Es gibt die Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg, mit den Rechtsanwälten Mathias Gröpper und Andreas Köpke, wohl nicht mehr. Das seit dem 31. Mai 2021. Mit Verlaub, nicht das wir uns darüber freuen, aber erwartet haben wir das eigentlich schon seit geraumer Zeit. Die Kanzlei wird sogar „vom Amts wegen“ abgewickelt, was sicherlich ein sehr unüblicher Vorgang ist, wenn die Rechtsanwaltskammer so handelt.
Nun wollen wir an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, was die Gründe dafür sind. Interessant dürfte allerdings sein, wer nun die ausstehenden Verfahren noch abwickelt. Möglicherweise müssen sich Anleger hier erneut eine Kanzlei suchen, die ihre Verfahren weiterführt.
Verwundert sind wir allerdings darüber, dass die Internetseiten im Internet noch auffindbar sind. Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass hier die linke Hand nicht weiss, was die rechte Hand tut. Letztlich war das Internet die Hauptmandantenwerbeseite für die genannte Kanzlei.
Da Frage Ich mich wie soetwas zustande Kommt. IHr müsst Abwikeln mit allen drum und dran! Sorry ! Aber wie kann es angehen das vom Treuhandkonto alles verschwunden ist was die , na ja rückzahlungen Betrifft ? Mit der Antwort der Zahlende ( meine Worte) hat die Zahlung befugt auf das Konto von ???????? . Na gut kann ja mal passieren das es ohne Prüfung der Befugnis vorkommt. Ob es noch ein Mandat gibt oder nicht sag mal dahingestellt . Tja , für mich kann Ich nur sagen Pfändung auf allen bereichen indem man Die Rechtlich zu fassen bekommt. Aber leider wird daraus Nichts werden !
Das Ganze ist keine traurige Geschichte, sondern ein einziger Skandal. An der Spitze: die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die Beschwerdeverfahren gegen Gröpper Köpke über Jahre verschleppt und damit die Machenschaften dieser Kanzlei faktisch gedeckt hat. Es bleibt jetzt nur noch zu hoffen, diese diese Rechtsanwälte ihre Zulassung endgültig verlieren und die Kanzlei, deren Abwicklung zunächst bis zum 23.12.2021 befristet ist, endlich final von der Bildfläche verschwindet. Den angerichteten Schaden werden ohnehin die Mandanten zu tragen haben (z.B. potentiell nicht weiter bearbeitete Insolvenzverfahren u.v.a.m.).