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Große Verärgerung bei Ersten Oderfelder Anlegern

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Natürlich, und mal ganz ehrlich – ist dieser Ärger nicht zu verstehen? Die mutmaßlichen Betrüger, die den ganzen Schlamassel zu verantworten haben, laufen immer noch FREI herum und machen sich einen schönen Tag.

In der Tat, denn in Hamburg hat, so hört man, hat schon wieder der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft gewechselt. Man kann die Staatsanwälte schon fast gar nicht mehr zählen, die jetzt mit dem Vorgang zu tun hatten, und was passiert? Nichts!

Ist die Hamburger Justiz so unfähig? Können mutmaßliche Betrüger hier fast 100 Millionen abzocken und die Hamburger Staatsanwaltschaft schaut einfach so zu? Diesen Eindruck vermittelt die Staatsanwaltschaft in Hamburg seit geraumer Zeit.

Ja, was noch ungewöhnlicher ist, bis zum heutigen Tage gibt es nicht einmal eine veröffentlichte Liste der Vermögensgegenstände, die man bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt hat. Was geht da in Hamburg bei der Staatsanwaltschaft eigentlich ab?

So mancher Anleger musste am gestrigen Abend, nach der Veröffentlichung  unseres Artikels, einfach einmal Dampf ablassen in einem Gespräch mit unserer Redaktion.

Verständlich, denn nachdem den mutmaßlichen Betrügern nichts passiert ist, müssen die Anleger jetzt wegen deren Betrug in die Tasche greifen, denn der Insolvenzverwalter will sogenannte Scheingewinne zurückhaben.

Ja Mensch, so ein erboster Anleger, woher sollten wir denn wissen, dass das alles nur Betrug war? Woher sollten wir denn wissen, dass wir irgendwann die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen, wegen Vorgängen, die uns völlig unbekannt waren? Wir sind doch davon ausgegangen, dass das alles rechtmäßig war.

Nun, der Insolvenzverwalter tut hier, was er tun muss, keine Frage, denn er trägt eben genauso wenig Schuld an dem Vorgang wie die betroffenen Anleger, aber er muss das tun, was ihm die Insolvenzordnung vorschreibt.

Dazu gehört wohl nun auch die Rückforderung eben genau dieser Scheingewinne, die natürlich durch das betrügerische Handeln entstanden sind in der Vergangenheit.

Den betroffenen Anlegern kann man nun wirklich nur den Rat geben, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, der sich dann mit der Rückforderung und dem Insolvenzverwalter auseinandersetzt, um die bestmögliche Lösung für beide Seiten zu finden.

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