Green City AG hat in 2012 einen Garantievertrag abgeschlossen, wonach sie bestimmte von der Green City Energy Wasserkraft Frankreich GmbH & Co. KG gehaltene Beteiligungen inklusive aller in den Beteiligungen bestehenden Gesellschafterdarlehen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 selbst zu einem Erwerbspreis in Höhe des 15Fachen der Jahresnettoerträge aller in den Beteiligungen gehaltenen Anlagen erwirbt oder den Erwerb der Beteiligungen nach Ablauf des 31. Dezember 2020 durch einen Dritten zum angegebenen Erwerbspreis sicherstellt. Für den Fall, dass durch den Verkauf an einen Dritten lediglich ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt werden kann, wird die Green City AG die Differenz erstatten. Der geschätzte Erwerbspreis würde auf Basis der zum Bilanzstichtag aktuellen Ertragsdaten ca. EUR 11,8 Mio. betragen.

Die Green City AG hat im Jahr 2018 eine Freistellungsvereinbarung gegenüber der GOVECS GmbH abgeschlossen, in welcher sich die Green City AG bereit erklärt die GOVECS GmbH bei den Kosten einer Inanspruchnahme aus der Rückkaufgarantie der Münchner Elektroroller freizustellen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als gering erachtet, da die Leasingraten bislang bedient werden konnten und der CashFlowForecast nichts Gegenteiliges zeigt.

Daneben hat die Green City Operations & Management GmbH (vormals Green City Energy Verwaltungs GmbH) für neun konzernfremde Unternehmen Ertragsgarantien ausgesprochen. Im Rahmen dieser Ertragsgarantien erhält die Green City Energy Verwaltungs GmbH für einen definierten Zeitraum von typischerweise fünf Jahren nach Inbetriebnahme einer Solar-Anlage 50 % der Erträge, die über die prognostizierten Erträge hinausgehen, und gleicht 100 % der Fehlbeträge im Falle einer Unterschreitung gegenüber der Prognose aus. Im Berichtsjahr entstanden der Green City Energy Verwaltungs GmbH aus den Ertragsgarantien Erträge in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 64) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 9).

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat Namens- und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 50.000.000,00 begeben. Diese werden je nach Laufzeit mit 4,75 % p. a. oder 5,75 % p. a. verzinst. Zum derzeitigen Stand entstehen jährlich bis 2023 EUR 2.555.350,00 und bis 2033 EUR 1.037.012,50 an Zinsverbindlichkeiten.

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 48.291.000,00 begeben. Diese werden je nach Laufzeit mit 3,5 % p. a., mit 4,0 % p. a. oder 5,0 % p. a. verzinst. Zum derzeitigen Stand entstehen jährlich bis 2026 EUR 101.675,00 bzw. EUR 1.449.960,00 und bis 2036 weitere EUR 456.850,00 an Zinsverbindlichkeiten.

Die Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 8.221.000,00 begeben. Diese werden mit 3,25 % p. a. zzgl. eines Inflationsausgleichs verzinst. Die Zeichnungsfrist der Anleihen endet am 31. Oktober 2019. Das angebotene Volumen der Schuldverschreibungen beträgt bis zu TEUR 50.000.

5. Abschlussprüferhonorar

Die im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers gliedern sich wie folgt:

Abschlussprüfungsleistungen: TEUR 271
andere Bestätigungsleistungen TEUR 0
Steuerberatungsleistungen TEUR 10
sonstige Leistungen TEUR 2

6. Verwendung des Jahresergebnisses des Mutterunternehmens

Der Einzelabschluss des Mutterunternehmens weist zum 31. Dezember 2018 einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 1.615.351,21 aus. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.201.754,37 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 170 Mitarbeiter als Angestellte beschäftigt (Vj. 129 Mitarbeiter). Der Personalstand der Green City – Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 167 Mitarbeiter (inkl. der zwei Vorstände).

Abteilung Anzahl
Vorstand 2
kaufmännische Arbeitnehmer 126
technische Angestellte 32
Zwischensumme 158
Aushilfen 7
Mitarbeiterzahl gesamt (im Durchschnitt) 165
Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag (inkl. Vorstände) 167

Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag wie folgt entwickelt:

Green City Aktiengesellschaft 83 (-14)
Green City Experience GmbH 40 (+40)
Green City Operations & Management GmbH 23 (-1)
Green City Energy France S.A.R.L. 9 (+1)
Green City Finance GmbH 7 (+1)
Green City Power GmbH 3 (+1)
Green City Fondsmanagement GmbH 2 (+1)

8. Nachtragsbericht

An dieser Stelle ist über Ereignisse zu berichten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind und die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind. Die Berichterstattung umfasst folgende Sachverhalte:

a. Vorstand

Herr Marcus Jentsch ist mit Wirkung zum 1. Mai 2020 als Verantwortlicher für das Resort Finanzen in den Vorstand der Green City Aktiengesellschaft berufen worden.

b. Italienische Projektpipeline

Die Green City AG hat in 2016 eine italienische Projektpipeline an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG für EUR 5,95 Mio. (brutto) veräußert. Die italienische Projektpipeline wurde am 5. Oktober 2016 von der EN&EN – Energie per Energia S.r.l. („EN&EN“) erworben. Das Beschaffungsgeschäft wurde in Form eines multilateralen Vertrags mit der EN&EN sowie deren Tochtergesellschaften in Form von Zweckgesellschaften abgeschlossen („Master Agreement“). Die EN&EN hat am 5. Mai 2017 die Einleitung eines con cordato preventivo con continuità aziendale (Vergleichsverfahren in Eigenverwaltung) beantragt. Am 28. März 2018 wurde der Antrag abgelehnt und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EN&EN eingeleitet. Der Insolvenzverwalter hat im Verlauf des Insolvenzverfahrens eine öffentliche Versteigerung einzelner Zweckgesellschaften veranlasst. Im Zuge der diesbezüglichen Ausschreibung hat er auf die Wirksamkeit des Master Agreements hingewiesen. Auf Basis dessen wird davon ausgegangen, dass auch der Zugriff auf die weiteren Projekte der italienischen Projektpipeline gesichert und somit auch der Bestand des Veräußerungsgeschäfts gegeben ist. Im Juni 2019 konnten die ersten drei Zweckgesellschaften erworben und mit dem Bau von zwei Wasserkraftanlagen Biois und Orsolina begonnen werden, welche Anfang 2020 in Betrieb genommen worden sind.

C. Beteiligungsangelegenheiten

Die Green City AG hat in 2016 einen Windpark erworben, welcher für das Investitionsvehikel Kraftwerkspark I GmbH vorgesehen war. Die Kommanditanteile an dem Windpark wurden jedoch nie von dem externen Verkäufer an die Green City AG übertragen, sodass sämtliche Geschäfte mit der Kraftwerkspark I GmbH in 2017 rückabgewickelt werden mussten. Ein in 2018 eingeleitetes Schiedsgerichtsverfahren wurde 2019 abgeschlossen und endete mit einer Rückerstattung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Zinsen, welche im Jahr 2020 erfolgt ist.

Mit notariellem Vertrag vom 11. Juli 2014 hat die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG den Gemeinden Schuttertal, Seelbach und der Stadt Ettenheim ein Angebot unterbreitet, den Geschäftsanteil an der Tochtergesellschaft Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH in Höhe von EUR 25.500,00 zu erwerben, was 25,50 % des Stammkapitals entspricht. Per Nachtrag wurde das Angebot bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die Gemeinden Schuttertal und die Stadt Ettenheim haben sich Ende Mai 2019 für die Kaufoption entschieden. Durch die Veräußerung ist ein Gewinn in Höhe von TEUR 0 erzielt worden. Die Gemeinde Seelbach hat sich gegen einen Beitritt entschieden. Die Anteile der Gemeinde Seelbach sind auf die Gemeinde Schuttertal übergegangen.

Mit Kaufvertrag vom 19. Dezember 2019 hat der Konzern seine Anteile an dem assoziierten Unternehmen Arkolia Solar Park 3 S.A.S. veräußert. Durch die Veräußerung ist ein Gewinn in Höhe von TEUR 740 erzielt worden.

Mit der notwendigen Veräußerung und Wertberichtigung der Biogasanlage Thiendorf verringerte sich das ursprünglich investierte Genussrechtskapital von EUR 10 Mio. auf EUR 8,11 Mio. im Kraftwerkspark I. Trotz dieser vollständigen Wertberichtigung geht die Geschäftsführung aufgrund der aktuellen Marktpreise der verbliebenen Projekte davon aus, dass der Nennwert der Genussrechte zum heutigen Stand zu 100 % aus dem Unternehmenswert des Kraftwerkspark I gedeckt ist. Dennoch hat die Geschäftsführung entschieden, das bestehende Portfolio der GCE Kraftwerkspark I GmbH im Interesse der Anlegerinnen und Anleger als wirtschaftlich beste Lösung vollständig zu veräußern.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. Oktober 2018 haben die Parteien, hier alleiniger Gesellschafter Green City AG, beschlossen sämtliche geschlossenen Verträge zum Erwerb von Genussrechten durch entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen Vertragspartnern aufzuheben und zurückzuführen, wobei auf ein eventuell gewährtes Disagio die fällige Kapitalertrag steuer einbehalten wird und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Die Rückführungen des Genussrechtskapitals haben am Ende des Jahres 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2021 vollständig erfolgt sein.

d. Coronakrise

Die Green City AG plant Erneuerbare-Energien-Anlagen in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien umzusetzen. Wegen den aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise erwartet die Gesellschaft, dass es in 2020 zu Verzögerungen bei der Entwicklung einzelner Projekte kommen kann. Während man in Spanien derzeit in 2020 von einer durchschnittlichen Verzögerung von ca. 3 Monaten pro Projekt ausgeht, sind derzeit in 2020 in Italien und Deutschland die Behörden voll arbeitsfähig. In Italien mussten jedoch geplante Wartungsarbeiten für Bestandsprojekte aufgrund der Ausgangssperre verschoben werden. In Deutschland haben sich bis jetzt keine negativen Auswirkungen ergeben.

9. Organe der Muttergesellschaft

a. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus:

Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Matthias Altmann, München

Senior Consultant der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH

Mitglied des Vorstands des Green City e.V.

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates:

Christian Mayer, München (ab 24. Juli 2019)

Hauptberuflich als Rechtsanwalt bei der Gesellschaft Noerr LLP mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Alternative Mobilität, insbesondere Elektromobilität und verkehrsreduzierte Quartiere

Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Umweltrecht und Regulierung in den Studiengängen „Elektromobilität“, „Nachhaltige elektrische Energieversorgung“ und „Elektrotechnik und Informationstechnik“ am Fachbereich Elektrotechnik der Universität Stuttgart

Katharina Habersbrunner, München (bis 23. Juli 2019)

Energie- & Klimareferentin für eine internationale Umwelt- & Entwicklungsorganisation

Mitglied des Vorstandes der Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Volker Blandow, Neufahrn

Leitung Konzernbereich „Elektromobilität“ bei TÜV SÜD

Pressesprecher von ASPO Deutschland

Trine Hafsett, Maisach (seit 23. März 2018)

Konzern Controlling der TÜV SÜD Gruppe

Martin Glöckner, München (seit 28. April 2018)

Geschäftsführer des Green City e.V.

Birgit Kredel-Siebenhaar, München (seit 23. Juli 2019)

Dipl.-Kauffrau

Vice President & Strategic Client Partner von QuEST Global

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 umfassen TEUR 48.

b. Vorstand

Gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum:

Jens Mühlhaus, Dipl. Bauingenieur, München

Chief Executive Officer (CEO)

Marcus Jentsch, Dipl. Kaufmann, CFA, München

Chief Financial Officer (CFO, ab 1. Mai 2020)

Frank Wolf, Bankkaufmann, München

Vorstand Portfoliomanagement

Chief Financial Officer (CFO, bis 1. Mai 2020)

Andrea Wozniak, Dipl. Wirtschaftsmathematikerin, München

Chief Operating Officer (COO) (Austritt zum 30. April 2018)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands umfassen TEUR 296.

Darüber hinaus sind die Vorstände in Geschäftsführerpositionen bei verbundenen und nahestehenden Unternehmen.

