Handelsplattform askobid.fm: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft AskoBID
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft AskoBID keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von AskoBID betriebenen Webseite askobid.fm sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Auf der Seite lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über den Unternehmenssitz oder die Rechtsform von AskoBID feststellen. Anderweitigen Erkenntnissen zufolge verfügt die Gesellschaft über Geschäftsadressen auf St. Vincent und die Grenadinen und/oder in der Schweiz. Darüber hinaus ergeben sich Anhaltspunkte, wonach die Plattform askobid.fm von der Gesellschaft Solt Corp. Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, betrieben wird und nicht von AskoBID.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
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