Gute Idee

Published On: Sonntag, 15.12.2013By
Landeskriminalamt Sachsen und Verbraucherzentrale Sachsen unterzeichneten heute eine Kooperationsvereinbarung.

Bürger und Verbraucher sehen sich zunehmend professionellen, stetig und schnell fortentwickelten Formen der Vermögens- und Eigentumskriminalität ausgesetzt. Die aus diesen Kriminalitätsformen entstehende Gefahr, finanziell über den Tisch gezogen zu werden, stellen Behörden und Verbraucherschützer vor immer neue Herausforderungen. Solche Straftaten erfolgreich zu verhüten bzw. zu verfolgen, ist gemeinsames Anliegen des Landeskriminalamts (LKA) Sachsen und der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Präsident des Landeskriminalamts, Dr. Jörg Michaelis, und der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, Joachim Betz, unterzeichneten heute in Dresden eine Kooperationsvereinbarung über ihre künftig noch intensivere Zusammenarbeit zum Schutz von Bürgern und Verbrauchern.

Mit ihrer Kooperation streben das Landeskriminalamt Sachsen und die Verbraucherzentrale Sachsen eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit an und leisten damit einen praktischen Beitrag zur weiteren Gestaltung wirkungsvoller Verbraucherschutzarbeit im Freistaat Sachsen.

Polizei und Verbraucherzentrale erhalten durch ihre Bürgerkontakte wertvolle Hinweise für eine gemeinsame Präventionsarbeit. „Wir arbeiten oft an den gleichen Themen und haben die gleiche Zielgruppe, deshalb schließen wir diese Kooperationsvereinbarung, stimmen uns zukünftig noch besser ab und bündeln unsere Aktivitäten“, sagte Betz. Geplant sind unter Anderem gemeinsame Präventionsveranstaltungen für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Senioren.

Dr. Michaelis, Präsident des LKA Sachsen sagte: „Bereits in der Vergangenheit gab es punktuelle Zusammenarbeit beider Organisationen. Mit vereinten Kräften wollen wir auch in Zukunft gegen betrügerische Angebote wie unseriöse Gewinnspiele, untergeschobene Verträge oder Trojaner-Mails vorgehen. Kriminalität bekämpfen bevor sie entsteht und dadurch Schaden abwenden, das ist das Ziel der Zusammenarbeit.“

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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