 

München, den 2. Oktober 2020

Green City Aktiengesellschaft

Jens Mühlhaus, Vorstand

Marcus Jentsch, Vorstand

Frank Wolf, Vorstand

Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 Zugänge Abgänge
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.893.864,64 112.006,65 -761.363,98
2. Geschäfts- oder Firmenwert 5.116.617,69 0,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 158.801,28 0,00
8.010.482,33 270.807,93 -761.363,98
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.765.507,27 1.874.334,15 -54.297,89
2. technische Anlagen und Maschinen 153.500.841,05 8.148.988,75 -4.579.997,98
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.147.920,81 193.868,85 -99.961,25
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.372.843,13 4.670.427,67 0,00
172.787.112,26 14.887.619,42 -4.734.257,12
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 414.480,04 68.003,00 0,00
2. Beteiligungen 677.430,92 72.850,00 -68.046,96
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.021.220,11 619.945,64 -251.364,07
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 2.575.887,70 0,00 -22.000,00
5. Genossenschaftsanteile 123.025,00 0,00 0,00
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.383,23 25.845,32 -2.533,23
8.815.427,00 786.643,96 -343.944,26
189.613.021,59 15.945.071,31 -5.839.565,36
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Veränderung Konsolidierungskreis Umbuchungen 31.12.2018
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 637,00 -465.785,97 1.779.358,34
2. Geschäfts- oder Firmenwert 12.815.117,54 0,00 17.931.735,23
3. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 158.801,28
12.815.754,54 -465.785,97 19.869.894,85
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -45.336,20 11.212.181,06 20.752.388,39
2. technische Anlagen und Maschinen -8.815.905,10 -7.016.475,63 141.237.451,09
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.957,00 0,00 1.282.785,41
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 567.201,27 -3.729.919,46 11.880.552,61
-8.253.083,03 465.785,97 175.153.177,50
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 5.215,00 487.698,04
2. Beteiligungen 2.050,00 -5.215,00 679.068,96
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 5.389.801,68
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 2.553.887,70
5. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 123.025,00
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 26.695,32
2.050,00 0,00 9.260.176,70
4.564.721,51 0,00 204.283.249,05
kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Zugänge Abgänge Veränderung Konsolidierungskreis 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 378.637,85 137.606,67 -103.788,44 0,00 412.456,08
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.047.385,30 483.662,75 0,00 0,00 1.531.048,05
3. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.426.023,15 621.269,42 -103.788,44 0,00 1.943.504,13
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 577.846,29 928.075,60 -666,78 0,00 1.505.255,11
2. technische Anlagen und Maschinen 18.186.758,32 9.368.910,85 -1.270.461,36 -1.852.352,86 24.432.854,95
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 646.857,10 115.066,69 -22.147,25 0,00 739.776,54
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.310,56 0,00 0,00 0,00 8.310,56
19.419.772,27 10.412.053,14 -1.293.275,39 -1.852.352,86 26.686.197,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 128.533,21 0,00 0,00 0,00 128.533,21
2. Beteiligungen 12.249,00 0,00 0,00 0,00 12.249,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 705.969,09 109.587,82 0,00 0,00 815.556,91
5. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
846.751,30 109.587,82 0,00 0,00 956.339,12
21.692.546,72 11.142.910,38 -1.397.063,83 -1.852.352,86 29.586.040,41
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.366.902,26 2.515.226,79
2. Geschäfts- oder Firmenwert 16.400.687,18 4.069.232,39
3. geleistete Anzahlungen 158.801,28 0,00
17.926.390,72 6.584.459,18
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.247.133,28 7.187.660,98
2. technische Anlagen und Maschinen 116.804.596,14 135.314.082,73
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 543.008,87 501.063,71
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.872.242,05 10.364.532,57
148.466.980,34 153.367.339,99
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 359.164,83 285.946,83
2. Beteiligungen 666.819,96 665.181,92
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.389.801,68 5.021.220,11
4. Anteile an assoziierten Unternehmen 1.738.330,79 1.869.918,61
5. Genossenschaftsanteile 123.025,00 123.025,00
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.695,32 3.383,23
8.303.837,58 7.968.675,70
174.697.208,64 167.920.474,87

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018

2018 2017
TEUR TEUR
1. + Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) -6.681 -12.832
2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.033 9.827
+ /- Ergebnis aus der at-Equity Bewertung 110 53
3. + /- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 4.746 2.029
4. -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -1.073 6
-/+ Gewinn/Verlust im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit -4.681 0
5. -/ + Zunahme/Abnahme der Vorräte -31.894 -579
kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -6.214 -3.916
kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -1.755 25
übrigen kurzfristigen Aktiva 37.625 11.030
6. -/+ Zunahme/Abnahme der langfristigen Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 15.805 -10.963
7. +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 700 534
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.848 729
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 391 -88
erhaltenen Anzahlungen -2.355 67
übrigen kurzfristigen Passiva -15.983 -6.789
+ /- Zunahme/Abnahme der langfristigen Vermögensgegenstände 267 -787
8. + /- Zinsaufwendungen/Zinserträge (inkl. Anleihen – und Genussrechtsvergütungen) 9.082 7.645
9. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 1.010 704
10. – / + Ertragsteuerzahlungen/-erstattungen -23 135
11. = Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 16.956 -3.170
12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens 1.456 5
13. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -14.888 -20.879
14. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -271 -182
15. + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 56 412
16. Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -787 -1.221
17. + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 7.668 0
18. Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -11.359 -2.654
19. + Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen 2.471 1.296
20. = Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -15.653 -23.223
21. + Einzahlungen der Gesellschafter/Aktionäre 227 764
22. Einzahlungen / Auszahlungen aus Genussrechtskapital -3.532 -32
23. + Einzahlungen aus Anleihen 17.403 20.837
24. + /- Veränderung der Bankverbindlichkeiten sowie langfristiger sonstiger Darlehen 2.059 20.111
25. Gezahlte Zinsen (inkl. Anleihe- und Genussrechtsvergütungen) -11.010 -7.711
26. = Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 5.147 33.969
27. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands 6.450 7.576
28. + /- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -597 2.779
29. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 15.588 5.233
30. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 21.441 15.588
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands 2018 2017 TEUR
TEUR TEUR
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 22.442 16.590
nachrichtlich: davon als Sicherheit verpfändet (3.696) (3.657)
Kontokorrentverbindlichkeiten -1.001 -1.002
Finanzmittelbestand am 31. Dezember 21.441 15.588

Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2018

Das Eigenkapital der Muttergesellschaft und das Konzerneigenkapital haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

gezeichnetes Kapital Grundkapital rechnerischer Wert eigener Anteile Geleistete Einlagen Kapitalerhöhung Grundkapital Kapitalrücklage
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2017 916 -20 617 3.318
Kapitalerhöhung 45
Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung geleistete Einlagen -617 617
Ausweiskorrektur eigene Anteile 16
Ausgabe neuer Anteile 763
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderung Konsolidierungskreis
sonstige Veränderungen
Konzernjahresergebnis
Stand am 31.12.2017 / 01.01.2018 961 -4 4.698
Ausgabe neuer Anteile 3 4 227
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
sonstige Veränderungen
Konzernjahresergebnis
Stand am 31.12.2018 964 4.925
gesetzliche Rücklage Bilanzverlust Eigenkapital Muttergesellschaft Genussrechtskapital von Tochterunternehmen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2017 22 -30.273 -25.420 9.734
Kapitalerhöhung 45
Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung geleistete Einlagen
Ausweiskorrektur eigene Anteile -16
Ausgabe neuer Anteile 763
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag
Änderung Konsolidierungskreis -83 -83
sonstige Veränderungen 143 143 -32
Konzernjahresergebnis -12.832 -12.832
Stand am 31.12.2017 / 01.01.2018 22 -43.061 -37.384 9.702
Ausgabe neuer Anteile 234
Erhöhung Genussrechtskapital 39
Gewinnanteil GR-Inhaber 71
sonstige Veränderungen -264 -264
Konzernjahresergebnis -6.681 -6.681
Stand am 31.12.2018 22 -50.006 -44.095 9.812
Anteile anderer Gesellschafter Passiver Unterschiedsbetrag Konzerneigenkapital
TEUR TEUR TEUR
Stand am 01.01.2017 -461 295 -15.852
Kapitalerhöhung 45
Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung geleistete Einlagen
Ausweiskorrektur eigene Anteile
Ausgabe neuer Anteile 763
Erhöhung Genussrechtskapital
Gewinnanteil GR-Inhaber
planmäßige Auflösung passiver Unterschiedsbetrag -16 -16
Änderung Konsolidierungskreis 632 549
sonstige Veränderungen -77 -279 -245
Konzernjahresergebnis -285 -13.117
Stand am 31.12.2017 / 01.01.2018 -191 -27.873
Ausgabe neuer Anteile 234
Erhöhung Genussrechtskapital 39
Gewinnanteil GR-Inhaber 71
sonstige Veränderungen -42 -306
Konzernjahresergebnis -513 -7.194
Stand am 31.12.2018 -746 -35.029

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

INHALT

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien-Branche

a) Gesamtwirtschaft

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

c) Politische Entwicklung

d) Wettbewerbssituation

e) Weitere europäische Märkte

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

a) Vorbemerkung

b) Allgemeine Lage und Gesamtfazit

c) Ertragslage

d) Finanzlage

e) Vermögenslage

3. Personal

4. Forschung und Entwicklung

III. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse

1. Transparenz

2. Sicherheit

3. Konzernrechnungslegungsprozess

IV. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

a) Risikopolitische Grundsätze

b) Risikomanagementprozess

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

b) Biogas

c) Windenergie

d) Photovoltaik

e) Wasserkraft

f) Kommunale Energieberatung

g) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

h) Risiken im Zukaufgeschäft

i) Risiken im Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten

j) Risiken im Emissionsgeschäft

3. Risiken im Betrieb von Kraftwerkskapazitäten

a) Stromerträge und gesetzliche Rahmenbedingungen

b) Ausfall wichtiger Vertragspartner, z. B. Insolvenzrisiko

4. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Forderungen gegenüber Projektentwicklungsgesellschaften

b) Finanzielle Risiken / EN&EN

c) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

d) Risikofeld Corona

e) Legal- und Compliance-Risiken

f) Strategische Risiken

g) Währungsrisiken

h) Inflationsrisiken

i) Personelle Risiken

j) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

k) Wettbewerbsrisiko

I) IT – Risiko

5. Zusammenfassende Risikobeurteilung

V. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

VI. PROGNOSEBERICHT

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Im Mai 2005 ging das Mutterunternehmen mit Sitz in München als GmbH und 100%ige Tochtergesellschaft aus der größten Münchner Umweltschutzorganisation, Green City e.V., hervor. Am 27. Oktober 2011 wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Green City AG ist nicht börsennotiert. Zum 24. Mai 2018 erfolgte die Umfirmierung von Green City Energy AG in Green City Aktiengesellschaft.

Der Vorstand besteht zum 31. Dezember 2018 aus Herrn Jens Mühlhaus und Herrn Frank Wolf. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Mitglieder des Aufsichtsrates waren zum 31. Dezember 2018 Herr Matthias Altmannn (Vorsitzender, entsendet von Green City e.V.), Frau Trine Hafsett, Frau Katharina Habersbrunner (ausgeschieden am 23. Juli 2019), Herr Volker Blandow, Herr Martin Glöckner sowie Herr Christian Mayer. Aktuell umfasst der Aufsichtsrat neben den bereits zuvor genannten Mitgliedern Herrn Matthias Altmann (Vorsitzender), Frau Trine Hafsett, Herrn Martin Glöckner, Herrn Volker Blandow und Herrn Christian Mayer, seit dem 23. Juli 2019 auch das neue Mitglied Frau Birgit Kredel-Siebenhaar.

Die Unternehmensgruppe Green City AG ist im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig und deckt mit ihren wesentlichen Konzernunternehmen die folgenden Bereiche ab:

Projektentwicklung, Bau und Erwerb sowie gegebenenfalls die Fremdfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit anschließender Weiterveräußerung (Green City AG, Green City Energy France S.A.R.L.),

Vertrieb von Kapitalanlageprodukten zur Einwerbung von Eigenkapital für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen (Green City Finance GmbH),

kaufmännische und technische Betriebsführung für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Green City Operations & Management GmbH),

Eigentum und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen (GCE Kraftwerks park I GmbH, Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG sowie Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, im Folgenden auch kurz „Kraftwerkspark I“, „Kraftwerkspark II“ und „Kraftwerkspark Hl“ genannt und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, im Folgenden kurz „Solarimpuls“ genannt).

Die Schwerpunkte im Bereich der Projektentwicklung sowie dem Bau liegen auf dem Geschäftsbereich Wind in Deutschland.

Der weitere Schwerpunkt liegt auf dem Geschäftsbereich Solar und Wasser und wird durch die Muttergesellschaft in München bzw. mit der Tochtergesellschaft Green City Energy France S.A.R.L in Toulouse abgedeckt.

In den drei Dachgesellschaften, Kraftwerkspark I, II und III, bündelt die Green City AG eigene Kraftwerkskapazitäten in Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bereich Wind, Wasser und Solar. Im Solarimpuls fokussiert man sich auf die Investition in Erneuerbare Energien-Anlagen im Bereich Solar.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Erneuerbare-Energien- Branche

a) Gesamtwirtschaft

Im Berichtsjahr 2019 trübte sich das Weltwirtschaftswachstum ein. Die Weltwirtschaft wuchs nur noch um 2,9 %, wohingegen im Vorjahr ein BIP-Wachstum von 3,6 % zu verzeichnen war. Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März 2020 in der Rezession. Die Corona-Pandemie setzt der globalen und der deutschen Wirtschaft zu. Die wegbrechende globale Nachfrage, die Unterbrechung von Lieferketten, Verhaltensänderungen der Verbraucher und eine Verunsicherung von Investoren wirken sich massiv auf Deutschland aus. Die zum Schutz von Gesundheit und Leben verhängten Shutdowns vielerorts in der Welt treffen auch zahlreiche Dienstleistungsbereiche schwer. Allein durch den Shutdown ist die Wirtschaftsleistung bereits im Durchschnitt des ersten Quartals merklich eingebrochen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den Folgemonaten verstärkt fortsetzt. Auch wenn erste Schutzmaßnahmen zunächst etwas gelockert werden konnten, so ist auch im 2. Quartal 2020 das reale Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorquartal erneut gesunken. Zudem ist zum Ende des 3. Quartals eine merkliche Steigerung der Neuinfektionen bezüglich Corona zu verzeichnen, so dass zum Jahresende hin wieder verstärkte Einschränkungen wegen erforderlicher Schutzmaßnahmen wahrscheinlicher werden, was eine schnelle Erholung der Wirtschaft weiter erschweren wird.

