Nun hat Sie Ihr Anwaltskollege mit seiner Interessenvertretung beauftragt. Nun wir haben natürlich wie immer alles korrekt archiviert auch durch vorherige Presseanfragen, in der Sache natürlich bestätigen lassen. Es handelt sich also um wahre Tatsachenbehauptungen. Auch hier sind wir natürlich wieder total entspannt, denn wahre Tatsachenbehauptungen sind zulässig und welche Dinge Sie in unsere Berichte hineininterpretieren, nun da kann ich nichts für. Nochmals ALLE Dinge können wir schriftlich belegen durch Dritte, korrekt wie wir sind. Unser Rechtsanwalt Mike Rasch wird sich nun Ihre Schriftsätze ansehen, und wenn erforderlich, darauf antworten. An den „wahren Tatsachen“ werden Sie nichts ändern können. Vielleicht fragen Sie aber Ihren Mandanten auch nochmals, „ob das nicht alles richtig ist, was wir schreiben“. Nun schauen wir mal. Hamburg ist ja eine tolle Stadt, und das Landgericht dort ist sehr fair gegenüber uns in der Vergangenheit gewesen. Da haben wir denn auch jetzt natürlich „vertrauen“ drin.
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