So könnte man als Anleger dieser unternehmerischen Beteiligung dann denken, wenn man diese Bilanz liest. Und so falsch würde man mit dem Gedanken sicherlich nicht liegen, denn ein sechsstelliger Jahresfehlbetrag macht sich schließlich in keiner Bilanz gut.
Green City Energy Windpark Bayerischer Odenwald GmbH & Co. KGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter der Nummer HRA 98314 eingetragen und hat ihren Sitz in München. Die Firma lautet „Green City Energy Windpark Bayerischer Odenwald GmbH & Co. KG“. I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Dabei werden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die in § 267 Abs. 1 / § 264a Abs. 1 HGB bezeichneten Merkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft und wendet die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 267 Abs. 1 HGB an. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Festlegung der Nutzungsdauer der abnutzbaren Anlagengegenstände erfolgt unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften, die den handelsrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Sie belaufen sich auf 16 Jahre. Zu- und Abgänge werden, sofern vorliegend, pro rata temporis abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt dar-stellen. Die Rückstellungen beinhalten alle Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt erkennbar waren. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zu bilden. Im Rahmen der Bilanzierung der Bewertungseinheiten wird die sogenannte „Einfrierungsmethode“ angewandt, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen der zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Einzelgeschäfte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens des Geschäftsjahres 2016 ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel 2016 dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen weniger als ein Jahr. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen folgende Restlaufzeiten auf: – kleiner als ein Jahr in Höhe von EUR 1.302.760,00 (Vj. EUR 1.302.760,00), – ein bis fünf Jahre in Höhe von EUR 5.211.040,00 (Vj. EUR 5.211.040,00), – größer fünf Jahre in Höhe von EUR 10.096.340,00 (Vj. EUR 11.399.100,00). Alle übrigen Verbindlichkeiten weisen Restlaufzeiten unterhalb eines Jahres auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen, Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Nutzungsverträgen, Abtretung der Einspeisevergütung, Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Kaufvertrag/dem mit dem Generalunternehmer geschlossenen Vertrag/dem Wartungsvertrag und Verpfändung des Rücklagenkontos bei der Bank besichert. IV. Sonstige Angaben 1. Derivative Finanzinstrumente Zum 31. Dezember 2016 besteht folgende Sicherungsbeziehung, deren wesentliche Charakteristika nachfolgend dargestellt sind:
Der Gesamtnominalbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf EUR 8.793.580,00. Es wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet. Der beizulegende Wert (Mark to market) des Zinsswaps zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR -589.061,99. Dieser entspricht dem Wert, der im Geschäftsverkehr zwischen vertragswilligen und unabhängigen Vertragsparteien aus dem Verkauf der Rechte und/oder Pflichten aus dem Finanzinstrument erzielt werden kann. Die Laufzeit der Vereinbarungen ist bis zum 30. September 2029. 2. Persönlich haftende Gesellschafterin Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin:
3. Geschäftsführung Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr den Herren Claus Frommel und Johann Pollinger jeweils in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Green City Energy Wind Service GmbH. 4. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. München, den 16. Juni 2017 Für die Komplementärin Green City Energy Wind Service GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016I. Grundlagen des Unternehmens Der Windpark Bayerischer Odenwald steht in einer langen Tradition von 21 Bürgerenergiegesellschaften, die von Green City Energy seit der Jahrtausendwende umgesetzt werden konnten. Die Verbindung von Ökologie und Ökonomie war auch beim Windpark Bayerischer Odenwald der Leitgedanke in der Projektentwicklung. Durch den Einsatz moderner Windenergieanlagen des deutschen Qualitätsherstellers Nordex haben wir eine für den Standort geeignete Lösung gefunden. Die fünf Windenergieanlagen des Typs N117 mit je 2,4 MW Leistung wurden speziell für typische Binnenlandstandorte wie den Odenwald entwickelt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaft Im Jahr 2016 ist das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,9 Prozent und damit so stark wie seit 2011 nicht mehr gestiegen. Zum Beschäftigungszuwachs wird auch die hohe Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt aus der Europäischen Union beitragen. Die Arbeitslosenquote liegt derzeit auf dem niedrigsten Niveau seit 25 Jahren und dürfte sich bei der Marke von 6 Prozent stabilisieren. Die gute wirtschaftliche Lage wird sich auch in 2017 fortsetzen. Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,4 Prozent (vgl. Übersicht 1). Die mit der Arbeitsmarktentwicklung steigenden Einkommen bilden bei einem gemäßigten Anstieg der Verbraucherpreise günstige Rahmenbedingungen für die privaten Haushalte. Diese weiten ihre Konsumausgaben im Vergleich zur jüngeren Vergangenheit überdurchschnittlich aus und investieren kräftig in Wohnbauten. Die gute Lage der öffentlichen Haushalte ermöglicht steigende Ausgaben des Staates für Konsum und Investitionen. Die deutschen Unternehmen werden im Projektionszeitraum etwas mehr in Ausrüstungen und Maschinen investieren, um die langsam steigende Nachfrage aus dem Ausland bedienen zu können. Der Welthandel bleibt dagegen verhalten und könnte zudem durch protektionistische Strömungen beeinträchtigt werden. Die Risiken, insbesondere aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld, bleiben beachtlich. Dies dämpft die Aussichten für die Exporte und damit auch die Investitionsneigung der Unternehmen in Ausrüstungen und Bauten. Alles in allem ist derzeit jedoch kein Abbruch des stetigen Aufwärtstrends absehbar.
