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Gute Entscheidung in Leipzig

MabelAmber (CC0), Pixabay
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Hotelübernachtungen aus „notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen“ sind auch im Lockdown erlaubt. Aber dürfen die Gäste im Hotelrestaurant verköstigt werden? Ja, legt das Ordnungsamt fest – obwohl das Gesundheitsministerium Nein sagt!

Vor zwei Wochen hatte BILD berichtet, dass Gäste im Pentahotel an vollbesetzten Tischen und der Bar bedient werden, auch Billard spielen dürfen. Alle anderen Hotels in der Stadt haben ihre Gastrobereiche geschlossen, bieten höchstens Frühstück zum Mitnehmen an.

Doch nun entscheidet Ordnungsamtschef Helmut Loris: „Wenn ein Restaurant grundsätzlich geschlossen ist und eine Versorgung nur für die Hotelgäste mit somit beschränktem Betrieb erfolgt, entspricht dies eher einem Kantinenbetrieb.“

https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/ordnungsamt-entscheidet-hotel-restaurants-duerfen-hausgaeste-bewirten-75367438.bild.html

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