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Greenwood International AG jetzt in Liquidation Mehr als 1.000 Anleger betroffen?

geralt (CC0), Pixabay
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Nach unseren Recherchen ist es so, und auch vor diesem Unternehmen hatten wir mehrfach gewarnt.Zudem ist es wiedereinmal ein Unternehmen aus der Schweiz. Nachfolgendes kann man im Schweizer Handelsregister nachlesen:

 

Green Wood International AG in Liquidation

Im Stadtwald 3
9400 Rorschach

 

Status: in Liquidation
Sitz: Rorschach
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: CHF 50’000
Letzte Publ.: 20.06.2024
Gründungsjahr: 1984
Handelsregister: St. Gallen
UID: CHE-100.623.839
Register-Nr.: CH-170.3.017.102-5

Zweck

Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung, der Know-how-Verwertung, der Herstellung und der Beratung von und im Handel mit Waren sowie in der Anwendung von Verfahren. So unter anderem im Bereich der Umwelt- und Bodenpflege, dem Recycling und der Veredelung organischer Reststoffe verschiedener Herkunft und von Kultivierungsmethoden für Nutz- und Zierpflanzen. Sie beschafft und hält unter anderem Rechte an solchen Verfahren und Produkten und erteilt dazu Nutzungs- und Vertriebsrechte an Dritte. Kauf und Verkauf sowie Anpflanzung von Bäumen und Pflanzen auf industriellen Plantagen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten, belasten und veräußern, sofern dies dem Gesellschaftszweck dient. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Massnahmen sowie zum Abschluss sämtlicher Verträge berechtigt, welche den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmässig erscheinen. Die Gesellschaft ist befugt, sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder oder gruppeninterner Dienstleister zu bedienen, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen sowie Firmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sofern die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch den Vorbehalt der Lenkungs-, Gestaltungs- und Weisungsrechte vollumfänglich bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Im Übrigen darf sich die Gesellschaft nicht an anderen Unternehmen beteiligen, solange dies nicht lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellt.

Letzte Publikation

20.06.2024, Tagebuch-Nr: 6704 vom 17.06.2024

Green Wood International AG, in Rorschach, CHE-100.623.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 7 vom 11.01.2024, Publ. 1005931843). Firma neu: Green Wood International AG in Liquidation. Mit Entscheid vom 02.04.2024 hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Rorschach die Rechtseinheit gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Basis dieser Liquidation ist die Verfügung eines Gerichtes aus dem April 2024

Das Kreisgericht Rorschach hat entschieden, die Schweizer Bauminvestment-Gesellschaft Green Wood International AG aufzulösen. Das Gericht hat die „Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet“ (amtliche Publikationsnummer 00.146.843). Das Unternehmen mit Sitz in Rorschach kann bis Mitte April Berufung gegen das Urteil einlegen. Green Wood war für Rückfragen, wie immer, damals nicht nicht erreichbar.

Auch hier ist nun leider davon auszugehen, das weit über 1.000 Anleger betroffen sein könnten Dazu haben wir ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev udn Recht

Interviewer: Die Green Wood International AG ist insolvent. Was bedeutet das für Anleger?

RA Bontschev: Die Situation ist ernst. Das Kreisgericht Rorschach in der Schweiz hat am 13. Juni 2024 das vorläufige Konkursverfahren für die Green Wood International AG eröffnet. Dies betrifft alle Anleger, die in die sogenannten treeme Investments investiert haben.

Interviewer: Können Sie uns kurz erklären, was treeme Investments waren?

RA Reime: Treeme war ein Angebot der Green Wood International AG, bei dem Anleger sich an Paulownia-Bäumen beteiligen konnten. Die Idee war, dass die Bäume auf Plantagen angepflanzt und bewirtschaftet werden, und die Anleger später vom Erlös des Holzverkaufs profitieren sollten.

Interviewer: Gab es schon früher Anzeichen für Probleme?

RA Bontschev: Ja, durchaus. Im Februar 2023 hat die BaFin den Vertrieb in Deutschland untersagt, weil kein erforderlicher Verkaufsprospekt vorgelegt wurde. Bereits 2019 gab es Hinweise auf einen fehlenden Prospekt für ein ähnliches Produkt namens „Geschenkbaum -myTreeme“.

Interviewer: Warum ist der Verkaufsprospekt so wichtig?

RA Reime: Der Prospekt muss alle wesentlichen Informationen und Risiken der Geldanlage offenlegen. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Vermögensanlagen nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden dürfen.

Interviewer: Was raten Sie betroffenen Anlegern jetzt?

RA Bontschev: Anleger sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Es könnte Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater oder -vermittler geben, falls diese ihre Pflichten zur Aufklärung und Prüfung verletzt haben.

RA Reime: Zusätzlich empfehlen wir:

  1. Sammeln Sie alle Unterlagen zur Investition.
  2. Melden Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an.
  3. Prüfen Sie, ob es Garantien oder Sicherheiten für Ihre Anlage gibt.
  4. Schließen Sie sich eventuell einer Anlegergemeinschaft an, um gemeinsam vorzugehen.
  5. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten, um Ihre individuellen Optionen zu evaluieren.

Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzungen und Ratschläge.

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