Nach unseren Recherchen ist es so, und auch vor diesem Unternehmen hatten wir mehrfach gewarnt.Zudem ist es wiedereinmal ein Unternehmen aus der Schweiz. Nachfolgendes kann man im Schweizer Handelsregister nachlesen:
Green Wood International AG in Liquidation
9400 Rorschach
Status: | in Liquidation |
Sitz: | Rorschach |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Kapital: | CHF 50’000 |
Letzte Publ.: | 20.06.2024 |
Gründungsjahr: | 1984 |
Handelsregister: | St. Gallen |
UID: | CHE-100.623.839 |
Register-Nr.: | CH-170.3.017.102-5 |
Zweck
Letzte Publikation
20.06.2024, Tagebuch-Nr: 6704 vom 17.06.2024
Green Wood International AG, in Rorschach, CHE-100.623.839, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 7 vom 11.01.2024, Publ. 1005931843). Firma neu: Green Wood International AG in Liquidation. Mit Entscheid vom 02.04.2024 hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Rorschach die Rechtseinheit gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Das Kreisgericht Rorschach hat entschieden, die Schweizer Bauminvestment-Gesellschaft Green Wood International AG aufzulösen. Das Gericht hat die „Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet“ (amtliche Publikationsnummer 00.146.843). Das Unternehmen mit Sitz in Rorschach kann bis Mitte April Berufung gegen das Urteil einlegen. Green Wood war für Rückfragen, wie immer, damals nicht nicht erreichbar.
Auch hier ist nun leider davon auszugehen, das weit über 1.000 Anleger betroffen sein könnten Dazu haben wir ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev udn Recht
Interviewer: Die Green Wood International AG ist insolvent. Was bedeutet das für Anleger?
RA Bontschev: Die Situation ist ernst. Das Kreisgericht Rorschach in der Schweiz hat am 13. Juni 2024 das vorläufige Konkursverfahren für die Green Wood International AG eröffnet. Dies betrifft alle Anleger, die in die sogenannten treeme Investments investiert haben.
Interviewer: Können Sie uns kurz erklären, was treeme Investments waren?
RA Reime: Treeme war ein Angebot der Green Wood International AG, bei dem Anleger sich an Paulownia-Bäumen beteiligen konnten. Die Idee war, dass die Bäume auf Plantagen angepflanzt und bewirtschaftet werden, und die Anleger später vom Erlös des Holzverkaufs profitieren sollten.
Interviewer: Gab es schon früher Anzeichen für Probleme?
RA Bontschev: Ja, durchaus. Im Februar 2023 hat die BaFin den Vertrieb in Deutschland untersagt, weil kein erforderlicher Verkaufsprospekt vorgelegt wurde. Bereits 2019 gab es Hinweise auf einen fehlenden Prospekt für ein ähnliches Produkt namens „Geschenkbaum -myTreeme“.
Interviewer: Warum ist der Verkaufsprospekt so wichtig?
RA Reime: Der Prospekt muss alle wesentlichen Informationen und Risiken der Geldanlage offenlegen. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Vermögensanlagen nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden dürfen.
Interviewer: Was raten Sie betroffenen Anlegern jetzt?
RA Bontschev: Anleger sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Es könnte Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater oder -vermittler geben, falls diese ihre Pflichten zur Aufklärung und Prüfung verletzt haben.
RA Reime: Zusätzlich empfehlen wir:
- Sammeln Sie alle Unterlagen zur Investition.
- Melden Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an.
- Prüfen Sie, ob es Garantien oder Sicherheiten für Ihre Anlage gibt.
- Schließen Sie sich eventuell einer Anlegergemeinschaft an, um gemeinsam vorzugehen.
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten, um Ihre individuellen Optionen zu evaluieren.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzungen und Ratschläge.
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