In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen -, Große Friedberger Str. 25, 60313 Frankfurt am Main gegen
MANFRED Walter WANDER, geb. am 07.09.1942 in Offenbach am Main, zuletzt wohnhaft: Lerchesbergring 59, 60598 Frankfurt am Main, z. Zt. JVA Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt
SASCHA WANDER, geb. am 27.09.1973 in Frankfurt am Main, Kochstraße 34, 60599 Frankfurt am Main
ANDRES MARLES MARIN, geb. am 13.11.1980 in Tula Valle/Kolumbien, Dielmannstraße 39, 60599 Frankfurt am Main
wegen gewerbsmäßigen Betrugs
wurden zugunsten der Tatverletzten die in der Anlage aufgeführten Vermögenswerte gem. § 111b ff. StPO gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 11le Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Es gilt zu beachten, dass auf die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorläufig gesicherten Vermögenswerte lediglich im Wege der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung Zugriff genommen werden kann.
Voraussetzung für jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist, dass Sie einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel gegen den Schuldner erwirken. Als solche kommen Urteile, Vergleiche oder auch ein notarielles Schuldanerkenntnis in Betracht. Ausreichend ist auch als vorläufig vollstreckbarer Titel ein dinglicher Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO.
Auf der Grundlage eines solchen Titels können Sie in das bereits durch die Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherte Vermögen die Zwangsvollstreckung betreiben.
Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gemäß § 804 Abs. 3 ZPO gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkung. Dies bedeutet, dass das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wird. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch aus §§ 111 g, 111 h StPO. Sie eröffnen ausschließlich den Tatverletzten nach durchgeführter Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, in die Rangposition des Staates (der Staatsanwaltschaft) einzutreten.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie nach vollzogener Pfändung gem. §§ 111 g, 111 h StPO beim zuständigen Gericht den Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen. Mit der gerichtlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung treten sie in die Rangposition der Staatsanwaltschaft ein. Stellen mehrere Tatverletzte den Zulassungsantrag, so findet nunmehr wiederum § 804 Abs. 3 ZPO Anwendung mit der Konsequenz, dass das frühere begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wurde.
Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, verbunden mit dem Kostentragungsrisiko, liegt stets im Ermessen der Tatverletzten. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches oder Rückzahlungsanspruches und die damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage können Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern.
Haben Sie bitte Verständnis, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben können. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Rückfragen ab.
Dr. Köster, Staatsanwältin
Anlage zum Schreiben vom 01.04.2015
7550 Js 205053/13
A) Manfred Walter WANDER | |
a) Norisbank GmbH | 353,07 Euro |
b) Landesbank Baden-Württemberg | 198,23 Euro |
c) Landesbank Berlin AG | 2.184,48 Euro |
d) Deutsche Bank PGK AG | 29.924,10 Euro 2.074,62 Euro |
e) Wirecard Bank AG | 172,78 Euro |
f) Valovis Bank AG | 636,94 Euro |
g) Cortal Consors S.A. | 262,68 Euro |
B) Green Planet AG | Gepfändete Vermögenswerte sind in die Insolvenzmasse übergegangen |
C) Green Planet Service GmbH | |
Frankfurter Volksbank eG | 6.979,09 Euro |
D) Green Balance GmbH | |
Deutsche Postbank AG | 12.808,89 Euro |
E) Green Power GmbH | |
Nassauische Sparkasse | 2.368,66 Euro |
F) Green Value Invest GmbH | |
Deutsche Postbank AG | 2.521,78 Euro |
G) Green Planet GmbH | |
Commerzbank AG | 400,03 Euro |
H) THOSA Vermögensverwaltung AG | |
Deutsche Bank PGK AG | 2.061,51 Euro |
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