Wie stark der Einbruch wird, ist gegenwärtig schwer einzuschätzen. Die Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute rechnet mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) im ersten und zweiten Quartal von 1,9 % bzw. 9,8 % jeweils gegenüber dem Vorquartal. Bei einer angenommenen relativ raschen Erholung im weiteren Verlauf des Jahres erwartet die Gemeinschaftsdiagnose einen Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2020 um 4,2 %. Einschlägige Signale, wie die Entwicklung von Aktienindizes oder der Stimmungsindikatoren von ifo oder Markit, bekräftigen diese Einschätzung. Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen und zu bewältigen.

(Auszug aus: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2020/20200415-die-wirtschaftliche- lage-in-deutschland-im-april-2020.html)

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

Die Erneuerbaren Energien konnten 2018 einen Anteil an der Stromerzeugung [Netto] von 40,2 % erreichen und haben damit einen neuen Rekord aufgestellt. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2018 rund 218 Terawattstunden [Mrd. kWh].

Am meisten zugelegt hat die Stromerzeugung bei der Windkraft und Photovoltaik. Die Zuwächse gehen vor allem auf die windstarken Monate Januar und Dezember sowie den sonnenreichen Sommer zurück. Mit 20,2 % wurde die Windkraft 2018 zweitwichtigste Stromquelle [110 TWh] hinter der Braunkohle [131 TWh] und bleibt weiter wichtigste Erneuerbare Energie. Deutsche Solaranlagen erwirtschafteten im vergangenen Jahr fast 46 TWh und wurden damit zur zweitwichtigsten erneuerbaren Ressource. Auf dem 3. Rang unter den Erneuerbaren folgt die Stromerzeugung aus Biomasse, die mit etwa 45 TWh ihren Ertrag zum Vorjahr leicht senkte.

Zu deutlichen Rückgängen kam es bei der Steinkohle. Deutsche Kraftwerke leisteten 2018 nur noch einen Beitrag von 76 TWh. Damit sinkt der Anteil am Strommix auf 14 % [-1 % zu 2017]. Braunkohle verzeichnete 2018 ebenfalls einen Verlust und lieferte nur noch 131 TWh [134 TWh in 2017]. Der Anteil deutscher Atomkraftwerke blieb mit 72 TWh nahezu unverändert.

Laut einer ersten Schätzung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg [ZSW] und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW] liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch bei 38 %, was einem Anstieg um 2 Prozentpunkte zum Vorjahr entspricht.

Quelle: https://1-Stromvergleich. com/strom-report/strommix/#strommix-2018-deutschland

Laut einer im Oktober 2019 von dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) veröffentlichten Studie kostet jede zusätzliche Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 durchschnittlich 7,5 ct/kWh, während die Stromkosten der eingesparten konventionellen Energien im Mittel 17,2 ct/kWh betragen. Jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind und Sonne spart der Gesellschaft derzeit demnach Kosten in Höhe von rund 9,7 ct/kWh. An günstigen Standorten, wie z.B. in Südeuropa für Solaranlagen, sind die Unterschiede noch größer. Daher wird weiterhin von starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa ausgegangen. Jedoch waren gerade in Deutschland vor allem in der Windkraftbranche in den letzten Jahren verhältnismäßig geringere Zubauraten zu verzeichnen. Der Grund sind langwierige Genehmigungsverfahren und Klagen von Windkraftgegnern. Dies bietet vor allem für erfahrene und entsprechend vernetzte Projektentwickler, die mit den anspruchsvollen Genehmigungsverfahren vertraut sind und auch den Zugang zu entsprechenden Standorten haben, entsprechende Chancen.

c) Politische Entwicklung

Dem Thema Energiewende kommt weiter eine große Bedeutung zu. Die Bundesregierung will damit sowohl die Energie- und Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene erfüllen als auch die Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris ergeben. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion soll bis in das Jahr 2030 auf 65 Prozent erhöht werden. Dazu hat die große Koalition im Jahr 2018 neben den normal geplanten Ausschreibungen zusätzliche Sonderausschreibungen in den nächsten 3 Jahren mit insgesamt jeweils vier Gigawatt für Wind und Photovoltaik beschlossen.

d) Wettbewerbssituation

In Deutschland drängen die großen Energieversorger zunehmend in den Markt der Erneuerbaren Energien, schließen zum Teil Kooperationen mit Projektierungsbüros und treten auch im süddeutschen Raum vermehrt als Wettbewerber bei Windprojekten auf. Insgesamt verringert sich die Anzahl an Wettbewerbern, es findet eine Konzentration auf wenige größere Firmen statt. Gerade in Nischenbereichen von kleinen und mittelgroßen Projekten mit EUR 3 Mio. bis EUR 50 Mio. Investitionsvolumen ist die Anzahl von direkten Wettbewerbern auch europaweit weiterhin vergleichsweise gering.

e) Weitere europäische Märkte

Mit den Erneuerbaren-Energien-Richtlinien (Richtlinie 2009/28/EG) war seit 2009 das Fundament für die europäische Erneuerbare-Energie-Politik gelegt. Es wurde Ende 2018 umfassend erneuert. Ein verbindliches Gesamtziel auf EU-Ebene ist ein Anteil von mindestens 32 % an Erneuerbaren-Energien bis in das Jahr 2030. Entsprechend gibt es auch Ziele auf Länderebene, die zu weiteren positiven Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren-Energien führen werden. Insbesondere der PV-Markt im südeuropäischen Raum ist geprägt von hohen Einstrahlungswerten bei sinkenden Stromgestehungskosten. Die Projekte kommen ohne staatlich garantierte Einspeisevergütung in die Wirtschaftlichkeit, was die politische Abhängigkeit des Geschäfts reduziert und weitere Potenziale für Projektentwickler mit entsprechenden lokal ansässigen Kontakten birgt.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

a) Vorbemerkung

Das Geschäftsmodell der Green City Gruppe liegt im Wesentlichen in der Projektentwicklung und in der Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Weiterhin erwirbt die Green City Gruppe Erneuerbare-Energien-Anlagen. Eine steigende Bedeutung gewinnt der Betrieb von im Konzernkreis gehaltenen Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Vermarktung des damit erzeugten Stroms.

Im Fall der Errichtung bzw. des Erwerbs von Erneuerbare-Energien-Anlagen erfolgt anschließend der Verkauf an interne (d. h. selbst aufgelegte Kapitalanlagegesellschaften) wie auch an externe Käufer. Diese beteiligen sich erst nach abgeschlossener Konzeption, der Genehmigung der Kapitalanlagegesellschaft seitens der Bundesanstalt für das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem entsprechenden Vertriebsstart. Im Falle von Verkäufen an Konzerngesellschaften, wie zum Beispiel den Kraftwerksparkgesellschaften, kommt es auf Ebene des Konzernabschlusses zur Eliminierung der im Einzelabschluss der Green City AG aus solchen Transaktionen erzielten Gewinne.

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit veräußert die Green City AG zudem regelmäßig Projektrechte an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG sowie die Green City Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (zusammen im Folgenden auch „Projektentwicklungsgesellschaften“). Die Green City AG übernimmt für die Projektentwicklungsgesellschaften zudem die Weiterentwicklung der Projektrechte. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Green City AG die Kommanditanteile an den Projektentwicklungsgesellschaften erworben und ist nun alleinige Anteilseignerin. Seit diesem Zeitpunkt werden die Projektentwicklungsgesellschaften in den Konzernabschluss der Green City AG einbezogen. Daher werden auch die im Rahmen dessen erzielten Zwischenergebnisse im Zuge der Konzernabschlusserstellung der Green City Gruppe eliminiert. Die Projektentwicklungsgesellschaften veräußern bei erfolgter Genehmigung eines Projektes das dazugehörige Projektrecht mit Aufschlag regelmäßig an zur Projektumsetzung gegründete und zur Green City Gruppe gehörende Projektgesellschaften.

b) Allgemeine Lage und Gesamtfazit

Der Konzern hat wie in den Vorjahren mit einem Jahresfehlbetrag geschlossen, dieser konnte jedoch deutlich gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Der Konzernjahresfehlbetrag (Konzernverlust nach Minderheiten) belief sich auf rd. EUR 6,7 Mio. (Vj. rd. EUR 12,8 Mio.) und liegt damit 1 Mio EUR unter dem im Vorjahresbericht prognostizierten Wert. Die Verbesserung des Konzernergebnisses ergibt sich vor allem aus dem Verkauf von Projektrechten an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG vor deren Erwerb sowie der Veräußerung der Anteile an der Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG. Dem gegenüber stehen höhere Personalkosten aus dem Anstieg der Mitarbeiterzahlen und höhere Zinsen aus der Aufnahme weiterer externer Darlehen.

Das EBITDA erhöhte sich in 2018 auf EUR 14,1 Mio, (Vj. EUR 5,7 Mio.). Die EBITDA-Marge ist gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 35,6 % gestiegen (Vj. 19,8 %). Die Gesamtleistung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 31,6 % erhöht. Zudem hat sich das Verhältnis von Personalaufwand zu Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr marginal auf 23,6 % verringert (Vj. 25,5 %).

Der Konzernjahresfehlbetrag weicht stark vom Jahresüberschuss im Einzelabschluss der Green City AG als Mutterunternehmen in Höhe von rd. EUR 1,2 Mio. ab. Die Verlustsituation im Konzern ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass weitere Konzerngesellschaften Verluste erzielt haben und zudem Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften eliminiert werden müssen.

Die Green City Gruppe hält zum 31. Dezember 2018 im Rahmen der Kraftwerkparks I bis III sowie des Solarimpuls Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Erzeugungskapazität von rd. 141 MW. Zur Finanzierung dieser Kapazitäten sind zum 31. Dezember 2018 bei diesen Gesellschaften inklusive dem Solarimpuls rd. EUR 117 Mio. Genussrechts- und Anleihekapital emittiert. Sowohl die Verzinsung dieser Finanzierungsformen, die planmäßigen Anlaufverluste als auch die planmäßigen Abschreibungen aus den Betriebsanlagen führen zu Verlusten bei den Kraftwerkparks. Diese Verluste tragen zum negativen Konzernergebnis bei. Zusätzlich trägt das Biogas-Engagement durch die Konsolidierung der Verluste aus den Biogasanlagen zu dem negativen Konzernergebnis bei.

Die sich aus diesen Sachverhalten ergebenden Werte sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Werte in TEUR):

2018 2017 Veränderung
Zwischenergebniseliminierung (ohne latente Steuern) 176 -4.618 4.794
Einzelabschlussergebnisse der Dachgesellschaften -2.328 -3.423 1.095
Kraftwerkspark I, II und III sowie der konsolidierten Biogas-Gesellschaften 167 -65 232
Summe -1.985 -8.106 6.121

Die einzubeziehenden Verluste aus den Einzelabschlüssen der Kraftwerksparks setzen sich wie folgt zusammen.

Die GCE Kraftwerkspark I GmbH schließt ihr Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von TEUR -473 (Vj. TEUR -7) ab. Dieses Ergebnis liegt unterhalb der Erwartungen.

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG schließt ihr Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von TEUR -1.392 (Vj. TEUR -1.528) ab. Mit dieser Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr bewegt man sich wieder im Rahmen der ursprünglichen Planungen.

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG schließt ihr Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von TEUR -464 (Vj. TEUR -1.888) ab. Dieses Ergebnis entspricht in etwa den Erwartungen.

Der Konzernumsatz lag in 2018 bei EUR 39,5 Mio. (2017: EUR 28,6 Mio.) und entspricht dem in 2017 prognostizierten Jahresumsatz. Die Erhöhung ergibt sich aus der Steigerung der Umsatzerlöse aus Stromverkauf, in 2018 mit rd. EUR 19,5 Mio. (Vj. EUR 17,8 Mio.). Die Stromerlöse beliefen sich auf einen Anteil am Konzernumsatz von 49 % (Vj. 62 %). Eine weitere Erhöhung ergibt sich insbesondere aus gestiegenen Projektverkäufen an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, die erst zum 31.12.2018 erworben und in den Konzernabschluss aufgenommen wurde. Zwischenergebnisse mit dieser Gesellschaft wurden im Jahr 2018 daher nicht eliminiert.

Im Bereich Wind konnte eine Schlussabrechnung für das fertig abgenommene Windprojekt Velburg gestellt werden. Für das Projekt Fuchsstadt wurde im Februar 2018 im Rahmen der Ausschreibung die EEG-Vergütung gesichert. Aufgrund der Insolvenz des Anlagenherstellers Senvion verzögert sich der Baubeginn und man hat eine Neugenehmigung für eine Nordex-Anlage beantragt und im Dezember 2019 erhalten. In diesem Zusammenhang konnte auch im ersten Halbjahr 2020 ein erfolgreicher Gebotszuschlag von 6,2 ct/kWh erzielt werden. Für das Windprojekt Blumberg konnte im Mai 2018 im Rahmen der Ausschreibung die EEG-Vergütung gesichert werden. Die erteilte Genehmigung des Projektes Blumberg wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers der Genehmigungsbehörde erfolgreich beklagt. Das Projekt befindet sich im Juli 2020 im Neugenehmigungsverfahren. Dazu konnte die Projektpipeline im Bereich Wind mit neuen Projekten erweitert werden.

Im Bereich Wasser wurde die erworbene französische Wasserkraftanlage Feriolles renoviert und ist 2018 in Betrieb genommen worden. Das französische Wasserkraftprojekt La Roche Chalais, welches 2017 für eine Tochtergesellschaft erworben wurde, wurde von der Green City AG als Auftragnehmerin renoviert und ist mittlerweile in Betrieb genommen worden. Dazu befinden sich mehrere Projekte aus der italienischen EN&EN-Pipeline in der Projektentwicklung. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Prognosebericht verwiesen.