1 Bis 2016 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2017. 2 Bezogen auf alle Enverbspersonen. 3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP). Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2017. Für inklusives Wachstum in Deutschland und Europa; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Berlin; Januar 2017 b) Marktüberblick Erneuerbare Energien Die Jahresauswertung der deutschen Bruttostromerzeugungsdaten zeigt ein leichtes Wachstum bei den Erneuerbaren Energien. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2016 rund 191,3 Terawattstunden [Mrd. kWh]. Somit wurde 2,1 Prozent mehr regenerativer Strom in das öffentliche Netz eingespeist als im Vorjahr [187,4 TWh]. Photovoltaikanlagen trugen im letzten Jahr 38,3 TWh zum deutschen Strommix bei. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 1 Prozent verringert. Windenergieanlagen produzierten im Jahr 2016 circa 79,8 TWh und lagen damit minimal [0,6 TWh] über dem Wert von 2015. Der geringe Anstieg in der Stromerzeugung trotz hoher Ausbauzahlen im Windsektor ist den Wetterbedingungen geschuldet. Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im vergangenen Jahr 118 TWh. und liegen damit auf dem zweiten Platz hinter der Braunkohle [150 TWh], aber noch vor der Steinkohle [110 TWh] und Kernenergie [84,9 TWh]. Die Wasserkraft produzierte 21,5 TWh, Biomasse [inkl. Siedlungsabfälle] speiste 51,7 THW ins Stromnetz ein. Beide liegen damit auf dem Durchschnitt der letzten Jahre. Schaubild 2: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2016 Quelle: strom-report.de Quelle: https://1-stromvergleich.com/strom-report/strom#strommix-2016-deutschland Die Gesellschaft geht von weiterhin starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa aus. Die Energiewende wird weiterhin vor allem von den stark steigenden Anteilen der Windenergie und der Solarenergie in Deutschland vorangetrieben und manifestiert werden. c) Gesellschaftliches Bewusstsein Das Jahr 2016 hat für die Energiewende sowohl gute als auch schlechte Nachrichten gebracht. Einerseits – ist das Stromsystem das dritte Jahr in Folge klimafreundlicher geworden, – konnten sich Gaskraftwerke von Kohlekraftwerken Marktanteile zurückerobern, – verlief der Atomausstieg nach Plan, – lieferten Erneuerbare-Energien-Anlagen so viel Strom wie nie zuvor, – sank der Stromverbrauch und – ist die Zustimmung der Bevölkerung zur Energiewende auf sehr hohem Niveau weiterhin gewachsen. Andererseits – wurde Ende 2016 deutlich, dass die Gesamt-Klimagasemissionen Deutschlands abermals gestiegen sind, – die Strompreise für Haushalte 2017 erstmals die Marke von 30 Cent pro Kilowattstunde überspringen werden und – die Fortschritte so langsam erfolgen, dass die für 2020 gesetzten Ziele für Klimaschutz und Effizienz nur noch mit einer großen zusätzlichen Kraftanstrengung zu erreichen sind. Für die Bevölkerung hat die Energiewende eine große Bedeutung: 93 Prozent der Befragten hielten sie 2016 nach dem repräsentativen Energiemonitor der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft für “sehr wichtig” oder “wichtig”. Im Vorjahr waren es 90 Prozent, ähnlich wie in allen Jahren seit 2012. Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2016 der Anteil der Befragten, die die Energiewende für “sehr wichtig” halten, deutlich gestiegen ist. Er wuchs von 50 auf 57 Prozent. Quelle: Agora https://www.agora-energiewende.de/de/presse/agoranews/news-detail/news/kohleverbrauch-sinkt-emissionen-steigen-gemischte-bilanz-der-energiewende-2016/News/detail/ 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war im Berichtsjahr von folgenden Faktoren geprägt: a) Ertragslage Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 287 (Vorjahr: TEUR 81) erzielt. Folgende Einflüsse haben wesentlich zu diesem Ergebnis und der Abweichung zur letztjährigen Prognose beigetragen. Die Windkraftanlage wurde im Oktober 2013 in den Probebetrieb und ab Februar 2014 endgültig in Betrieb