Eines der umstrittensten Unternehmen im Holzinvestmentbereich ereilt das AUS in Deutschland, und mit Verlaub das ist auch gut so, denn das Internet ist voll von nicht unbedingt netten Hinweisen zu diesem Unternehmen. Vor allem in der Schweiz selber gibt es genug Veröffentlichung zu dem Unternehmen.
Nun sollten deutsche Anleger natürlich schnellstmöglich sehen, dass sie ihr investiertes Geld zurückbekommen, damit wenigstens noch etwas da ist. Peter Möckli hat sicherlich genug Fränkli verdient.
ShareWood Switzerland AG: BaFin untersagt öffentliche Angebote der Vermögensanlagen
Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 14. Mai 2019 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die ShareWood Switzerland AG keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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