In den Sitzungen der betreffendene Arbeitsgruppen des EU-Ministerats ist die Novelle des europäischen Datenschutzrechts grundlegend umgearbeitet worden. Zentrale Passagen des Parlamentsentwurfs wurden bereits stark verändert. Nach Informationen, wurde etwa aus der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben ab 250 Mitarbeitern eine Kann-Bestimmung gemacht.
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