genommen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden ca. 25,15 GWh Strom in das Netz eingespeist und damit ein Umsatz in Höhe von 2,4 Mio. EUR netto ohne Umsatzsteuer generiert. Die Winderträge fielen am Standort im ersten Quartal höher und im zweiten bis vierten Quartal vor allem aufgrund der windschwachen Monate September und Dezember niedriger aus als erwartet. Die Stromerlöse 2016 liegen aufgrund des schwachen Windaufkommens unter die Prognose. Die technische Verfügbarkeit erreichte in allen Monaten Werte von 96 % bis 99 %. Im Januar ergaben sich drei Tage Stillstandzeiten aufgrund von Eisansatz und Abschaltungen wegen häufig wechselnder Windströmungen. Von Nordex wurde im Rahmen des Wartungsvertrages für die technische Verfügbarkeit ein Wert von 97 Prozent im Zeitraum 11.02.2016 – 10.02.2017 garantiert. Der Betrieb der Anlage verlief mit Ausnahme der oben genannten und im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Windkraftanlage gängigen Maßnahmen ohne nennenswerte Störungen und Beeinträchtigungen. Die auf das Jahr 2016 entfallende Abschreibung beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf rd. TEUR 1.566. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen fallen in 2016 höher aus als im Vorjahr. Diese betreffen insbesondere Reparaturen und Wartungen (TEUR 307; Vj. TEUR 172), Pacht (TEUR 129; Vj. TEUR 129), Kosten aus Rückbauverpflichtungen (TEUR 66; Vj. TEUR 52), Verwaltungskosten (TEUR 48; Vj. TEUR 48), Kosten für die technische Betriebsführung (TEUR 44; Vj. TEUR 44) sowie Kosten für Versicherungen und Beiträge (TEUR 30; Vj. TEUR 26). Ab dem dritten Betriebsjahr (2016) gilt der vertraglich festgesetzte Wartungspreis in Höhe von 58.800 EUR. In den ersten beiden Betriebsjahren galt ein reduzierter Pauschalpreis in Höhe von 30.500 EUR. Für die Funktionstests und eine Fehlerbehebung in den beiden Übergabestationen sind Reparaturkosten in Höhe von TEUR 6 angefallen. Weiterhin entstanden Gutachterkosten für die Schutzprüfung und Kalibrierung der Spannungsmessung zur Vermeidung weiterer Netzausfälle (5 TEUR) sowie für die Erstellung von Rotorblattgutachten (TEUR 14). Das negative Finanzergebnis von TEUR 454 (Vj. TEUR 490) beinhaltet im Wesentlichen Darlehenszinsen von TEUR 436 (Vj. TEUR 468). Die Verminderung dieses Zinsaufwandes ist auf die planmäßige Tilgung der Darlehen zurückzuführen. b) Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft umfasst die Windkraftanlage und das Grundstück, auf dem sie sich befindet. Mit Abnahme der Anlage im Februar 2014 wird sie planmäßig abgeschrieben. Die auf das Jahr 2016 entfallende, anteilige Abschreibung beläuft sich auf TEUR 1.566. In dieser Höhe verminderte sich auch das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich um TEUR 47 auf TEUR 50. Grund hierfür war die in 2015 von den Energieabnehmern vorgenommene Einführung einer monatlichen Abschlagszahlung. Als Folge hieraus verminderten sich die Forderungen aus der Einspeisevergütung für den Monat Dezember. Die sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 419 (Vj. TEUR 411) beinhalten unverändert zum Vorjahr eine Forderung gegen die Green City Energy AG in Höhe von TEUR 298 aufgrund einer für sie geleisteten Zahlung im Zusammenhang mit einer von der Nordex GmbH gestellten Rechnung. Daneben werden debitorische Kreditoren von TEUR 110 (Vj. TEUR 113) und Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 0) ausgewiesen. Das Eigenkapital der Gesellschaft verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 695 auf TEUR 4.925. Der Jahresfehlbetrag wurde den Gesellschafterkonten entsprechend den Beteiligungsquoten belastet. Die Gesellschafterversammlung beschloss für das Jahr 2015 eine Kapitalauszahlung in Höhe von TEUR 408 vorzunehmen. Die Auszahlung erfolgte im Oktober 2016. Die Eigenkapitalquote verminderte sich aufgrund der verminderten Bilanzsumme leicht um 1,1 Prozentpunkte auf 22,5 Prozent. