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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Grüne Anleihen – das Gespräch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev
Anlegerschutz

Grüne Anleihen – das Gespräch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

styles66 (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Am Donnerstag hat das Europaparlament einen freiwilligen Standard für „europäische grüne Anleihen“ genehmigt. Können Sie uns mehr dazu erzählen?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Ja, das EU- Parlament hat einen neuen, freiwilligen Standard für „europäische grüne Anleihen“ eingeführt. Dies ist der erste Standard dieser Art weltweit. Er soll Emittenten, die das Label „europäische grüne Anleihen“ nutzen möchten, einheitliche Leitlinien bieten.

Interviewer: Wie werden Investoren und emittierende Unternehmen von diesem Standard profitieren?

Bontschev: Investoren erhalten die Möglichkeit, ihr Kapital gezielter und mit mehr Vertrauen in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu investieren. Für emittierende Unternehmen bietet der Standard zusätzliche Sicherheit und macht ihre Anleihen für Investoren attraktiver. Das dürfte die Nachfrage nach solchen Finanzprodukten erhöhen und die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen.

Interviewer: Was genau besagt der neue Standard?

Bontschev: Er steht im Einklang mit dem EU-Taxonomierahmen, der die Kriterien für als ökologisch nachhaltig eingestufte Wirtschaftsaktivitäten definiert. Unternehmen, die grüne Anleihen ausgeben möchten, müssen transparent machen, wie die Investitionen in ihre Übergangspläne integriert werden.

Interviewer: Wie sieht es mit der Überprüfung der Standards aus?

Bontschev: Die Verordnung sieht ein Registrierungs- und Aufsichtssystem für externe Prüfer vor. Diese sind dafür zuständig, die Einhaltung der Standards zu bewerten. Mögliche Interessenkonflikte der Prüfer müssen dabei transparent und ordnungsgemäß gehandhabt werden.

Interviewer: Gibt es bis zur vollständigen Implementierung des Taxonomierahmens Übergangsregelungen?

Bontschev: Ja, Emittenten müssen sicherstellen, dass mindestens 85% der Mittel aus den Anleihen für Aktivitäten verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie-Verordnung übereinstimmen. Die restlichen 15% dürfen auch in andere Aktivitäten fließen, allerdings muss klar dargelegt werden, wohin diese Investitionen gehen.

Interviewer: Frau Bontschev, wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Bontschev: Die „europäische grüne Anleihe“ ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, die nachhaltiger werden möchten. Mit der Verabschiedung dieser Verordnung wird ein starkes Signal an Unternehmen gesendet, grüne Anleihen ernsthaft in Erwägung zu ziehen, da Investoren bereit sind, in solche zu investieren.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Zeit und die aufschlussreichen Antworten, Frau Bontschev!

Bontschev: Gern geschehen! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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