Die britische Regierung darf entgegen ihren Plänen vorerst keine Asylwerberinnen und -werber nach Ruanda abschieben. Das entschied ein Berufungsgericht in London heute. Das Vorhaben der konservativen Innenministerin Suella Braverman sei rechtswidrig. Die Richter entschieden mehrheitlich, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland betrachtet werden kann.
Grund seien Mängel im dortigen Asylverfahren. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schutzsuchende von Ruanda aus wieder in ihre Heimatländer abgeschoben würden, obwohl sie einen Asylanspruch hätten. Die Entscheidung kann noch vor dem obersten britischen Gericht angefochten werden.
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