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GSW Immobilien AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

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qimono (CC0), Pixabay
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GSW Immobilien AG

Berlin

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der GSW Immobilien AG: ISIN DE000GSW1111
Eingereichte GSW Immobilien AG Aktien: ISIN DE000A3MQBL8
Angediente GSW Immobilien AG Aktien: ISIN DE000A3MQBM6

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG, Berlin, zu dem am 29. Oktober 2021 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Vonovia SE, Bochum, an die Aktionäre der GSW Immobilien AG wird seit dem 11. November 2021 bei der GSW Immobilien AG, Investor Relations, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin, (Tel: +49 (0)30 89786-5413, Fax: +49 (0)30 89786-5419; E-Mail: ir@gsw.ag) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https:/​/​www.gsw.ag (dort im Bereich „Übernahmeangebot der Vonovia SE“)] in deutscher Sprache einsehbar.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.gsw.ag
im Internet am: 11.11.2021.

Berlin, den 11. November 2021

GSW Immobilien AG

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat

 

Pflichtveröffentlichung gemäß
§ 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1
des Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Gemeinsame begründete Stellungnahme
des Vorstands und des Aufsichtsrats

der

GSW Immobilien AG

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