Gregor Hinz: Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – die Bilanz des Insolvenzverwalters

Published On: Samstag, 19.09.2020By

Das wird sicherlich wieder Diskussionen mit ihren Anlegern geben, die von ihnen völlig enttäuscht sind. Nachvollziehbar. Herr Gregor Hinz.

Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Insolvenz, Düsseldorf

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.914,97 73.914,97
III. Wertpapiere 0,00 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 79.426,23 79.426,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,00 0,00
E. Nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 182.160,85 181.060,85
Summe Aktiva 335.502,05 334.402,05

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Komplementärin 19.011,94 19.011,94
II. Feste Kapitalanteile der Kommanditisten 100,00 100,00
III. Variables Kapital der Kommanditisten -182.260,85 -181.160,85
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 182.160,85 181.060,85
B. Rückstellungen 115.700,00 114.600,00
C. Verbindlichkeiten 200.790,11 200.790,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 335.502,05 334.402,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

A. Allgemeine Angaben

1. Die Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Insolvenz hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRA 18821 eingetragen.

2. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.

3. Über das Vermögen der Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Insolvenz, Düsseldorf, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf (Geschäftsnummer 502 IN 154/14) am 23. Dezember 2014, 14:13 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf, bestellt.

4. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.

3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren.

4. In der Bilanz werden grundsätzlich alle mit Buchstaben und römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten ausgewiesen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken.

3. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23. Dezember 2014 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO) und haben somit eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Komplementärin des Unternehmens war die Effizienz21-EMS GmbH, Erkrather Str. 234 b, 40233 Düsseldorf. Infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Insolvenzgericht Düsseldorf (Az. 500 IN 116/16) ist die Gesellschaft mangels Masse aufgelöst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen am 12. September 2017 gelöscht. Das Stammkapital der Komplementärin betrug € 25.000,00.

2. Die Gesellschaft wurde vertreten durch die Effizienz21-EMS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Gregor Hinz (Kaufmann), Düsseldorf.

3. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23. Dezember 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Martin Lambrecht zum Insolvenzverwalter bestellt.

5. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.100,00 (im Vj. Jahresfehlbetrag i.H.v. € 15.900,28) wurde auf die variablen Gesellschafterkonten verteilt.

 

Düsseldorf, den 3. August 2020

Rechtsanwalt Martin Lambrecht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Effizienz21 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Insolvenz, Düsseldorf

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