Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent – Hilfe für Mandanten. So kann man es in einem aktuellen Artikel lesen. Recht hat er, denn natürlich muss man sich auch einmal um „krumme Kollegen“ dann kümmern, wenn es Zeit dafür ist. Die Zeit für Gröpper Köpke ist dafür reif:
Zitat:
Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Hamburg hat mit Beschluss vom 03.11.2021 das Insolvenzverfahren über Vermögen der Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eröffnet.
Bekanntermaßen vertrat die Kanzlei bis zuletzt (wohl) tausende Anleger*innen. Vielen Mandanten stellt sich nun die Frage, wie es weitergeht und was sie tun können und müssen.
I. Rechte im Insolvenzverfahren
Mit Beschluss vom 03.11.2021 hat das Amtsgericht Hamburg die Insolvenzgläubiger aufgefordert, bis zum 03.01.2022 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Für Mandanten der insolventen Kanzlei bedeutet dies, dass sie nunmehr ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen müssen. Grundsätzlich werden nur diejenigen Ansprüche/Forderungen von dem Insolvenzverwalter berücksichtigt, die auch geltend gemacht werden.
Tipp: Gläubiger der insolventen Rechtsanwaltsgesellschaft sollten ihre Forderungen sowie etwaige Sicherungsrechte schnellstmöglich geltend machen.
Hier empfiehlt sich die Geltendmachung durch ausgewiesene Experten im Insolvenzrecht.
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