Die BaFin übernimmt mit dem Rundschreiben 01/2022 (BA) Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Ausnahmen von den Großkreditobergrenzen in ihre Verwaltungspraxis.
Die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/09) umfassen Beurteilungskriterien für Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) überschreiten. In den Leitlinien sind zudem die Kriterien für den Zeitraum und die Maßnahmen festgelegt, die zur Wiederherstellung der Einhaltung der Großkreditobergrenzen befolgt werden müssen. Die Leitlinien hatte die EBA gemäß dem Mandat in Artikel 396 Absatz 3 der CRR im Juni 2021 erstellt.
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