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Gudzelak Services GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Abwicklung | © alan9187 / Pixabay
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. November 2019 gegenüber der Gudzelak Services GmbH i.G. angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Gudzelak Services GmbH i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die wiederum auch überwiegend im Ausland ansässig sind.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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