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückbauverpflichtungen (TEUR 189; Vj. TEUR 123), ausstehende Pachtzahlungen (TEUR 91; Vj. TEUR 90) sowie die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und -prüfung (TEUR 14; Vj. TEUR 14). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich in Höhe von TEUR 1.303 auf TEUR 16.610. Das im Jahr 2013 aufgenommene Darlehen von originär 19,5 Mio. EUR dient der Finanzierung der Windkraftanlage. In 2016 wurden planmäßige Tilgungen von TEUR 1.303 geleistet. In 2016 wurde zwischen der Sparkasse Bremen AG (Konsortialführerin) und der Sparkasse Pforzheim Calw (Konsorte) ein Konsortial- und Sicherheitenpoolvertrag abgeschlossen. Die Konsortialführerin und der Konsorte vereinbarten ein offenes Außenkonsortium mit dem Inhalt, dass sich der Konsorte an dem Förderkredit mit einer Quote von 50 Prozent im Zeitpunkt des Abschlusses des Konsortial- und Sicherheitenpoolvertrages beteiligt. Eine Beteiligung des Konsorten an dem Forward-Zinssatzswap und den Avalkrediten ist nicht vorgesehen. Für die Gesellschaft ergibt sich keine wirtschaftliche Schlechterstellung aus dem Konsortialvertrag im Vergleich zum ursprünglichen Kreditvertrag. c) Finanzlage Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 317 auf TEUR 894 vermindert. Dem positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 1.849, der im Wesentlichen das Ergebnis vor Abschreibungen und den Saldo aus Zinserträgen und -aufwendungen (TEUR 454) beinhaltet, stehen Finanzierungsabflüsse in Höhe von TEUR 2.167 gegenüber. Die Abflüsse aus der Finanzierungstätigkeit betreffen geleistete Darlehenstilgungen (TEUR 1.303), Zinszahlungen (TEUR 455) sowie Auszahlungen an die Gesellschafter (TEUR 409). Die Green City Energy Windpark Bayerischer Odenwald GmbH & Co. KG wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. III. Weitere Angaben nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) Zum Stichtag gibt es einen Treuhand- und vier Direktkommanditisten, die zusammen mit 438 Treugeberkommanditisten die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage von insgesamt EUR 681.700 geleistet haben. Auf der im Juli 2016 abgehaltenen Gesellschafterversammlung wurde eine Auszahlung für das Jahr 2015 in Höhe von 7 Prozent unter Vorbehalt ausreichender Liquidität im Oktober 2016 beschlossen. Da die Erträge im Zeitraum zwischen Versammlung und Auszahlungszeitpunkt hinter den Erwartungen zurückblieben, erfolgte die Auszahlung mit 6 Prozent in Höhe von TEUR 408. Gemäß dem Prospekt liegen die geplanten Ausschüttungen in den Folgejahren zwischen 3 Prozent und 7 Prozent und steigen ab dem Jahr 2029 auf 23 Prozent. Im letzten Betriebsjahr ist der kalkulierte Verkaufserlös der Windkraftanlage in Höhe von 7 Prozent der Investitionssumme von 1,735 Mio. Euro eingerechnet. Daneben ergaben sich nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen vorab der jährlichen Ergebnisverteilungen nachfolgende, sonstige Vergütungen: – Haftungsvergütung der Komplementärin (Green City Energy Wind Service GmbH, München) in Höhe von TEUR 2, – Vergütung der Treuhandkommanditistin (Green City Projekt GmbH, München) in Höhe von EUR 500,00 zzgl. 0,3 Prozent der jährlichen Nettoeinspeiseerlöse der Windkraftanlagen in Höhe von insgesamt EUR 7.721,66. Andere Vergütungen hat die Emittentin im Geschäftsjahr 2016 nicht gezahlt. Die Emittentin hat insbesondere keine variablen Vergütungen oder besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt. Andere Begünstigte als die Komplementärin der Emittentin gibt es keine. Insbesondere erhalten die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, die die Geschäftsführung bei der Emittentin ausüben, für ihre Tätigkeit weder von der Emittentin noch von ihrer Komplementärin eine Vergütung. Die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin beziehen ihre Gehälter ausschließlich von anderen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus gibt es bei der Emittentin keine Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin auswirkt. IV. Risikobericht 1. Risiken der