Im Bereich Solar konnte ein 10 MW Projekt in Schwerin erworben werden, welches an die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG veräußert wurde.

Im Bereich Mobilität wurde zusammen mit dem Berliner Start-Up-Unternehmen Emmy in 2017 ein Joint Venture geschlossen. Nach einer Testphase wurde in 2018 die Rollerflotte auf 385 im Stadtgebiet München ausgeweitet. Synergieeffekte werden u. a. durch die Betankung der Roller durch 100%igen Ökostrom der Green City AG genutzt.

Für den Geschäftsbereich FINANCE konnten im Geschäftsjahr 2018, seitens der 100%igen Tochter Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG aufgelegte nachrangige Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 5,6 Mio. platziert werden. Zudem wurden im Jahr 2018 Anleihen der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, einer weiteren 100%igen Tochter der Green City AG, in Höhe von EUR 4,0 Mio. platziert.

Die Gesamtleistung ohne sonstige betriebliche Erträge ist gegenüber dem Vorjahr deutlich auf EUR 37,6 Mio. (Vj. EUR 32,5 Mio.) angestiegen. Das Rohergebnis lag mit EUR 37,0 Mio. um rd. EUR 10,1 Mio. über dem Vorjahreswert. Die Steigerung ergibt sich hauptsächlich durch erhöhte Umsatzerlöse und erhöhte sonstige betriebliche Erträge.

Die Personalaufwendungen sind im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. EUR 1,9 Mio. angestiegen, was auf eine quantitative und qualitative Verstärkung der Belegschaft zurückzuführen ist.

Neben den bereits oben dargestellten Konzerngesellschaften sind wesentliche Entwicklungen auf Ebene der Einzelabschlussergebnisse die folgenden:

Die Green City Operations & Management GmbH (vormals: Green City Energy Verwaltungs GmbH) hat das Jahr 2018 mit einem Fehlbetrag von rd. TEUR 49 abgeschlossen. Bei den Umsätzen war im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang in Höhe von rd. TEUR 85 festzustellen, was vor allem auf Vergütungsreduzierungen im Bereich technische Betriebsführung und Wartung von PV-Anlagen zurückzuführen war.

Die Green City Finance GmbH (vormals: Green City Energy Finanzvertriebs GmbH) ist für den Vertrieb von seitens der Green City Energy AG aufgelegten Kapitalanlageprodukten verantwortlich. Sie hat im Berichtsjahr mit dem Vertrieb der Inhaberschuldverschreibungen des Kraftwerksparks III einen Umsatz von TEUR 232 und mit dem Solarimpuls einen Umsatz von TEUR 302 erzielt. Die Gesellschaft hat aufgrund eines Kostenübernahmevertrages mit der GC AG ein ausgeglichenes Ergebnis im Geschäftsjahr 2018 erzielt.

Die Green City Energy France SARL akquiriert, entwickelt und errichtet Projekte im Bereich der Erneuer- baren-Energien, insbesondere Solaranlagen in Frankreich und Spanien sowie Wasserkraftanlagen in Frankreich. Dazu übernimmt sie die Betriebsführung für am Netz befindliche Wasserkraftanlagen und Solaranlagen in Frankreich. Sie hat im Berichtsjahr einen Umsatz von TEUR 582 erzielt. Durch die verstärkte Fokussierung auf Solarprojekte in Frankreich und Spanien kommt der Gesellschaft eine immer größer werdende Bedeutung zu. Es wird von einem weiteren Wachstum ausgegangen und zukünftig mit positiven Jahresüberschüssen gerechnet. In 2018 belief sich der Jahresfehlbetrag auf TEUR -97.

Die GCE Invest Renewable GmbH wurde in 2017 gegründet, um Zwischenfinanzierungen von Dritten, insbesondere von einem französischen Fonds, welcher sich auf solche Zwischenfinanzierungslösungen spezialisiert hat, aufzunehmen. Mit diesen Brückenfinanzierungen sollen die Entwicklung, der Bau und/oder die Akquise von Erneuerbaren-Energieprojekten finanziert werden. Die Gesellschaft kann selbst Projekte erwerben und halten oder die gewährten Zwischenfinanzierungen an Investitionsvehikel der Green City AG weiterreichen. Für das Jahr 2018 wurden geplante Verluste in Höhe von TEUR 327 erzielt.

Die Green City Gruppe hat ihre Kerngeschäftsfelder im Bereich der Erneuerbaren Energien (Entwicklung, Bau und Einkauf) und im Emissionsgeschäft weiter gefestigt. Die Schwerpunkte Wind- und Wasserenergie hatten auch in 2018 weiter Bestand und wurden um weitere PV-Projekte in Frankreich ergänzt. Insgesamt wird der Geschäftsverlauf in den Kerngeschäftsfeldern als zufriedenstellend beurteilt.

c) Ertragslage

Überblick Ergebniskennzahlen des Konzerns der Green City Gruppe

2018 2017 Veränderungen
TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 39.533 28.585 10.948
Bestandsveränderungen -3.869 -1.105 -2.764
aktivierte Eigenleistungen 1.945 5.056 -3.111
Gesamtleistung 37.609 32.536 5.073
Sonstige betriebliche Erträge 6.416 921 5.495
Materialaufwand -6.993 -6.568 -425
Rohertrag 37.032 26.889 10.143
Personalaufwand -10.400 -8.520 -1.880
Abschreibungen -11.033 -10.228 -805
sonstige betriebliche Aufwendungen -12.564 -12.702 138
Betriebsergebnis 3.035 -4.561 7.596
Finanzergebnis -9.080 -7.579 -1.501
Ergebnis vor Steuern -6.045 -12.140 6.095
Steuern -1.033 -718 -315
Vergütung für Genussrechtskapital -116 -258 142
Jahresfehlbetrag vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter -7.194 -13.116 5.922
Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 513 284 229
Konzernjahresfehlbetrag -6.681 -12.832 6.151

Gesamtleistung

Der Umsatz lag mit EUR 39,5 Mio. deutlich über dem Vorjahresniveau in Höhe von EUR 28,6 Mio und entspricht in etwa den im Vorjahresbericht prognostizierten Umsatz. Die Umsatzerlöse teilen sich im Wesentlichen auf in die Bereiche Stromerlöse (EUR 19,5 Mio.), Veräußerung von Projektrechten (EUR 16,7 Mio.) sowie Projektentwicklungsleistungen (EUR 1,0 Mio.). Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich unter anderem aus der Inbetriebnahme unserer italienischen Wasserkraftanlagen, die Strom im Wert von rd. EUR 1,4 Mio. erwirtschaftet haben, sowie aus dem Mehrverkauf von Windprojekten mit rd. EUR 8,1 Mio. und dem Anstieg aus restlichen Stromerlösen aufgrund guten Wetters.

Die Veräußerungen von Projektrechten erfolgten ausschließlich an die Konzerngesellschaft Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG. Die Beteiligungsgesellschaft wurde zum 31. Dezember 2018 erstmalig als Tochterunternehmen in den Konzern einbezogen. Die genannten Umsatzerlöse stammen aus dem Zeitraum vor der Erstkonsolidierung der Gesellschaft im Berichtsjahr.

Die sonstigen Erlöse sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.495 angestiegen. Dieser Anstieg resultiert zum wesentlichen Teil aus Erträgen i.H.v. EUR 4,7 Mio. aus dem Verkauf der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Green City Energy Windpark Bürgerwald GmbH & Co. KG an einen Schweizer Energieversorger. Im Übrigen ist der Anstieg gegenüber dem Vorjahr im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit bedingt, wie z.B. aus vereinnahmten Investitionszuschüssen (EUR 0,18 Mio.)

Personalaufwand

Der Anstieg des Personalaufwandes resultiert im Wesentlichen auf einer Erhöhung des durchschnittlichen Mitarbeiterbestandes um 41 Personen. Daneben wurden im üblichen Maße Gehaltsanpassungen vorgenommen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Abschreibungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 22.930) mit TEUR 23.597 um TEUR 667 erhöht. Das höhere Abschreibungsvolumen ist darauf zurückzuführen, dass italienische Wasserkraftwerke in Betrieb genommen worden sind und ein neuer Windpark mit der Beteiligungsgesellschaft Windpark Havelland Projekt I GmbH & Co. KG hinzugekommen ist.

Die Veränderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weist in Summe eine Minderung von TEUR 138 auf. Neben einem wesentlichen Anstieg der Raumkosten um TEUR 316, Beratungskosten um TEUR 297 und Verlust von Abgang aus dem Anlagevermögen mit TEUR 569 gab es auch Einsparungen bspw. im Eigenstrombedarf um TEUR 149 sowie Vermittlungsprovisionen um TEUR 512, Werbe-, Marketing und Reisekosten TEUR 630 und anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Die höheren Raumkosten sind im Wesentlichen auf die zusätzlichen Mietkosten der Tochtergesellschaft Green City Experience zurückzuführen, die im Berichtsjahr erstmalig konsolidiert wird. Der Anstieg der Beratungskosten lässt sich auf das zusätzliche Prüfungsvolumen sowie den Zuwachs neuer Gesellschaften zurückführen. Der Abgangsverlust aus dem Anlagevermögen beinhaltet den Verkauf der Biogasanlage Thiendorf.

Einsparungen konnten bspw. durch die Verringerung des Stromverbrauchs durch die eigene PV-Anlage der Green City AG erzielt werden. Weiterhin kam es zu geringeren Aufwendungen im Bereich der Vermittlungsprovisionen und Reisekosten. Hier wurden gezielt Maßnahmen ergriffen, um Aufwendungen zu reduzieren. Im Geschäftsjahr 2018 konnten dadurch Einsparungen in der allgemeinen Verwaltung, bei Telekommunikationskosten oder auch bei Büro- und Betriebsaufwendungen erzielt werden.

Finanzergebnis

Das negative Finanzergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.501 auf TEUR 9.080. Die Veränderung ist im Wesentlichen dem höheren Volumen der Anleiheemissionen und Projektfinanzierungen und dem damit höheren Zinsaufwand geschuldet.

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter ist, wie erwartet, negativ. Es fällt mit einem Verlust von TEUR 7.194 um TEUR 5.922 besser aus als im Vorjahr.

Im Vergleich zum Jahresüberschuss im Einzelabschluss der Green City Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 1.202 erklärt sich die Differenz wesentlich aus den Verlustbeiträgen aus den Einzelabschlüssen anderer Konzerngesellschaften sowie aus dem Umstand, dass Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften eliminiert werden müssen. Die Verluste der anderen Konzerngesellschaften betreffen insbesondere die geplanten Anfangsverluste bei den Kraftwerksparks und dem Solarimpuls I. Gegenläufig wirkten wesentlich sog. HB Il-Anpassungen, wie bspw. die Korrektur von in den Einzelabschlüssen vorgenommenen Wertberichtigungen von Forderungen gegenüber in den Konzernabschluss eingezogenen Gesellschaften sowie ein Ertrag aus der Entkonsolidierung des Windparks Bürgerwald.

d) Finanzlage

Die Finanzlage des Konzerns wird wesentlich von der Finanzlage der Muttergesellschaft Green City AG geprägt.

Im Überblick stellt sich die Veränderung des Finanzmittelbestandes des Konzerns wie folgt dar.

2018 2017
TEUR TEUR
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 16.956 -3.170
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -15.653 -23.223
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 5.147 33.969
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 6.450 7.576
konsolidierungsbedingte Änderungen -597 2.779
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 15.588 5.233
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 21.441 15.588

Die Zunahme des Cash-Flows aus dem operativen Bereich hängt im Wesentlichen mit der Erstkonsolidierung der Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG und dem Zugang ihrer Vermögenswerte im Konzern und dem deutlich verbesserten Konzernjahresergebnis zusammen.

Der negative Cash-Flow aus dem Investitionsbereich hat sich im Gegensatz zur Vorperiode um rund TEUR 7.570 verbessert. Dies liegt vor allem an deutlich geringeren Ausgaben für Investitionen in das Anlagevermögen.

Der positive Cash-Flow aus dem Finanzierungsbereich ergibt sich im Wesentlichen aus dem Geldzufluss im Zusammenhang mit neu ausgegebenen Unternehmensanleihen, wenn auch nicht im selben Umfang wie im Vorjahr. Demgegenüber stehen deutlich höhere Zinszahlungen als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden die Genussrechtsverpflichtungen der Muttergesellschaft gegenüber den Genussrechtsinhabern im Jahr 2018 erfüllt. Im Vorjahr wurden zudem deutlich höhere Zahlungseingänge aus der Aufnahme neuer Bank- und sonstiger Darlehen verzeichnet.

