Greensill Bank AG: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen und Maßnahmen zur Risikobegrenzung an
Die BaFin hat am 23. Februar 2021 gegenüber der Greensill Bank AG erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet. Darüber hinaus hat sie mehrere Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken angeordnet; namentlich hat sie die Annahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und die Erhöhung des Kreditengagements gegenüber konzernangehörigen Unternehmen partiell untersagt sowie den schrittweisen Abbau von Einlagen und den Abbau von bestimmten Risikopositionen angeordnet.
Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen beruht auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Maßnahmen zur Risikoreduzierung sind auf Basis von § 45b Absatz 1 Nr. 1, 3 KWG erlassen worden.
Der Bescheid ist seit dem 23. März 2021 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Es wird zudem auf die Pressemitteilung über die Anordnung des Moratoriums gegenüber der Greensill Bank AG vom 3. März 2021 hingewiesen.
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