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Green Wood Sales Management GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Greenwood Sales Management GmbH eine Vermögensanlage in Form eines Bauminvestments unter der Bezeichnung „Treeme“ öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Green Wood Sales Management GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 22.177,00 22.177,00
B. Umlaufvermögen 5.053,81 5.489,09
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 46.402,26 46.307,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.633,07 73.973,88

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Verbindlichkeiten 73.633,07 73.973,88
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 73.252,20 73.659,88
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 73.633,07 73.973,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.633,07 73.973,88

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibung  angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro (GWG) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem  Nominalwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigung vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro  (§285 Satz 1 Nr. 1a HGB; alternativ: Vermerke in der Bilanz).

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Gernot Dorsch (Kaufmann) und Herrn Sebastian Born (Kaufmann) geführt. Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§285 Satz 1 Nr.  10 HGB).

Frankfurt, den 04.02.2015

Gez.: Gernot Dorsch
Gez.: Sebastian Born

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2015 festgestellt.

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