Der Green City Aktiengesellschaft werden von drei Kreditinstituten Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. zur Verfügung gestellt, die nicht mit Unternehmensvermögen besichert sind. Die Kontokorrentlinien können in der Liquiditätssteuerung für kurzfristige Vorfinanzierungen verwendet werden.

e) Vermögenslage

Überblick der Konzernbilanzkennzahlen der Green City Gruppe:

2018 2017 Veränderungen
AKTIVA TEUR Prozent TEUR Prozent TEUR
Anlagevermögen 174.697 56,65% 167.920 62,61% 6.777
Umlaufvermögen 95.620 31,00% 66.939 24,96% 28.681
Rechnungsabgrenzungsposten 1.682 0,55% 3.856 1,44% -2.174
aktive latente Steuern 1.364 0,44% 1.600 0,60% -236
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.029 11,36% 27.873 10,39% 7.156
Bilanzsumme 308.392 100,00% 268.188 100,00% 40.204
PASSIVA
Eigenkapital 0 0,00% 0 0,00% 0
Passiver Unterschiedsbetrag 263 0,08% 279 0,10% -16
Rückstellungen 4.183 1,36% 2.884 1,08% 1.299
Verbindlichkeiten 303.830 98,52% 264.970 98,80% 38.860
Rechnungsabgrenzungsposten 116 0,04% 55 0,02% 61
Bilanzsumme 308.392 100,00% 268.188 100,00% 40.204

Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 40.204 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dies ist u. a. auf die Zunahme von Vorräten und dem Finanzmittelbestand auf der einen Seite und den Verbindlichkeiten auf der anderen Seite zurückzuführen.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.777 angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Geschäfts- oder Firmenwerten aus Erstkonsolidierungen. Eine gleichzeitige Verringerung des Sachanlagenvermögen stammt aus dem Verkauf eines Windparks.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 28.681 deutlich gestiegen. Ursächlich hierfür war vor allem ein Anstieg der in den Vorräten ausgewiesenen Projektrechten aus der Erstkonsolidierung einer Gesellschaft in Höhe von TEUR 31.894. Damit einher geht die Verringerung der sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 9.076, aufgrund von Konsolidierungseffekten durch die Erstkonsolidierung der Beteiligungsgesellschaften Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG und Green City Energy GmbH & Co. Projektentwicklungs KG. Zudem sind die Bankguthaben bedingt durch das eingezahlte Anleihevolumen des Solarimpuls I und die Finanzierung eines Windparks gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.852 angestiegen.

Eigenkapital

Insbesondere als Folge des Konzernjahresfehlbetrags des vergangenen und des laufenden Geschäftsjahres wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 35.029 ausgewiesen.

Auf die Angaben im Anhang zum Bestand an eigenen Aktion nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird verwiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.299 gestiegen. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten, Personalkosten, Gewerbesteuer-Nachzahlungsverpflichtungen, Gewährleistungsrückstellungen sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Die Urlaubs- und sonstigen personalbedingten Rückstellungen sind analog zum Anstieg der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter um TEUR 525 angewachsen. Die Abgrenzung für ausstehende Jahresabschluss- und Beratungskosten erhöhte sich dabei um TEUR 497, analog zu der wachsenden Komplexität des Konzerns. Der Anstieg der Rückbauverpflichtungen gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf TEUR 267.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten des Konzerns sind um TEUR 38.860 gestiegen. Dies resultiert zum einen aus Emissionen von nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen des Kraftwerkspark III über TEUR 5.644, des Solarimpuls I über TEUR 5.759 sowie aus der Erstkonsolidierung der WP Bayern 2014 über TEUR 6.000. Zudem haben sich die Fremdfinanzierungen um TEUR 6.493 erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich insbesondere durch die Aufnahme von externen Darlehen um TEUR 13.721 erhöht.

3. Personal

Der Personalstand der Green City Gruppe lag zum 31. Dezember 2018 bei 167 Mitarbeitern (inkl. der zwei Vorstände). Dies sind 29 Mitarbeiter mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich insbesondere aus der Aufnahme der GC Experience und deren Personalstand in den Konzernkreis.

Hierbei stellt sich die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Gesellschaften wie folgt dar:

Green City AG 83 (-14)
Green City Experience GmbH 40 (+40)
Green City Operations & Management GmbH 23 (-1)
Green City Energy France S.A.R.L. 9 (+1)
Green City Finance GmbH 7 (+1)
Green City Power GmbH 3 (+1)
Green City Fondsmanagement GmbH 2 (+1)

4. Forschung und Entwicklung

Es wurden im Geschäftsjahr 2018 keine wesentlichen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung durchgeführt.

III. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementprozesses lassen sich für den Bereich Rechnungswesen und Controlling in folgende Punkte aufteilen:

1. Transparenz

Durch den internen Kontroll- und Risikomanagementprozess wird sichergestellt, dass alle steuerlichen Pflichten sowie gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Grundlage dafür bilden u. a. die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 140 AO und die Buchführungspflicht nach § 238 HGB.

Dazu wird sichergestellt, dass regelmäßig zukunftsbezogene Berechnungen und Prognosen, wie z. B. eine Kosten- und Ertragsplanung oder eine Liquiditätsberechnung mit entsprechend identifizierten Ober- und Untergrenzen, erstellt werden. Dabei wird überwacht, dass aufgrund dieser Berechnungen und Grenzen regelmäßig der Liquiditätsstatus ermittelt wird und damit eine frühzeitige Über- oder Unterdeckung innerhalb einer Planungsperiode identifiziert werden kann.

Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass innerhalb des Liquiditätsmanagements regelmäßig eine kurzfristige (kleiner ein Jahr) Liquiditätsvorschau erfolgt, die u. a. die Tagesdisposition der Bankkonten, eine Dispositionsvorschau, eine Empfehlung zu einer etwaigen kurzfristigen Geldanlage bzw. -aufnahme und eine Übersicht des Zahlungsverkehrs beinhaltet.

2. Sicherheit

Es wird überwacht, dass neben allgemeinen Kontrollmechanismen, wie z. B. dem Vier-Augen-Prinzip, weitere Erfassungskontrollen, wie Plausibilitätsprüfungen, Abstimmungskontrollen bei der Dateneingabe, spezielle Verarbeitungskontrollen und Fehlerhinweise, erfolgen.

Neben klassischen Schutzmaßnahmen, wie z. B., dass die Beleg- und Kontoablagen feuer- und diebstahlsicher sein müssen, müssen auch ausreichende Vorkehrungen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten getroffen werden.

Zudem wird überwacht, dass die Archivierung aller Daten und Dokumente nach den GoBD und den rechtlichen Vorgaben nach § 238 ff. HGB und insbesondere nach § 257 HGB erfolgen.

3. Konzernrechnungslegungsprozess

Die Zusammenführung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten im Rahmen der Konzernberichterstattung erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem („LucaNet“), in das die konsolidierten Konzernunternehmen eingebunden sind. Wesentliches Ziel ist die Sicherstellung, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien vollständig und richtig erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden.

Durch organisatorische Trennungen, wie z. B. die Anlagen-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, wird eine klare Zuständigkeit für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sichergestellt.

Für die ordnungsgemäße und einheitliche Konzernrechnungslegung gelten zudem die auch auf Einzelabschlussebene implementierten Grundprinzipien, wie z. B. das Vier-Augen-Prinzip und IT-Zugriffsbeschränkungen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte.

IV. RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

1. Risikomanagementsystem

Das Green City Risikomanagement identifiziert, analysiert und verringert, wo möglich, die Risiken der Green City Gruppe. Das Ziel ist es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand der Green City Gruppe beeinflussen können. Durch die interne Risikoberichterstattung (innerhalb der monatlichen Finanzberichterstattung und durch die jährliche Risikoinventur) wird eine kontinuierliche Überwachung der Risiken gewährleistet.

Das Risikomanagementsystem der Green City Gruppe ist in die Konzernorganisation integriert und orientiert sich am Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Abgeleitet von diesem Konzept ist das Risikomanagementsystem mit seinen definierten Prozessen mit der internen Risikoberichterstattung verknüpft und bildet einen festen Grundpfeiler des internen Kontrollsystems.

a) Risikopolitische Grundsätze

Die Green City Gruppe geht Risiken in einer unternehmerisch und moralisch vertretbaren Art und Weise ein. Hierfür sind risikopolitische Grundsätze definiert, auf denen das Risikomanagementsystem basiert:

Unternehmerisches Handeln erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken,

Risiken müssen systematisch identifiziert, bewertet und gesteuert werden,

alle Mitarbeiter werden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken befähigt und verpflichtet.

b) Risikomanagementprozess

Der Green City Risikomanagementprozess stellt das regelmäßige Identifizieren, Bewerten, Steuern und Melden der Risiken sicher.

Jeder Geschäftsbereich ist dafür verantwortlich, seine Risiken zu identifizieren. Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand einer Risikomatrix, in welcher jedes Risiko anhand der Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „potenzielles Schadensausmaß“ bewertet wird. So sind beispielweise Risiken mit bedeutendem potenziellen Schaden und hoher Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlich, genauso wie Risiken mit eher geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegendem potenziellen Schaden.

2. Geschäftsfeldspezifische Risiken

Der Markt der Erneuerbaren Energien unterliegt starken und vielfältigen Schwankungen, die auf verschiedensten Faktoren beruhen können.

Die Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsbereich und Geschäftsfeld (Wind, Wasser, Solar, Biogas und Kommunale Energieberatung) betrachtet werden. Darüber hinaus gibt es allgemeine unternehmerische Risiken.

a) Gesetzliche und politische Rahmenbedingungen

In den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, in denen die Gesellschaft tätig ist, stellen Änderungen der Subventionen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein Risiko dar. Obwohl die Mitgliedsstaaten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien verpflichtet sind, zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass schnell vollzogene politische Kurswechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien die Planungs- und Investitionssicherheit erschweren und wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die Green City Gruppe begegnet diesem Risiko weiterhin durch eine breite Aufstellung über verschiedene Energieträger und Regionen hinweg.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen des Risikos als hoch.

b) Biogas

Im Geschäftsbereich Biogas wurden im vorhergehenden Geschäftsjahr 2017 nahezu alle Forderungen wertberichtigt, so dass kein Risiko von wesentlichen weiteren Werberichtigungen auf Forderungen besteht. Weitere wesentliche Belastungen werden hieraus nicht erwartet.

c) Windenergie

Im Bereich Wind stellen die Ausschreibungsmodelle eine Unsicherheit dar, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungshöhe und die Zuschlagserteilung. Zudem bestehen Risiken aufgrund langer Vorlaufzeiten, hoher Projektierungskosten, langer Genehmigungsprozesse sowie politischer Entscheidungen (z. B. 10 H-Regelung in Bayern).

Die Entwicklung der Anlagenpreise und deren Verfügbarkeit sind ebenfalls ein ernstzunehmender Unsicherheitsfaktor. Auch wenn man sich in einem Käufermarkt mit zunehmend sinkenden Anlagenpreisen befindet, so könnte es bei einer Rückkehr zu einem Verkäufermarkt zu maßgeblichen Preisveränderungen bei den Anlagen kommen.

Ein weiteres Risiko stellt eine mögliche Rückläufigkeit des Windmarktes in Deutschland bei neu installierten Kapazitäten dar. Hierdurch würde ein verstärktes Engagement im europäischen Ausland oder im Bereich Repowering notwendig.

Die Verlagerung der Projektentwicklungsaktivitäten in andere europäische Länder birgt indes länderspezifische Risiken. Neben den politisch-rechtlichen Risiken sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch Abhängigkeiten von lokalen Projektpartnern sowie unbekannte und umfangreichere Genehmigungsverfahren zu nennen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

d) Photovoltaik

Die Green City Gruppe wird aufgrund des sich wieder attraktiver darstellenden Photovoltaikmarktes ihre Aktivitäten im Bereich Projektentwicklung und -akquise vor allem in Frankreich, Spanien und Süditalien, aber auch Deutschland ausweiten. Neben den politisch-rechtlichen Risiken für die Projekte im europäischen Ausland sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch Abhängigkeiten von lokalen Projektpartnern sowie unbekannte und umfangreichere Genehmigungsverfahren und die sich noch im Anfangsstadium befindliche Entwicklung bei den Power Purchase Agreements (PPA) zu nennen. Hier erfolgt die Stromabnahme nicht durch staatlich garantierte Tarife, sondern direkt durch Energieversorger, Stromhändler oder Direktverbraucher. Dazu stellen die Entwicklung der Modulpreise und deren Verfügbarkeit ebenfalls ein Risiko dar.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

e) Wasserkraft

Im Bereich Wasserkraft werden in erster Linie erworbene Projektrechte weiterentwickelt, bestehende Projekte renoviert und zur Genehmigung gebracht und dann an Tochtergesellschaften oder externe Investoren veräußert.

Die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftanlagen ist abhängig von den hohen gesetzlichen Einspeisevergütungen. Neben den allgemeinen politisch-rechtlichen Risiken ist ein wesentliches Risiko, dass diese garantierten Vergütungssätze gekürzt oder komplett abgeschafft werden.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

f) Kommunale Energieberatung

Dieser Geschäftsbereich hat im Geschäftsjahr 2018 nur geringe Auswirkungen auf die Green City Gruppe.

g) Risiken im Bereich Projektentwicklung und Bau

Im Geschäftsbereich Projektentwicklung und Bau bestehen Risiken bei der Akquise von generell geeigneten Projektstandorten, der Beschaffung der für die Realisierung erforderlichen Komponenten und dem Absatz fertig entwickelter Projekte.

Bei der Beschaffung der Komponenten existieren Preis- und Verfügbarkeitsrisiken. Insbesondere in Phasen mit starkem Marktwachstum, verschärftem Wettbewerb oder regionalen Nachfrageüberhängen können die Komponentenpreise ansteigen oder nicht wie erwartet absinken (z. B. im Bereich Solar), wodurch die Wirtschaftlichkeit der Projekte beeinträchtigt werden kann.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass keine attraktiven Projektfinanzierungen beschafft werden können, wodurch ein deutlich höherer Eigenkapitaleinsatz erforderlich wird und für fertig entwickelte Projekte keine Projektfinanzierungen abgeschlossen werden können. In Deutschland ist dieses Risiko durch die Verfügbarkeit von KfW-Förderprogrammen und somit die für Banken günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten relativ gering. Bei Projektentwicklungen im Ausland ist dieses Risiko deutlich höher.

