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Green Fire Invest GmbH – GF Barthelme Franz-Josef Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Green Fire Invest GmbH, Heuwinkel 9, 83559 Mittergars, vertreten durch den  Geschäftsführer Barthelme Franz-Josef, Hegholz 7, 97453 Schonungen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 20495
– Schuldnerin –

erlässt das Amtsgericht Mühldorf a. Inn am 07.04.2015 folgenden

Beschluss

Der Beschluß vom 31.03.2015 wird gemäß §§ 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass die Beteiligten Gelegenheit erhalten,
bis 29.06.2015 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen (Ziffer 4. des
Beschlusses).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht – Insolvenzgericht – Mühldorf a. Inn

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