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Anlegerschutz

Green City Energy über Jahre war ich auch hier der böse Bube

PDPics (CC0), Pixabay
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Es ist traurig, dass ich vermutlich auch hier wieder einmal Recht behalte mit meinen Warnhinweisen. Nun, dafür kann ich mir dann nichts kaufen. Ich hoffe nur, dass das Unternehmen hier einen erfahrenen Sanierer ins Haus holt, der in der Lage ist, zumindest einen Totalverlust für die Anleger zu verhindern.

Möglicherweise ist es dafür aber auch schön zu spät. Keine guten Nachrichten für investierte Anleger in den genannten Beteiligungen. Sollte das Unternehmen wirklich in Insolvenz gehen, dann muss man bei so manchen Dingen bitte einmal genauer hinschauen, was die Geschäftsführung dort gemacht hat.

Auch wenn es monoton klingen mag, ja auch hier muss man dem Anleger wieder den Rat geben, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. In Deutschland geht sowas eben nur mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, so Jens Reime. Recht haben, heißt dann auch nicht immer Recht bekommen, auch das eine Lebensweisheit.

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Betreff: Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
Schlagworte: Kapitalrestrukturierung
Eintritt der Insiderinformationen: 17.12.2021
Ergänzende Angaben: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG: Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt; fristgerechte Zahlung der Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen nicht gesichert

Angaben zum Inhalt:

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung: DGAP-Ad-hoc: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG /​ Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG: Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt; fristgerechte Zahlung der Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen nicht gesichert17.12.2021 /​ 14:20 CET/​CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/​2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /​ Herausgeber verantwortlich.Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Bestand der Gesellschaft in Frage gestellt; fristgerechte Zahlung der Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen nicht gesichert

München, den 17.12.2021

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (“ Gesellschaft„) hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren Tranchen begeben: die Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/​WKN A161MQ) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 4,75 %, und die zwei Tranchen B (ISIN DE000A161MR9 /​WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/​WKN A14KH4) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,75 % (gemeinsam “ Inhaberschuldverschreibungen„).

Die Gesellschaft befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist möglicherweise drohend zahlungsunfähig sowie möglicherweise überschuldet. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen in Frage stellen. Die Zahlungen der am 30. Dezember 2021 fälligen Zinsen aus den Inhaberschuldverschreibungen sind derzeit noch nicht gesichert. Ursächlich hierfür ist, dass Zahlungen von Konzerngesellschaften auf Darlehensrückzahlungsansprüche nicht gesichert sind. Die Unternehmensgruppe prüft unter Einbeziehung der Gesellschaft aktuell verschiedene Restrukturierungskonzepte einschließlich einer möglichen Anleiherestrukturierung bei der Gesellschaft.

Jens Mühlhaus
Geschäftsführer
presse-ag@greencity.de

17.12.2021 CET/​CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/​Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http:/​/​www.dgap.de

1259531  17.12.2021 CET/​CEST

Verweis auf andere Meldung: www.dgap.de

Angaben zum Emittenten:

Name: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG
Adresse: Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München
E-Mail-Adresse: ag@greencity.de
ISIN: DE000A161MQ1
WKN: A161MQ
Handelsplätze: Regulierter Markt in Luxembourg; Freiverkehr in Frankfurt

Angaben zur Pflichtmitteilung:

Veröffentlichung in elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystem: DGAP/​EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd
Pflichtveröffentlichung am: 17.12.2021
Uhrzeit der Veröffentlichung: 14:20:19
Pflichtveröffentlichung in/​über: DGAP/​EQS Group AG, veröffentlicht über Thomson Reuters, Bloomberg und vwd
Pflichtveröffentlichung am: 2021-12-17
Sprachen der Veröffentlichung: Deutsch

 

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