HRB 156001: Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg,
Große Elbstraße 59-63, 22767 HamburgDurch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67b IN 132/21) vom 03.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
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Eine traurige Geschichte und möglicherweise aber noch lange nicht der Schlusspunkt dieses Vorganges, denn es wird sicherlich noch eine juristische Aufarbeitung des Vorgangs erfolgen. Auch unsere Redaktion hat eine lange Geschichte mit der Kanzlei Gröpper Köpke. Unseren Recherchen nach hat man möglicherweise sogar Geld dafür bezahlt, uns im Internet „schlecht zu machen“. Nachweise dazu liegen uns vor in der Redaktion.
Gröpper Köpke waren auch eine der Rechtsanwaltsgesellschaften, die sich besonders mit dem Vorgang EEV AG befasst hatten. Nach unseren Informationen, soll dabei ein ehemaliger Mitarbeiter der EEV AG die Kanzlei Gröpper Köpke komplett mit Mandantendaten versorgt haben. Das wurde uns sogar am gestrigen Tage nochmals bestätigt.
Nun, möglicherweise wird ja auch das nun beim Strafprozess gegen die ehemaligen Verantwortlichen der EEV AG vor dem Landgericht Göttingen aufgearbeitet werden, wenn die zuständige Strafkammer diesen Sachverhalt dann auch zur Kenntnis nimmt und aufklären will.
Die Informationen, die wir am gestrigen Tage bekommen haben, haben wir erneut an den zuständigen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung von Amts wegen.
Derzeit bemühen wir uns auch darum, einmal zu erfahren, wie das Verfahren in Göttingen dann derzeit so läuft? Nun, bisher wurden wohl erste Zeugen vernommen. Welche konkreten Aussagen diese dann zum Vorgang gemacht haben wissen wir nicht.
Was wir aber wissen ist, dass wenn es die willkürliche und in weiten Teilen dann auch falsche Berichterstattung nicht gegeben hätte, hätten die Anleger heute ALLE ohne irgendeinen Schaden, ihr Geld zurück.
Um dies Schlussfolgern zu können, muss man sich nur die aktuellen Bilanzen des Kraftwerkes in Papenburg anschauen. Was da passiert ist, ist aus unserer Sicht ein Vorgang der allein den Revanchegelüsten eines einzigen Mitarbeiters der EEV AG zuzuschreiben ist.
Wir hoffen nur, dass das Gericht in Göttingen, das bei der Bewertung des gesamten Vorganges dann auch erkennt.
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