Der Zugang zu den Stränden der Gemeinde Wangerland darf nicht durchgängig gebührenpflichtig sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Zwei Mitglieder einer Bürgerinitiative hatten gegen Zutrittsgebühren geklagt, die die Gemeinde für einen Großteil ihres neun Kilometer langen Strandes erhoben hatte. Die Entscheidung könnte für die in ganz Niedersachsen verbreitete Praxis Folgen haben.
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