Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage mehrerer Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gegen den Neubau der Bundesstraße B 169 vom Knotenpunkt mit der B 6 bei Riesa bis südwestlich von Salbitz abgewiesen.
Nach Auffassung des Senats steht die Planrechtfertigung für das Vorhaben, die sich aus der Festlegung des Gesetzgebers im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ergibt, auch nach dem bereits erfolgten Bau von anderen Ortsumgehungen in der Region nicht in Zweifel. Das FFH-Gebiet „Jahnaniederung“ wird nach den Planunterlagen nicht erheblich beeinträchtigt; das haben die Kläger nicht mit Rügen angegriffen. Es ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Planfeststellungsbehörde sich im Interesse des überregionalen Verkehrs, dem der Ausbau der Bundesfernstraße in erster Linie dienen soll, für eine direkte Trassenführung und gegen eine mit Umwegen verbundene, weniger leistungsfähige Parallelführung zu vorhandenen Bundes- und Landesstraßen entschieden hat.
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