Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen erheben ausdrücklich nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der jeweils angebotenen Anlage erforderlich sind.
„Sie stellen keinen Prospekt im Rechtssinne dar. Nutzer sollten die Möglichkeit wahrnehmen, den Projektinhabern über die Plattform Fragen zu stellen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Nutzer sollten sich aus unabhängigen Quellen informieren, wenn sie unsicher sind, ob sie einen Darlehensvertrag abschließen sollten. Eine fachkundige Beratung kann durch die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersetzt werden.
Nutzer sollten sich vor Abschluss eines qualifiziert nachrangigen Darlehensvertrages über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Investments informieren.
Bei qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Nutzer als Darlehensgeber ein (mit)unternehmerisches Risiko, dass höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsen führen. Nutzer sollten die ausführlichen Risikohinweise beachten.“
Dies ist eine ordentliche Belehrung; sie findet sich aber leider nur in den AGBs der Plattform. Schaut man sich diese dann an, fragt man sich natürlich, warum dieser Hinweis nicht bei Greenvesting unter dem Stichwort Geldanlage erscheint, denn da gehört es sicherlich hin.
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