Viele Verbraucher sind mit den deutschen Banken, Sparkassen und Versicherern unzufrieden. Und das nicht nur, weil diese ihnen unattraktive Konditionen bieten, sondern auch, weil sie in der Vergangenheit entweder schlecht beraten worden sind oder weil die Geldhäuser sich aktuell uneinsichtig und verbraucherunfreundlich zeigen – wie etwa bei der Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren. So suchen Verbraucher nach Alternativen – auch beim Sparen. Wenig bekannt sind diesbezüglich die Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften. Zu dieser interessanten Alternative bietet die Verbraucherzentrale Sachsen persönliche und telefonische Beratungen an.
Derzeit existieren in Deutschland ca. 50 Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung, darunter auch mehrere in Mitteldeutschland.
Diese Genossenschaften besitzen eine Bankerlaubnis, auch wenn sie lediglich Spareinlagen hereinnehmen und keine weiteren Bankgeschäfte ausüben. Sie fallen unter das Gesetz über das Kreditwesen und unterstehen damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dem gesetzlichen Einlagensicherungsschutz unterfallen sie jedoch nicht und auch nicht dem freiwilligen Einlagensicherungssystem der Banken. Dafür gibt es seit 1974 den Selbsthilfefonds des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Dieser sichert die Spareinlagen der Mitglieder, wenn eine Mitgliedsgenossenschaft insolvent würde. Doch der Immobilienbestand der Genossenschaften soll es gar nicht erst dazu kommen lassen.
Mitgliedern bieten diese Genossenschaften oft gute Zinsen für deren Geld. Dabei ist es keine Ausnahme, wenn die Guthabenzinsen höher als bei vergleichbaren Bankangeboten liegen. „Interessant für viele Verbraucher ist aber sicher auch, dass sehr kleine Beträge – beispielsweise schon ab 10 Euro monatlich – eingezahlt werden können“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Unterschiedliche Vertragslaufzeiten von kurz bis sehr lang werden ebenfalls angeboten.
Quelle:VBZ Sachsen
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