Die Bundesregierung will heute einen Vorschlag für eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschließen, der es Strom- und Gasversorgern verbietet, ohne weiteres kurzfristig die Belieferung ihrer Kund:innen einzustellen.
Zahlreiche Strom- und Gasanbieter hatten seit dem vergangenen Winter einseitig die Versorgung eingestellt, trotz gültiger Verträge. Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv, kommentiert:
Es ist gut, dass die Bundesregierung unseriöse Geschäftspraktiken auf dem Energiemarkt verbieten will. Die kurzfristigen Liefereinstellungen mehrerer Energielieferanten im vergangenen Winter haben bei den Verbraucher:innen das Vertrauen in funktionierende Energiemärkte erschüttert. Darüber hinaus mussten viele von ihnen in der Ersatzversorgung zeitweise deutlich überhöhte Preise zahlen.
Die neue Regel stellt einen wichtigen Beitrag für mehr Verbraucherschutz im Energiebereich dar und ist angesichts explodierender Energiepreise dringend nötig.
Kommentar hinterlassen