Der Betriebsrat der Deutschen Börse stellte am Dienstag in Frankfurt ein Rechtsgutachten des Magdeburger Rechtsprofessors Ulrich Burghard vor, laut dem die geplante Fusion aus börsenrechtlichen Gründen unterbunden werden muss.
„Die hessische Börsenaufsichtsbehörde hat das Vorhaben zu untersagen“, sagte Burghard bei der Vorlage des 85 Seiten umfassenden Gutachtens. „Dafür gibt es zwingende Gründe.“Unter anderem könne die Deutsche Börse durch den geplanten Gewinnabführungs-und Beherrschungsvertrag ihre Betriebspflicht für die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) nicht mehr gewährleisten. Zu dieser Pflicht gehöre, die Börse angemessen fortzuentwickeln. Wer das Gutachten finanziert hat, wollte Burghard nicht preisgeben. Der Jurist saß bei der Präsentation der Studie zwischen zwei Vertretern der Arbeitnehmer, die sich gegen die Fusion ausgesprochen haben.
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