Im Prozess um den brutalen Übergriff eines 18-jährigen auf einen 30-jährigen hat eine Gutachterin dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
Der Gymnasiast hatte zur Tatzeit mehr als 3 Promille im Blut, was seine Schuldfähigkeit herabsetze, da die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte. Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fand sie keine Anhaltspunkte. Die Gutachterin empfahl, wegen Reifeverzögerungen das Jugendrecht anzuwenden. Der 18-jährige hatte den brutalen Angriff gestanden und seine Tat als „Schweinerei“ bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe.
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