Stromerzeugung Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen nahezu ausschließlich aus der Vergütung für den erzeugten Strom und sind insbesondere abhängig von der an den jeweiligen Netzbetreiber gelieferten Strommenge. Diese hängt maßgeblich von den Wetterbedingungen ab. Starke Schwankungen mit entsprechender Auswirkung auf die Menge des erzeugten Stroms sind möglich. Vermehrte Extremwetterlagen können zu einer Veränderung der zeitlichen Verteilung der Stromerzeugung führen und Schäden an den Stromerzeugungsanlagen verursachen. In einem Wartungsvertrag mit der Nordex Energy AG wurde die Wartung, Instandhaltung und Reparatur zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der fünf Windkraftanlagen für die Laufzeit von 15 Jahren ab dem Abnahmezeitpunkt (11.02.2014) vereinbart. Dadurch soll ein Regelbetrieb gewährleistet werden. Um weitere Ausfallrisiken zu minimieren, wurde eine Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten. 2. Risiko eines niedrigeren Energieertrags Die Leistungsparameter und die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Windenergieanlage ergeben sich aus den Herstellerangaben. Die tatsächlichen Leistungsparameter und die tatsächliche Leistungsfähigkeit können hiervon nach unten abweichen. Auf Basis dieser Herstellerangaben wurden die Erträge der Gesellschaft berechnet. Die standortspezifischen Gegebenheiten der Windenergieanlagen und die klimatischen Bedingungen wurden in den von der Gesellschaft in Auftrag gegebenen Ertragsgutachten (Windgutachten) berücksichtigt. Soweit diese Gutachten von falschen (zu positiven) Voraussetzungen ausgehen oder zu falschen (zu positiven) Ergebnissen kommen, hat dies negative Auswirkungen auf die Ertragsprognosen der Gesellschaft. Jedes dieser Risiken kann einzeln oder zusammen zur Realisierung eines prognosegefährdenden Risikos führen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten. 3. Risiken im Zusammenhang mit der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Es besteht das Risiko, dass der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz – auch mit Wirkung für bereits in Betrieb befindliche Windenergieanlagen – ändert oder aufhebt und die Einspeisevergütung reduziert oder abschafft. Darüber hinaus ist es möglich, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz technische und betriebliche Vorgaben ändert, die die Gesellschaft nicht oder nicht fristgerecht umsetzt. Die vorbezeichneten Risiken können zu einer Verringerung oder zu einem Wegfall der Einspeiseerlöse der Gesellschaft führen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und könnte zur Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos führen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten. 4. Risiken aus der Anfangsvergütung Zwar wird die erhöhte Anfangsvergütung gemäß § 29 Abs. 2 EEG für mindestens fünf Jahre gewährt. Für die Zahlung der Anfangsvergütung ab dem 6. Betriebsjahr dürfen aber bestimmte Energieerträge bei den Windenergieanlagen nicht überschritten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch den Vergleich der erreichten Energieerträge mit dem Referenzertrag der Windenergieanlagen nachgewiesen werden. Es besteht das Risiko, dass die Energieerträge gegenüber dem Referenzertrag derart ausfallen, dass die Anfangsvergütung nicht über die gesamte Laufzeit gezahlt wird. Dies kann zur Realisierung eines prognosegefährdenden Risikos führen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten. 5. Höhere Gewalt Es besteht das Risiko, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und den Windpark betreffen. Auch besteht das Risiko, dass menschliche Eingriffe wie Vandalismus oder Diebstahl erfolgen. Jedes dieser Ereignisse kann die prognostizierten Einnahmen der Windenergieanlagen reduzieren. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und zur Realisierung eines anlagegefährdenden Risikos führen. In einem Wartungsvertrag mit der Nordex Energy AG wurde die Wartung, Instandhaltung und Reparatur zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der fünf Windkraftanlagen für die Laufzeit von 15 Jahren ab dem Abnahmezeitpunkt (11.02. 