Die Mobilfunkauktionen, bei denen der Staat alle Jahre wieder Milliardenbeträge einnimmt, könnten bald Geschichte sein. Darauf deutet eine „Protokollerklärung„ der Bundesregierung hin, die Teil des vom Bundesrat verabschiedeten Telekommunikations- gesetzes ist.
Bei dem in der Branche als „Beauty Contest„ bezeichneten Verfahren, das als Alternative zu den Auktionen gilt, fallen für Unternehmen nur geringe Gebühren an. Das Unternehmen mit dem ambitioniertesten Ausbauvorhaben bekommt dann denn Zuschlag.
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