Startseite Vorsicht Anlegerschutz „Greenwashing“ – Achtung vor Grünfärberei von Finanzprodukten
Anlegerschutz

„Greenwashing“ – Achtung vor Grünfärberei von Finanzprodukten

igorovsyannykov (CC0), Pixabay
Teilen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt Konsumentinnen und Konsumenten in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ vor „Greenwashing“. „Greenwashing“ bedeutet, dass ein Finanzprodukt als umweltfreundlich, grün oder nachhaltig beworben – also grün gefärbt – wird, obwohl es diese Standards tatsächlich nicht erfüllt.

Potentielle Investorinnen und Investoren sollen so dazu verleitet werden, Investments zu tätigen, die sie in Kenntnis der tatsächlichen Auswirkungen des Finanzprodukts nicht oder nur zu einem anderen Preis getätigt hätten.

„Greenwashing“ wird insbesondere durch irreführende oder falsche Angaben in Werbung, Beratungsgesprächen und Produktdokumentation betrieben. Häufig ist es mit einer entsprechenden optischen Gestaltung verbunden wie etwa durch die Verwendung der Farbe Grün und durch Darstellungen von unberührter Natur. Weiters werden oft Begriffe wie „ökologisch“ oder „grün“ verwendet, oder es wird mit einer Zertifizierung, die es gar nicht gibt, geworben.

„Nachhaltige Geldanlagen sind nicht per se sicherer als vergleichbare herkömmliche Geldanlagen. Fragen Sie immer nach und seien Sie kritisch“, mahnt der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller. Besondere Vorsicht sei am sogenannten „grauen Kapitalmarkt“, also am nicht regulierten Kapitalmarkt, geboten.

Hier werden häufig Investitionen in „grüne Immobilien“, Wind- und Solarparks oder Wasserkraftwerke angeboten. Wenn solche Projekte als qualifizierte Nachrangdarlehen, Unternehmensbeteiligungen, Schuldverschreibungen oder Genussrechte ausgestaltet sind, sollte man sich bewusst sein, dass bei Insolvenz des Unternehmens das gesamte investierte Geld verloren sein kann.

Die FMA-Verbraucherinformation beobachtet derzeit einen Trend bei Anfragen zum Thema nachhaltige Finanzprodukte. Nachhaltigkeit ist auch einer der Aufsichts- und Prüfschwerpunkte der FMA im Jahr 2021.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...