2014) vereinbart. Dadurch soll ein Regelbetrieb gewährleistet werden. Um weitere Ausfallrisiken zu minimieren, wurde eine Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als mittelhoch zu bewerten. 6. Fremdfinanzierung Die Gesellschaft hat zur Finanzierung der Windkraftanlage zinsgünstige Darlehen über insgesamt 19,54 Mio. EUR aufgenommen. Die Zinskonditionen sind bis zum Jahre 2022 vertraglich fixiert. Für die darauf folgenden 7 Tilgungsjahre ist das Risiko erhöhter Zinssätze durch ein Zinssatzswapgeschäft neutralisiert. Das Zinssicherungsgeschäft gewährt bis zum Ende der Tilgungszeit einen Fixzinssatz von 3,4 Prozent. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als gering zu bewerten. 7. Reduzierung der geplanten Veräußerungserlöse Die Prognoserechnung unterstellt Veräußerungserlöse für die Projekte in geschätzter Höhe. Eine Abweichung der tatsächlich realisierten Veräußerungserlöse der Projekte hätte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft und damit auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die aufgenommenen Bankdarlehen. Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten. 8. Gesamtrisiko Externe Einflüsse können sich negativ auf die Stromerzeugung der Windkraftanlagen und damit auf die Ertragssituation der Gesellschaft auswirken. Dies könnte sich letztlich negativ auf etwaige Ausschüttungen an die Anleger auswirken. V. Chancenbericht Zu den oben angeführten Risiken existieren analog auch Chancen. So kann eine günstige Wetterentwicklung mit einem deutlich höheren Windaufkommen zu einer höheren Stromproduktion und damit zu einer verbesserten Ertragssituation führen. Etwaige Änderungen durch den Gesetzgeber könnten sich auch positiv auf den Betrieb der Windkraftanlagen auswirken sowie zu einer Verminderung der bestehenden Kosten führen. VI. Prognosebericht Für das Jahr 2017 rechnen wir mit einem Umsatzvolumen von über 2,7 Mio. EUR. In einem durchschnittlichen Windjahr ist die Anlage technisch gut in der Lage, die erwarteten Energieerträge zu erreichen. Bei einem windreichen Jahr stehen die Chancen gut, die prognostizierten Werte zu übertreffen. Es wird eine produzierte Strommenge von 29.538 MWh pro Jahr unterstellt. Die Berechnung der Stromproduktion basiert auf den Windertragsprognosen von zwei Windgutachten und auf der Bewertung der beiden Gutachten durch einen externen technischen Berater. Verwendet wird der Mittelwert aus den beiden Erwartungswerten für den Energieertrag der beiden Gutachten. Auf diesen Mittelwert wurden Abschläge wegen technischer Nichtverfügbarkeit, Leitungsverlusten und ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von insgesamt rund 9,7 Prozent der prognostizierten Strommenge vorgenommen. Der Stromerlös berechnet sich auf Basis der EEG-Vergütung von 9,27 Cent/kWh für die Windenergieanlagen. Im Jahr 2017 wird im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von ca. 2 Prozent erwartet. Die Grundlage für die Prognose bezüglich der Aufwendungen für das Jahr 2017 sind hauptsächlich die für die Gesellschaft geschlossenen Verträge. Darüber hinaus erwarten wir für 2017 ein positives Ergebnis von TEUR 47. Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. München, den 16. Juni 2017 Für die Komplementärin Green City Energy Wind Service GmbH
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Green City Energy Windpark Bayerischer Odenwald GmbH & Co. KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicher-heit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahres-abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage-berichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshand-lungen überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ München, den 23. August 2017 Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
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