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Grenke AG Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

geralt (CC0), Pixabay
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GRENKE AG

Baden-Baden

Wertpapier Kennnummer A161N3
ISIN DE000A161N30

Ordentliche Hauptversammlung der GRENKE AG
Erweiterung der Tagesordnung

Bekanntmachung

Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG („GRENKE AG“ oder „Gesellschaft“) für Donnerstag, den 29. Juli 2021, in Baden-Baden (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8. Juli 2021) hat die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG, deren Anteile sowohl den zwanzigsten Teil des Grundkapitals als auch den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, gemäß § 122 Abs. 2 AktG und § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 87 Abs. 4 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um zwei weitere Gegenstände beantragt.

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG am 29. Juli 2021 wird daher um folgende Tagesordnungspunkte 10 und 11 ergänzt.

Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über weitere Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juli 2021 scheidet – neben Frau Claudia Krcmar und Herrn Florian Schulte – auch Herr Wolfgang Grenke als Mitglied aus dem derzeit amtierenden Aufsichtsrat der GRENKE AG aus. Es wird in der bevorstehenden Hauptversammlung daher ein weiteres neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen sein.

Beschlussvorschlag:

Die Aktionärin Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Herrn Nils Kröber, wohnhaft in Neuss, Rechtsanwalt und Partner bei der Seitz Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Geschäftsführender Gesellschafter der SKS GmbH Steuerberatungsgesellschaft und Gesellschafter der HKS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, jeweils Köln,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, als Nachfolger von Herrn Wolfgang Grenke, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Von der Antragstellerin mitgeteilte Informationen nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Herrn Nils Kröber:

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Von der Antragstellerin übermittelter Lebenslauf von Herrn Nils Kröber:

Herr Nils Kröber

Persönliche Daten:

Wohnort: Neuss
Geburtsjahr: 1976
Staatsangehörigkeit: deutsch

Expertise:

Nils Kröber verantwortet die Bereiche Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Steuerberatung bei Seitz Rechtsanwälte, Steuerberater PartG mbB, Köln. Er ist zudem geschäftsführender Gesellschafter der SKS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, die das Seitz Unternehmeroffice betreibt, und Gesellschafter der HKS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln.

Er berät internationale und nationale Unternehmen, Unternehmer und Persönlichkeiten schwerpunktmäßig im Bereich des nationalen und internationalen Steuerrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen neben der Beratung bei Aufbau und Restrukturierung internationaler Konzernstrukturen insbesondere die nachhaltige Abwehr von Steueransprüchen sowie die Verteidigung in Steuerstrafsachen.

Gleichzeitig verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung großer Familienunternehmen.

Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt

Ausbildung:

02/​2005 Rechtsanwaltszulassung
01/​2005 Zweites Juristisches Staatsexamen
04/​2002 Erstes Juristisches Staatsexamen
09/​1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

Beruflicher Werdegang:

Seit 03/​2021 HKS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln
Gesellschafter
Seit 03/​2015 SKS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Seit 11/​2011 Seitz Rechtsanwälte, Steuerberater PartG mbB, Köln
Partner
Seit 06/​2005 Schlütter Bornheim Seitz, Köln
Rechtsanwalt

Weitere berufliche Tätigkeiten:

Seit 03/​2015 DeaDia Ventures GmbH, Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
02/​2012 bis 06/​2019 Axiom Ventures GmbH, Villingen-Schwenningen
Geschäftsführender Gesellschafter

Von der Antragstellerin übermittelte Begründung:

Die Notwendigkeit einer Beschlussfassung über die Nachfolge von Herrn Wolfgang Grenke ergibt sich aus seinem Ausscheiden.

Zur Wahl schlägt die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG eine Persönlichkeit vor, deren Kenntnisse und Erfahrungen von besonderem Nutzen für die Arbeit des Aufsichtsrats sein werden.

Angaben zu den gesetzlichen Vorschriften, nach welchen sich der Aufsichtsrat zusammensetzt:

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der GRENKE AG aus sechs, ausschließlich von den Aktionären/​-innen zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der GRENKE AG erfolgt die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Tagesordnungspunkt 11: Beschlussfassung über die Herabsetzung der nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG beschlossenen Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 87 Abs. 4 AktG

Beschlussvorschlag:

Die Aktionärin Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die vom Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG beschlossene Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder wird für das Geschäftsjahr 2021 für den Vorstandsvorsitz auf EUR 1,25 Millionen, für den Finanzvorstand auf EUR 1,05 Millionen und für jedes ordentliche Mitglied des Vorstands auf EUR 850.000,00 herabgesetzt. Dies gilt auch für Folgejahre des vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystems, das in Abschnitt II.1 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juli 2021 dargestellt wurde.

Von der Antragstellerin übermittelte Begründung:

Der Vorschlag berücksichtigt den Mehraufwand des Vorstands und die dem Vergütungssystem zugrundeliegenden Ziele. Eine darüberhinausgehende Maximalvergütung ist aus Sicht der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG indes angesichts der geringeren Dividende unangemessen.

 

Baden-Baden, im Juli 2021

GRENKE AG

Der Vorstand

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