Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes im Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt.
Klima als Schutzgut
Durch das neue Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren.
Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen
Das Gesetz legt fest, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig um drei Monate verlängert werden können. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragstellers möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt, wenn die Behörde innerhalb einer festgelegten Frist nicht reagiert oder die nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller eingereicht wurden. Dies soll verhindern, dass der Fristbeginn durch wiederholte Nachfragen verzögert wird.
Vorzeitiger Baubeginn
Das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn wird vereinfacht: Das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten entfällt. Die Prüfung des Anlagenbetriebs erfolgt erst im Rahmen der endgültigen Genehmigung.
Fakultative Erörterungstermine
Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien entfällt der Erörterungstermin. Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Behörde dies im Einzelfall für erforderlich hält. Der Termin ist dann innerhalb von vier Wochen durchzuführen.
Erleichterung für Windenergieanlagen
Das Gesetz enthält spezielle Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie. Betreibern wird ermöglicht, zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen.
Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er betont, dass die Durchführung der Planungs- und Genehmigungsprozesse ohne ausreichendes, qualifiziertes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen kann und erwartet finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die Novelle sei ein wichtiger Schritt, um das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Jedoch seien nicht alle Bedenken der Länder hinsichtlich der Umsetzung ausgeräumt worden. Es könnte zu Klageverfahren während der praktischen Umsetzung kommen.
Um sicherzustellen, dass die Verfahrensbeschleunigung tatsächlich erreicht wird, soll die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Dabei sollen unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen berücksichtigt werden.
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