Auszug aus der jetzt hinterlegten Bilanz des Unternehmens: Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31. Dezember 2013 bilanziell überschuldet. Zur Abwendung der Überschuldung liegt eine Subordinationserklärung vor. Der hieraus Verpflichtete tritt mit seinen Ansprüchen insoweit hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger zurück, als dies im insolvenzrechtlichen Sinne zur Abwendung der Überschuldung erforderlich ist.
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