Zudem besteht das Risiko, dass eine Energieanlage nicht oder erst nach dem vertraglich vereinbarten Termin fertiggestellt werden kann. Derartige Verzögerungen und Nichtfertigstellungen können sich z. B. aus nicht erkannten oder erkennbaren Umständen (wie den Eigenschaften des Baugrundes, Lieferproblemen, Qualitätsmängeln von Komponenten, Bauleitungsfehlern oder erst in der Bauphase auftretenden Projektierungs- und Planungsfehlern) ergeben. Dazu gehört auch das Risiko, dass erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder erforderliche politische Beschlüsse nicht gefasst werden, sei es bspw. aufgrund von Widerständen in der Bevölkerung sowie aus Umwelt- oder Naturschutzgründen. Die Risken können neben der Nichtfertigstellung oder der verzögerten Fertigstellung auch dazu führen, dass die jeweilige Energieanlage nur zu Mehrkosten oder mit Mindereinnahmen realisiert oder betrieben werden kann. Die vorgenannten Risiken können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Gruppe auswirken.

Sollten Gesellschaften der Green City Gruppe Erneuerbare-Energien-Anlagen zu Festpreisen an externe Käufer veräußern und diese Festpreise zu einem Zeitpunkt festgelegt worden sein, zu dem die Erneuerbare-Energien-Anlagen noch nicht fertiggestellt sind, kann für den Fall, dass die Entwicklung und der Bau dieser Anlagen zu höheren als den für die Ermittlung des Verkaufspreises herangezogenen Kosten fertiggestellt werden, dies zu negativen Ergebnisabweichungen bei der Green City Gruppe führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

h) Risiken im Zukaufgeschäft

Verstärkt erwirbt die Green City Gruppe Erneuerbare-Energien-Anlagen schlüsselfertig oder in Form von Projektrechten zum Bau solcher Anlagen von Anbietern im In- und Ausland. Als Unsicherheiten können hier besonders mögliche Fehler in der Projektierung bzw. im Bau solcher Anlagen auftreten. Zudem besteht das Risiko, dass nicht genügend adäquate Projekte auf dem Markt zur Verfügung stehen oder aufgrund von hoher Nachfrage die Preise stark steigen. Die Green City Gruppe begegnet diesem Risko, indem sie strategische Kooperationen eingeht und sich eine ensprechende Projektpipeline aufbaut.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

i) Risiken im Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten

Das Geschäftsmodell der GC Gruppe beruht auf dem Verkauf von Projektentwicklungen bzw. Projekten. Solche Verkäufe sind in der Vergangenheit im Wesentlichen an seitens der Green City Gruppe initiierte Investitionsvehikel erfolgt, die sich an Kleinanleger gerichtet haben. Dieser Vertriebskanal wird auch weiterhin einen wichtigen Absatzkanal der Green City Gruppe darstellen. Aufgrund der breiten Projektpipeline der Green City Gruppe mit immer größer werdenden Anlagen sind jedoch weitere Absatzkanäle notwendig. Daher hat die Green City Gruppe in den letzten Jahren begonnen, Kontakte im Bereich der institutionellen Investoren aufzubauen. Die Green City Gruppe wird sich in Zukunft daher weiter auf diesen Bereich fokussieren um einen ausreichenden Mittelzufluss zur Realisierung von Projekten sicherzustellen und sich entsprechend breit aufzustellen. Erste Kontakte zu Vermögensverwaltern und Lebensversicherungen bestehen bereits. Darüber hinaus hat die Green City Gruppe in 2019 erstmals mit Planungen zur Konzeption eines Investitionsvehikel für institutionelle Investoren begonnen, welches insbesondere Großprojekte, die für die Retailprodukte aufgrund ihres hohen Investitionsvolumens nicht geeignet sind, von der Green City Gruppe erwerben kann. Man befindet sich auch im Jahr 2020 im intensiven Austausch mit den potenziellen Investoren.

Sollte kein Zugang zu institutionellen Investoren gelingen, stellt dies für die Green City Gruppe ein Risiko dar, da in diesem Fall eine Rückkehr zu kleinvolumigeren Geschäften erfolgen müsste oder verstärkt Projekte extern verkauft werden müssten.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

j) Risiken im Emissionsgeschäft

Die Green City Gruppe emittiert Vermögensanlagen. Hier kann es vor allem zu Haftungsrisiken aufgrund von Prospektierungsfehlern in den zur Emission vorliegenden Wertpapierprospekten kommen.

Die Green City Gruppe begegnet diesem Risiko durch ein entsprechendes internes Controlling und durch die Einbindung von externen Beratern.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

Ein weiteres Risiko ergibt sich, wenn emittierte Kapitalanlagen ihre prognostizierten Auszahlungen an Anleger nicht leisten können. Dies kann sich negativ auf die Reputation der Green City Gruppe auswirken und damit zu rückläufigen Platzierungszahlen bei zukünftigen Kapitalanlageprodukten führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

3. Risiken im Betrieb von Kraftwerkskapazitäten

Die Green City Gruppe betreibt unter dem Dach ihrer Tochtergesellschaften und deren Anteile an Projektgesellschaften – vornehmlich der Green City Energy Kraftwerkspark I GmbH, der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG (zusammen „Kraftwerksparkgesellschaften“) – eigene Kraftwerkskapazitäten in Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bereich Wind, Wasser und Solar.

a) Risiko der Unterbrechung der Stromerzeugung

Die Einnahmen der Projektgesellschaften ergeben sich nahezu ausschließlich aus der Vergütung für den erzeugten Strom und sind insbesondere abhängig von der an den jeweiligen Netzbetreiber gelieferten Strommenge. Diese hängt maßgeblich von den Wetterbedingungen ab. Starke Schwankungen mit entsprechender Auswirkung auf die Menge des erzeugten Stroms sind möglich. Vermehrte Extremwetterlagen können zu einer Veränderung der zeitlichen Verteilung der Stromerzeugung führen und Schäden an den Stromerzeugungsanlagen verursachen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

b) Stromerträge und gesetzliche Rahmenbedingungen

Sollte es im langjährigen Mittel zu einer Abweichung von der prognostizierten Jahresstromproduktion in den Projektgesellschaften kommen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerksparkgesellschaften und damit auf deren Fähigkeit zur Zahlung von Zins und Tilgung auf die von diesen emittierten Anleihen bzw. auf das aufgenommene Genußrechtskapital.

Die Kalkulation der Stromerlöse der deutschen Projektgesellschaften basiert durchweg auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen EEG mit garantierten Vergütungssätzen. Trotz der Einnahmensicherheit kann es sein, dass die Gesetze sich nicht nur für die Zukunft, sondern auch für Bestandsanlagen ändern. Dies ist zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die Vergütungen nicht an die Inflation angeglichen.

Eine oder mehrere Änderungen rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen sowie eine gegenüber der Prognose abweichende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen könnten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projektgesellschaften haben. Diesbezügliche Änderungsabsichten sind aktuell seitens des Gesetzgebers nicht zu erkennen und zu erwarten.

Im Unterschied zum bundesdeutschen EEG-Tarifsystem hängt in Frankreich die Höhe der Einspeisevergütung nicht vom Einspeisezeitpunkt ab, sondern vom Zeitpunkt des rechtsgültigen Netzanschlussangebotes seitens ERDF (PTF – Proposition Technique et Financiere). Ab diesem Zeitpunkt hat der Projektentwickler 18 Monate Zeit, um das Projektfertigzustellen und um die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre zu erhalten. Die Arbeiten an der Kabeltrasse übernimmt danach ERDF selbst, was zu einer Verzögerung zwischen Fertigstellung der Anlage und Inbetriebnahme führen kann. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Dauer der garantierten Einspeisevergütung. Bei Überschreitung dieser Frist bleibt die garantierte Einspeisevergütungshöhe erhalten, es wird jedoch die Dauer der garantierten Einspeisevergütung gekürzt. Dabei gilt die Regel, dass ein Monat Verspätung in der Projektentwicklung drei Monate Verkürzung der Tariflaufzeit nach sich zieht.

Durch die vorliegenden Wasserrechte und die gesicherten Einspeiseerlöse in Italien nach Conto Energia (vergleichbar mit dem EEG in Deutschland) von 21,9 ct/kWh ergeben sich für die von den Kraftswerksparkgesellschaften gehaltenen Wasserkraftanlagen in Italien über 20 Jahre kalkulierbare Erträge.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

c) Ausfall wichtiger Vertragspartner, z. B. Insolvenzrisiko

Sollten Vertragspartner der Kraftwerksparkgesellschaften oder einer ihrer Projekt- und Beteiligungsgesellschaften mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Fall der Insolvenz, ausfallen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner können bei Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen entfallen. Eine Insolvenz eines solchen Vertragspartners kann dazu führen, dass bereits erfolgte Anzahlungen verloren gehen. Die Insolvenz eines Energieversorgers oder Netzbetreibers kann ferner zu Unterbrechungen der Erlöszahlungen aus der Stromeinspeisung führen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

4. Weitere Risiken

a) Finanzielle Risiken / Forderungen gegenüber Projektentwicklungsgesellschaften

Ein Bereich der Geschäftstätigkeit der Green City Gruppe ist die Entwicklung, der Bau sowie die Veräußerung von Windkraftanlagen insbesondere in Deutschland. Dazu veräußert die Green City Gruppe bereits seit dem Jahr 2011 Projektrechte an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 sowie die Green City Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG (zusammen „Projektentwicklungsgesellschaften“). Im Geschäftsjahr 2018 hat die Green City AG die Kommanditanteile an den Projektentwicklungsgesellschaften erworben und ist nun alleinige Anteilseignerin, so dass hier zukünftig auf Konzernebene keine Effekte zu erwarten sind.

b) Finanzielle Risiken / EN&EN

Die Green City AG hat in 2016 eine italienische Projektpipeline an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG für EUR 5,95 Mio. (brutto) veräußert. Die italienische Projektpipeline wurde am 5. Oktober 2016 seitens der Green City AG von der EN&EN – Energie per Energia S.r.l. („EN&EN“) erworben. Das Beschaffungsgeschäft wurde in Form eines multilateralen Vertrags mit der EN&EN sowie deren Tochtergesellschaften in Form von Zweckgesellschaften abgeschlossen („Master Agreement“). Die EN&EN hat am 5. Mai 2017 die Einleitung eines concordato preventivo con continuitä aziendale (Vergleichsverfahren in Eigenverwaltung) beantragt. Am 28. März 2018 wurde der Antrag abgelehnt und das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EN&EN eingeleitet. Der Insolvenzverwalter hat im Verlauf des Insolvenzverfahrens eine öffentliche Versteigerung einzelner Zweckgesellschaften veranlasst. Im Zuge der diesbezüglichen Ausschreibung hat er auf die Wirksamkeit des Master Agreements hingewiesen. Dies hat sich im Juni 2019 durch den Erwerb der ersten drei Zweckgesellschaften bestätigt. In 2019 wurde zudem mit dem Bau der zwei Wasserkraftanlagen Biois und Orsolina begonnen, welche in 2020 in Betrieb genommen werden konnten.

Aus Sicht der Gesellschaft bestehen hier zukünftig keine wesentlichen Risiken.

c) Finanzielle Risiken / Liquiditätsrisiken

Der Zugang zu einer dauerhaften Versorgung der Green City Gruppe mit Fremdfinanzierungen ist für den Bestand der Green City Gruppe wesentlich.

Die Green City Gruppe ist zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsmodells auf kontinuierliche Fremdfinanzierung angewiesen. Diese dient insbesondere zur Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungszyklen und dem Erwerb von Projektrechten oder Erneuerbare-Energien-Anlagen. Falls solche Finanzierungen nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen als ursprünglich angenommen zur Verfügung stehen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Bei Krediten mit variabler Verzinsung können sich steigende Kapitalmarktzinsen negativ auswirken. Soweit am Ende der Laufzeit eines Darlehens eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist, besteht das Risiko, dass eine solche nicht oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen zu erlangen ist. Auch diese Punkte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Green City Gruppe begegnet diesem Risiko mit einer zunehmenden Diversifikation von Fremdfinanzierungszugängen und weiteren Finanzierungslösungen. In diesem Zusammenhang wurde mit einer französischen Fondsgesellschaft mit Fokussierung auf Zwischenfinanzierungslösungen eine Kooperation eingegangen, im Rahmen derer Darlehen an eine Tochtergesellschaft der Green City AG ausgereicht wurden. Die Kooperation besteht weiterhin und konnte Mitte 2019 erweitert werden. Eine vergleichbare Kooperation besteht mit einem deutschem Vermögensverwalter. Mit diesem Partner wurde zudem eine Kooperation geschlossen, die die Entwicklung und Finanzierung von Frühphasenprojekten im Bereich Wind Deutschland vorsieht.

Zudem vermittelt die Green City AG für die Projektgesellschaften, die Projektrechte von den Projektentwicklungsgesellschaften erwerben, Fremdfinanzierungen in Form von Bankdarlehen, indem sie für die Projektgesellschaften den Kontakt zur Bank herstellt und die Vertragsverhandlungen führt. Der Darlehensvertrag selbst wird zwischen der Bank und der Projektgesellschaft abgeschlossen. Zudem stellen Unternehmen der Green City Gruppe Eigenkapital für Projektgesellschaften zur Verfügung. Für den Fall, dass entweder das Fremd- oder das Eigenkapital nicht oder verspätet zur Verfügung steht, kann sich der Projektfortschritt verzögern.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

d) Risikofeld Corona

Die Weiterführung des Geschäftsbetriebes, sowohl auf der Verwaltungsseite als auch auf der Finanzierungsseite sowie auf Ebene des Projektgeschäftes, ist für die Green City Gruppe wesentlich.

