Es ist ein nachvollziehbarer Vorschlag, aber auch ein Vorschlag, den man sich dann genau anschauen muss. Ein solches Grundrecht auf „bezahlbaren Wohnraum“ in die Praxis umzusetzen, dürfte nicht möglich sein.
In der Konsequenz kann das nur heißen, dass die Gesellschaft, also wir alle, dann die Miete so subventionieren muss, dass der Wohnraum bezahlbar bleibt. Dem Vermieter wird das egal sein, so lange er seine aufgerufene Miete bekommt.
Nur, mit Verlaub, der Bürger, der nicht in den Genuss dieses Grundrechtes kommt, dass aber mit seinen Steuergeldern finanzieren soll, dürfte wenig Verständnis dafür aufbringen.
Solche Grundrechte hören sich dann sicherlich als „plakative Werbung“ gut an, aber man muss auch schauen, was man dem Bürger da eigentlich versprechen will. Man könnte ihm dieses Grundrecht eigentlich nur dann in Wohnungen zu gestehen, auf die die öffentliche Hand auch Zugriff hat.
Hier zum Beispiel bei Wohnungen, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurden. Natürlich gilt das auch bei Genossenschaften, an denen Städte und Gemeinden beteiligt sind.
Ob die Anzahl der so zur Verfügung stehenden Wohnungen ausreichen würde, um die Nachfrage abdecken zu können, das ist dann die nächste Frage.
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