Die geplante Preisbremse für Gas und Fernwärme entlastet Verbraucher:innen. Nun prüft die Bundesregierung, ob diese Bremse bereits früher gelten kann. Dieses Hin und Her sorgt für Verwirrung. Was jetzt kommen muss ist eine schnellstmögliche Entlastung schon zum Januar, zumindest rückwirkend.
Gut ist die schnelle und unbürokratische Dezember-Abschlagszahlung als Soforthilfe. Es kann aber nicht sein, dass diese Soforthilfe nicht allen zugutekommt und viele Mieter:innen diese Zahlung erst mit der Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters im Jahr 2023 erhalten sollen. Das wäre das Gegenteil von Soforthilfe. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Der vzbv begrüßt Härtefallregelungen für die Verbraucher:innen, die trotz Entlastung ihre Rechnungen nicht stemmen können. Es fehlt allerdings eine klare Regelung für ein Moratorium für Energiesperren. Niemand darf in dieser Energiekrise seine Wohnung verlieren.
Das Warten der Verbraucher:innen auf das 49-Euro-Ticket hat auch mit der Einigung über die Finanzierung des ÖPNV noch kein Ende. Die Ankündigung, das Ticket zum 1. Januar 2023 anzubieten, ist ambitioniert. Der Bundesverkehrsminister muss sich an diesem Versprechen messen lassen. Beim „Deutschlandticket“ kommt es jetzt auf die Ausgestaltung an. Das Ticket muss monatlich angeboten werden und am Schalter kaufbar sein. Zusätzlich muss ein bundesweites „Sozialticket“ für 19 Euro pro Monat angeboten werden.
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