Die Gesellschaft ist auf die durchgängige Bearbeitung der anstehenden Geschäftsvorfälle angewiesen. Ein Stillstand des Geschäftsbetriebes aufgrund einer Pandemie kann zu Einbußen sowohl auf den Beschaffungs als auch auf den Absatzmärkten führen, was vor dem Hintergrund einer mit der Pandemie einhergehenden Wirtschaftskrise zu bestandsgefährdenden Situationen führen kann.

Die Green City Gruppe begegnet diesem Risiko dadurch, dass durch vorausschauende, gründliche Vorbereitung, ab dem ersten Tag der angeordneten Einschränkungen im öffentlichen Raum, alle Mitarbeiter, die an der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs beteiligt sind, mit Homeofficefähigem Arbeitsmaterial ausgerüstet worden sind und daher aus den Homeoffices die Arbeit nahtlos fortgeführt werden kann. Ein permanentes Monitoring der Arbeitsfähigkeit stellt die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes auch weiterhin sicher.

Zudem besteht das Risiko, dass es durch den derzeit in 2020 eingeschränkten Handelsverkehr und durch unterbrochene Warenketten zu Lieferengpässen von Bauteilen kommen kann und sich dadurch Verzögerungen bei dem Bau von Projekten ergeben können. Auch wenn im Sommer 2020 viele der Maßnahmen wieder gelockert worden sind, so ist nicht zuletzt durch eine Zunahme der Fallzahlen im dritten Quartal 2020 eine erneute Verschärfung der Situation nicht auszuschließen. Sollte die Corona-Krise zu einer dauerhaften Finanzkrise führen, besteht das Risiko, dass zukünftig der Zugang zu neuen Finanzierungen für Projekte deutlich erschwert wird oder zu ungünstigeren Konditionen erfolgt.

Ein eingerichtetes Risikokomitee überwacht die internen und die externen Entwicklungen und entwickelt Problemlösungsszenarien.

Die Gesellschaft schätzt das Risiko der Situationsverschlechterung als mittel ein ebenso wie die Auswirkungen daraus.

e) Legal- und Compliance-Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems wird fortlaufend überwacht, ob zusätzliche Risiken auftreten, die gegebenenfalls Gegenmaßnahmen erforderlich machen. Obwohl Unternehmensgrundsätze und interne Richtlinien eingeführt sind, bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen, dass einzelne Mitarbeiter diese Regelwerke missachten bzw. nicht vollständig umsetzen. Risiken aus Compliance können sich aus Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien und kriminellem Verhalten ergeben. Die Green City Gruppe ist sich dieses Risikos bewusst und hat diverse Maßnahmen, beispielsweise kontinuierliche Mitarbeiterschulungen, eingeleitet bzw. durchgeführt. Zusätzlich unterstützt die Einführung neuer bzw. die Überprüfung und Anpassung laufender Prozesse die frühzeitige Identifikation von Compliance-Risiken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als mittel.

f) Strategische Risiken

Es besteht das Risiko, dass die Geen City Gruppe falsche strategische Entscheidungen fällt, strategische Entscheidungen schlecht implementiert oder nicht ausreichend anpassungsfähig ist angesichts von Veränderungen in der Unternehmensumwelt.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos als hoch.

g) Währungsrisiken

Die Green City Gruppe hat in 2018 keine Geschäfte außerhalb der Eurozone getätigt. Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungen belaufen sich auf einen minimalen Betrag, der aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert, die in keinem direkten Zusamenhang mit den Geschäften der Green City Gruppe stehen. Der Konzern ist aus diesem Grund keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt.

h) Inflationsrisiken

Die Bemühungen zur Bekämpfung der Euro- bzw. Wirtschaftskrise infolge der Corona-Pandemie in 2020 könnten zu einer höheren Inflation im Euroraum führen. Eine Inflation würde beim Betrieb eigener Windparks zur Folge haben, dass die laufenden Betriebskosten, die häufig indiziert sind, stärker steigen als die Strompreise, da diese z. B. in Deutschland bei entsprechenden Witterungsverläufen zunehmend durch Überkapazitäten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gekennzeichnet sind. Auch die Wirtschaftlichkeit neuer Projektvorhaben würde dies belasten. In den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Projekte selbst wurde bzw. wird indes eine moderate Inflation modelliert, sodass dieser Effekt erst ab einer deutlich spürbaren Inflation eintreten würde.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

i) Personelle Risiken

Der Erfolg der Green City Gruppe hängt in besonderem Maße von der Qualifikation und der kontinuierlichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ab. Insbesondere hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte können kurzfristig nur schwer akquiriert werden. Eine unterstellte Fluktuation in dieser Mitarbeitergruppe stellt daher ein wesentliches Risiko dar. Zur Minimierung dieses Risikos hat die Green City Gruppe bereits frühzeitig Programme zur Mitarbeiterentwicklung und -förderung eingeführt. Des Weiteren wurde in 2016 das Gesundheitsmanagement gestartet und Führungskräfte im Erkennen und der Prävention von Belastungen und im Führen von Mitarbeitergesprächen geschult. Darüber hinaus nutzt die Green City Gruppe monetäre und nicht monetäre Anreizsysteme, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als gering ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

j) Risiken aus Haftungsverhältnissen und finanzwirtschaftlichen Risiken

Die finanziellen Risiken der Green City Gruppe umfassen insbesondere Bürgschaften sowie Patronats- und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten.

Es ist denkbar, dass die Green City Gruppe weitere Patronats-, Rangrücktrittserklärungen, Garantien oder Bürgschaften abgeben wird, die eine Haftung der Gesellschaft auslösen können. Diese Haftungen können sich in jeweils erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Gruppe auswirken. Zudem bestehen Haftungsrisiken im Rahmen der Prospekthaftung.

Daneben bestehen Risiken aus Forderungsausfällen. Aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen und Investitionen ist die Green City Gruppe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit allgemein finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die aus der verminderten Werthaltigkeit von Finazanlagen und Forderungen resultieren können.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

l) IT – Risiko

Von der Funktionsfähigkeit der eingesetzten Datenbanken und Softwaresysteme besteht eine hohe Abhängigkeit. Um dem Risiko von operativen Ausfällen entgegenzuwirken, werden sowohl die eigenen als auch die IT-Systeme der Dienstleister stets überwacht und optimiert.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt des Risikos als mittel ein, ebenso wie die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos.

5. Zusammenfassende Risikobeurteilung

V. CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG

Das Engagement im europäischen Ausland wird weiter ausgebaut. Neben den Auslandsmärkten Frankreich und Italien konnte nach eingehender Prüfung Spanien im Jahr 2018 als weiterer Markt hinzukommen. Auch der süditalienische Solarmarkt bietet in 2020 weiter exzellente Möglichkeiten, die mit direkten Kontakten vor Ort in Zukunft realisiert werden sollen. Damit vertieft die Green City Gruppe die Verteilung der Geschäftstätigkeit in unterschiedliche regionale Märkte und Produkte und diversifiziert weiterhin die Risiken.

Zudem bieten die aktuellen Entwicklungen vor allem in Frankreich und Spanien hin zur Vermarktung von Strom durch PPAs Chancen, sich als Vorreiter in einem sich neu entwickelnden Strommarkt optimal aufzustellen. Die Green City Gruppe konnte in 2019 für ein spanisches Solarprojekt ein erstes PPA erfolgreich verhandeln, und plant, für die weiteren Projektentwicklungen in Frankreich und auch Spanien vergleichbare Vereinbarungen zu schließen.

In den Jahren 22018 und 2019 war eine Degression bei den Anlagepreisen für Wind-Onshore-Anlagen und Solarmodulen zu beobachten. Zuletzt sind die Anlagenpreise in 2020 im Bereich Wind wieder leicht angestiegen, jedoch gleichzeitig verbunden mit deutlich leistungsstärkeren Anlagen. In Kombination mit der technologischen Verbesserung von Schwachwindanlagen führt dies zu dem Effekt, dass auch in der aktuellen Ausschreibungswelt Schwachwindstandorte wirtschaftlich betrieben werden können. So lag der höchste Zuschlagswert bei den Ausschreibungsrunden zwischen Mai 2018 und Dezember 2019 zwischen 6,18 ct/kWh und 6,3 ct/kWh. An dieser Entwicklung konnte die Green City Gruppe mit dem Zuschlag im August 2019 für das Windprojekt Merzig mit 6,2 ct/kWh bereits partizipieren.

In der Unternehmensstrategie der Green City Gruppe kommt auch dem Thema der Sektorenkopplung eine entscheidende Bedeutung zu. Unter dem Begriff Sektorenkopplung wird die Verknüpfung der bisher getrennten Energiemärkte Elektrizität, Wärme und Mobilität mittels der Leitenergie Strom verstanden. Nach dem Markteintritt der Green City Power GmbH im Bereich Ökostrom für Endkunden im Jahr 2016 wurde im Jahr 2017 mit dem Einstieg in das PV-Mieterstrom-Modell ein weiterer wichtiger Schritt zur Energieautarkie von Kommunen getätigt, mit dem auch die Bereitstellung von Mobilitätskonzepten einhergeht. Die Planung und Errichtung der dazugehörigen Photovoltaikprojekte sowie deren Finanzierung werden dabei durch die Green City AG übernommen.

Mit diesen Schritten stellt die Green City Gruppe die Weichen, um ihr Kerngeschäft der Projektentwicklung, die Errichtung sowie den Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen auch in Zukunft erfolgreich betreiben zu können. Perspektivisch wird eine immer höher werdende Absatzmöglichkeit von erzeugtem Strom an eigene Kunden hergestellt, die der Green City Gruppe auch weiteren Zubau, auch ohne Einspeisevorrang, ermöglichen wird.

Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kraftwerkskapazitäten kann eine günstige Wetterentwicklung mit einem deutlich höheren Wind- oder Wasseraufkommen bzw. einer höheren Sonneneinstrahlung in den einzelnen Projektgesellschaften zu einer höheren Stromproduktion und damit zu einer verbesserten Ertragssituation führen. Etwaige Änderungen durch den Gesetzgeber könnten sich auch positiv auf den Betrieb der verschiedenen Anlagen in den Projektgesellschaften auswirken sowie zu einer Verminderung der bestehenden Kosten führen.

VI. PROGNOSEBERICHT

Die Green City Gruppe plant, Erneuerbare-Energien-Anlagen in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien umzusetzen. Wegen der aktuellen Auswirkungen der Corona Krise erwartet die Gesellschaft, dass es zu Verzögerungen bei der Entwicklung einzelner Projekte kommen kann. Während man in Spanien und in Frankreich auch nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Sommer 2020 zum Zeitpunkt der Lageberichtserstellung von einer durchschnittlichen Verzögerung von ca. 3 Monaten pro Projekt ausgeht, sind in Italien und Deutschland die Behörden voll arbeitsfähig. In Italien mussten jedoch geplante Wartungsarbeiten für Bestandsprojekte aufgrund der Ausgangssperre am Anfang der Corona-Krise verschoben werden. Zum Zeitpunkt der Lageberichtserstellung sind aufgrund der verbesserten Situation in Italien hier keine negativen Auswirkungen mehr zu verzeichnen.

Zur Finanzierung hat die Green City Gruppe neben der Solarimpuls-Anleihe auch eine weitere Tranche C für den Kraftwerkspark III in 2018 aufgelegt. Im ersten Quartal 2019 wurden weitere Anleihen i.H.v. EUR 2,9 Mio. der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG gezeichnet und die Platzierung der Anleihen konnte im März 2019 mit einem Platzierungsvolumen von gesamt EUR 51,3 Mio. beendet werden. Die Platzierung der Anleihen der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG endete am 31. Oktober 2019 mit einem gesamt platzierten Volumen von EUR 15,04 Mio.

Daneben soll weiterhin der Zugang zu institutionellen Investoren aufgebaut werden. Ein entsprechendes Investitionsvehikel befindet sich in der Konzeption und wird potenziellen Investoren zum Zeitpunkt der Lageberichtserstellung aktiv vorgestellt. Zudem wurde Ende 2019 mit einem deutschen Vermögensverwalter eine Kooperation geschlossen, die die Entwicklung und Finanzierung von Frühphasenprojekten im Bereich Wind Deutschland vorsieht. Die erste Phase der Zusammenarbeit wurde Ende Juli 2020 durch Abschluss notarieller Kaufverträge für die Tranchen 1 und 2 und der entsprechenden Vollzugsprotokolle konkretisiert. Die beiden Kaufverträge beinhalten den Verkauf von durch die AG und die Green City Energy Service GmbH & Co. KG Windpark Bayern 2014 KG gehaltenen Beteiligungen an die Green City Windentwicklungs GmbH. Mit Notartermin vom 23. Juli 2020 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass eine Verrechnung der Verbindlichkeit aus dem von dieser Gruppe im März 2020 gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von TEUR 9.000 mit den Forderungen an die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG erfolgen kann. Die zweite Tranche in Höhe von TEUR 11.000 fließt gemäß den Regelungen der Vereinbarung im Zeitraum von vier Monaten nach dem Notartermin.

Im Bereich Mobilität wurde nach der erstmaligen Crowd-Finanzierung von bis zu 400 neuen Elektrorollern für die Kooperation mit Emmy im Juni 2019 der Vertrieb des neuen Produktes Green City Smart Mobility I GmbH aufgenommen. Hier können sich Anleger an der Muttergesellschaft von Emmy beteiligen, die ihr Sharing-Modell im Jahr 2020 in mehreren deutschen, aber auch europäischen Städten anbietet bzw. laufend erweitert.

