Bundesverfassungsgericht verkündet heute in Karlsruhe seine Entscheidung darüber, ob Deutschland sich an dem Euro-Rettungsschirm ESM beteiligen darf. Im Rahmen des Rettungsschirms verpflichtet sich die Bundesrepublik, notleidenden Euro-Staaten mit bis zu 190 Mrd. Euro beizustehen.
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