Im Bereich der Projektentwicklung konnte die Green City Gruppe in 2019 in der August-Ausschreibung für den Windpark Merzig erfolgreich einen Zuschlag mit einem Gebotswert von 6,2 ct/kWh für zwei Windenergieanlagen mit insgesamt 8,4 MW erhalten. Zudem ist die Neugenehmigung für das Windprojekt Fuchsstadt für drei Windenergieanlagen mit insgesamt 13,5 MW erfolgt und es konnte auch hier im ersten Halbjahr 2020 ein erfolgreicher Gebotszuschlag von 6,2 ct/kWh erzielt werden. Im Jahr 2020 soll bis zum Jahresende mit einem weiteren deutschen Windprojekt in die Ausschreibung gegangen werden. Dazu befindet man sich in der laufenden Akquise von neuen Projektentwicklungen. Daneben wurden auch Kooperationen mit lokalen Partnern bereits in 2018 geschlossen, die den Zugang zu lokalen Windprojekten in Norddeutschland und Sachsen ermöglichen sollen.

Für das bayerische Solarprojekt Vilseck mit 927 kWp konnte die Green City Gruppe im März 2019 einen Zuschlag für 8,34 ct/kWh erhalten. Nachdem die Inbetriebnahme in 2019 erfolgt ist, wurde das Projekt 2020 an einen externen Käufer veräußert.

Darüber hinaus konnten bis Ende 2019 mehrere Photovoltaikentwicklungsprojekte mit einem Zielvolumen von über 200 MW in Spanien und Frankreich gesichert werden. Das erste spanische Projekt El Marqués mit 12,3 MW wurde im März 2020 fertiggestellt und befindet sich mittlerweile im Regelbetrieb.

Aus der italienischen Wasserpipeline konnten im Juni 2019 die ersten beiden Projektgesellschaften mit den Projekten Biois und Orsolina erworben und mit dem Bau der Wasserkraftanlagen begonnen werden. Beide Projekte sind mittlerweile fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. Zudem wurden im französischen Wasserkraftbereich die zwei Projekte Antoigne und La Roche Chalais ebenfalls fertiggestellt und in Betrieb genommen. Im Hinblick auf weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, wird auf die Nachtragsberichterstattung im Anhang verwiesen.

Wesentlich bedingt durch die Konsolidierung der Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG wird es im Konzern durch planmäßige Anlaufverluste weiter zu negativen Auswirkungen auf das Konzernergebnis mit entsprechender Reduzierung des Konzerneigenkapitals kommen. Dazu ist man insbesondere durch die vorhandene und weiter stetig wachsende Projektpipeline für die Geschäftsfelder Wind in Deutschland und Solar in Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland zukünftig für die Geschäftsfelder Entwicklung und Bau sehr gut aufgestellt. Hieraus werden mittelfristig deutliche Umsatzzuwächse und damit auch positive Ergebniseffekte erwartet.

Für 2019 werden Umsatzerlöse von EUR 30,6 Mio. erwartet. Diese Umsatzerlöse bewegen sich wieder im Rahmen der langjährigen Planung nachdem die Umsatzerlöse in 2018 noch durch nicht zu konsolidierende Erlöse späterer Konzernunternehmen geprägt waren. Zudem wird in 2019 mit einem EBITDA von EUR -3,6 Mio. gerechnet. Maßgeblich ergebnisbelastend waren von der Muttergesellschaft getragene einmalige außerordentliche Aufwendungen für einen geplanten, aber nicht durchgeführten Börsengang einer nicht konsolidierten Tochtergesellschaft sowie eine außerplanmäßige Abschreibung auf bereits geleistete Zahlungen für den Bau eines neuen Windparks aufgrund der Insolvenz des Anlagenherstellers. In den Konzernerlösen sind Erlöse aus Stromverkäufen mit rd. EUR 17,1 Mio. enthalten, die sich auf Vorjahresniveau bewegen.

Die Leistungsindikatoren der Gruppe werden sich voraussichtlich in 2019 aufgrund der zuvor beschriebenen Sachverhalte wie folgt entwickeln. Es wird mit einer negativen EBITDA-Marge (rd. -11 %) sowie einem Rückgang der Gesamtleistung auf rd. EUR 33 Mio. gerechnet bei einem ansteigenden Verhältnis des Personalaufwands zur Gesamtleistung (rd. 32 %).

Für 2020 werden Umsatzerlöse von voraussichtlich ca. EUR 36 Mio. erwartet, bei einem EBITDA von ca. EUR 6 Mio. Hierfür wird die geplante erfolgreiche Veräußerung von vier Projekten maßgeblich sein. Insbesondere betrifft dies die bereits erfolgreiche Veräußerung des Windparks Ravenstein und des Solarparks Vilseck (in Summe EUR 7 Mio.). Des Weiteren befinden wir uns in fortgeschrittenen Verhandlungen bezüglich der Veräußerung des Windparks Schlenzer. Das vierte Projekt befindet sich in der Frühphase der Veräußerung. Der Umsatzbeitrag der Stromerlöse wird mit dem Vorjahresniveau prognostiziert. Wir gehen davon aus, dass die Umsatzerlöse nicht wesentlich von etwaige Corona-Effekten geprägt sind bzw. sein werden.

Die Leistungsindikatoren der Gruppe werden sich daher in 2020 voraussichtlich verbessern. Es wird von einer wieder positiven EBITDA-Marge (rd. 17 %) sowie einer Steigerung der Gesamtleistung auf rd. EUR 37 Mio. ausgegangen bei einem leicht rückläufigen Verhältnis des Personalaufwands zur Gesamtleistung (rd. 30 %). Wir gehen davon aus, dass diese Werte nicht wesentlich von etwaige Corona-Effekten geprägt sind bzw. sein werden.

Für 2020 wird zusätzlich zu den Liquiditätszuflüssen aus den oben beschriebenen Projektverkäufen und den Stromerlösen auch ein Liquiditätszufluss in Höhe von EUR 20 Mio. aus der Veräußerung einer Projektpipeline im Rahmen der zuvor beschriebenen Kooperation mit einem deutschen Vermögensverwalter erfolgen, wovon bereits EUR 9 Mio. geflossen sind und für die restlichen EUR 11 Mio. der Zahlungseingang bis Ende November 2020 erwartet wird.

In den letzten Jahren haben wir massiv in den Aufbau unserer Projektpipeline investiert und damit viele Finanzierungsmittel gebunden. Derzeit beobachten wir eine starke Nachfrage nach Projekten im Bereich der Erneuerbaren-Energien in Deutschland und Europa. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Marktchancen, die sich jetzt bieten bestmöglich zu nutzen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 realisieren wir daher diese Projektpipeline und gehen verstärkt in die Veräußerung von Wind-, Photovoltaik- und Wasserkraftprojekten. Um diese Veräußerungen auch organisatorisch bewerkstelligen zu können, haben wir uns in diesem Bereich personell verstärkt. Für das Geschäftsjahr 2021 planen wir mit weiteren Projektverkäufen aus unserer Pipeline. Dadurch werden die Ertragslage sowie die Liquiditätssituation des Konzerns verbessert werden.

 

München, 2. Oktober 2020

Jens Mühlhaus, Vorstandssprecher

Marcus Jentsch, Vorstand

Frank Wolf, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Green City Aktiengesellschaft, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Green City Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Green City Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir machen auf die Ausführungen in Abschnitt II. 2. sowie VI. des Lageberichts aufmerksam, im welchem Ausführungen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns erfolgen. Der Konzern weist zum Abschlussstichtag einen „Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von TEUR 35.029 (Vj. TEUR 27.873) aus, so dass zum 31. Dezember 2018 eine bilanzielle Überschuldung in dieser Höhe besteht. Die Gesellschaft geht auch für die Jahre 2019 und 2020 von einem wesentlichen Konzernjahresfehlbetrag aus. Die langfristige Entwicklung der Gesellschaft wird von der Umsetzung der für die Zukunft geplanten Maßnahmen, insbesondere den angestrebten Erlösrealisierungen mit konzernfremden Unternehmen sowie der Verfügbarkeit ausreichender Liquidität seitens der Muttergesellschaft oder anderer Finanzierungsquellen abhängen. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 2. Oktober 2020

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Erklärung der Geschäftsführung gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Green City Aktiengesellschaft, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Unternehmensgruppe so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmensgruppe beschrieben sind.

 

München, den 2. Oktober 2020

Green City Aktiengesellschaft

Frank Wolf, Vorstand

Jens Mühlhaus, Vorstand

Marcus Jentsch, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats dfür den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018

gemäß §171 AktG

an die Hauptversammlung der Aktionäre der

Green City AG (vormals Green City Energy AG)

Zirkus-Krone-Straße 10

80335 München

Der Aufsichtsrat der Green City AG hat im Berichtsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrgenommen.

Prüfung und Beratung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens strategisch beraten, begleitet und überwacht. Zustimmungspflichtige Geschäfte hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Rechtsmäßigkeit des Handelns des Vorstands überzeugt, bevor er nach sorgfältiger Prüfung, Abwägung und Beratung seine Zustimmung erteilt hat. Die Informationen und Einschätzungen, die für seine Entscheidungen maßgeblich waren, hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand erörtert.

Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Aufsichtsratssitzungen teil. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Bedeutende Geschäftsvorfälle wurden vom Vorstand ausgiebig erörtert.

Weitere Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 zu vier Aufsichtsratssitzungen getroffen. Der Aufsichtsrat hat sich zusätzlich zu diesen Sitzungen persönlich, per Telefon oder per E-Mail getroffen und ausgetauscht, um notwendige Beschlüsse zu diskutieren und im Umlaufverfahren zu fassen.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Aufsichtsrat waren die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Green City AG. Der Vorstand informierte dabei jeweils über die Finanzlage und Geschäftsverlauf der Geschäftsbereiche Renewables, Finance, Power und Drive.

Auch die Weiterentwicklung des internationalen Geschäfts, insbesondere in Italien, Spanien und Frankreich wurde erläutert.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die Organisationsentwicklung, die strategische Weiterentwicklung und das Risikomanagement.

Zu den politischen Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien in Bayern, Deutschland und europäischen Nachbarländern fand ein regelmäßiger Austausch zwischen Management und Aufsichtsrat statt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat arbeitet mit zwei Ausschüssen: dem Personalausschuss und dem Prüfungsausschuss. Neben den jeweiligen Ausschussmitgliedern und dem Vorstand stehen die Sitzungen auch den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern offen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Mitglied in beiden Ausschüssen.

Der Prüfungsausschuss hat 2018 vier Mal getagt. Zusätzlich zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses fand zwischenzeitlich persönlicher, telefonischer und Austausch per E-Mail statt. Der Prüfungsausschuss befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie der Vorstandsmitglieder mit den Abschlüssen und Lageberichten der Green City AG und des Konzerns sowie mit dem Ergebnisverwendungsvorschlag. Vor allem die Begleitung der Jahresabschlussprüfung des Jahres 2017 war Gegenstand intensiver Beratungen mit Vorstand und Wirtschaftsprüfern. Darüber hinaus wurde im Jahr 2018 ein verbessertes Performancereporting mit dem Vorstand entwickelt.

Der Personalausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 dreimal. Im Jahr 2018 wurden die Vorstandsverträge verlängert. Außerdem wurde das Ausscheiden von Andrea Wozniak aus dem Vorstand und aus der Gesellschaft begleitet. Schließlich hat der Personalausschuss den Vorstand in regelmäßigen Gesprächen und Telefonaten zu Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung intensiv beraten.

Jahresabschlussprüfung

Der Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind ordnungsgemäß von Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Prüfung des Jahres 2018 hat sich durch die intensive Arbeit mit dem Abschluss 2017, der erst im Sommer 2020 festgestellt werden konnte, verzögert. So fand das erste persönliche Treffen zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Wirtschaftsprüfer erst im Oktober 2019, in den Räumen von Baker Tilly in München, statt. Der Abschlussprüfer berichtete über Prüfungsschwerpunkte und erste Ergebnisse und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Im Weitern zeitlichen Verlauf haben sich Aufsichtsrat, Vorstand und Wirtschaftsprüfer regelmäßig ausgetauscht. Der Aufsichtsrat wurde laufend über Stand und Fortgang der Prüfung informiert: persönlich, per Mail und per Telefon.

Wesentliche Neuerung im Konzernabschluss 2018 war die erforderliche Erweiterung des Konsolidierungskreises nach dem Erwerb der Anteile an den Gesellschaften Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, und die Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, München, im Geschäftsjahr 2018.

Vertreter des Wirtschaftsprüfers waren an zwei Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2020 zu Gast und haben über Feststellungen bei der Jahresabschlussprüfungen 2018 berichtet. Zusätzlich gab es drei persönliche Treffen zwischen Prüfungsausschuss und Wirtschaftsprüfern (01.10.2019, 11.11.2019, 02.10.2020). Aufgrund der Coronaauflagen im Jahr 2020 war es teilweise nötig die gemeinsamen Sitzungen als Videokonferenz durchzuführen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der finale Konzernabschluss mit allen erforderlichen Anlagen Anfang Oktober 2020 zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat kam zum abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Er stellte fest, dass Einwendungen nicht zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 am 04.10.2020 gebilligt.

Interessenskonflikte

Interessenskonflikte lagen in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft nicht vor.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für das Engagement und allen Mitarbeitern für ihren großen Einsatz im Geschäftsjahr 2018.

 

München, 04.10.2020

Für den Aufsichtsrat

Matthias Altmann, Vorsitzender

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