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Gute Idee und Forderung der Verbraucherzentralen

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Heute berät der Rechts- und Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestags einen Gesetzentwurf über die Einführung von Gruppenverfahren. Gruppenverfahren sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch das rechtswidrige Verhalten ein und desselben Unternehmens geschädigt wurden, erleichtern, ihre Zahlungsansprüche mit einer gemeinsamen Klage vor Gericht durchzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Vorschlag, weil er ein zentrales Verbraucherproblem in Deutschland aufgreift: die eklatanten Lücken bei der Durchsetzung von Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüchen.

„Die derzeitigen Instrumente unserer Zivilprozessordnung genügen nicht, um Verbrauchern schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen“, sagt Helga Springeneer, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. „Deutschland sollte der Empfehlung der EU-Kommission folgen und ein Gruppenverfahren einführen.“

Klagerecht bisher nicht praxistauglich

Schon seit langem fordern die Verbraucherzentralen und der vzbv vor allem bei massenhaft eingetretenen Rechtsverletzungen eine bessere Möglichkeit, Zahlungs- und Schadensersatzansprüche gemeinsam durchzusetzen. Bislang müssen alle betroffenen Verbraucher individuell vor Gericht ihr Recht einklagen. Selbst wenn ein Gericht im Rahmen einer Unterlassungsklage einer Verbraucherzentrale oder des vzbv unternehmerisches Handeln für rechtswidrig erklärt, müssen die geschädigten Verbraucher auch dann noch einzeln ihre Zahlungsansprüche einklagen. Die wenigen Bündelungsmöglichkeiten, die das deutsche Zivilprozessrecht kennt, erweisen sich als nicht praxistauglich. Die Folge: Viele Verbraucher müssen ihren Schaden in Kauf nehmen und redliche Unternehmen sind mit Wettbewerbsnachteilen konfrontiert.

EU-Kommission empfiehlt Gruppenverfahren

Die EU-Kommission hat sich in ihrer Empfehlung vom Juni 2013 für eine Stärkung des zivilrechtlichen kollektiven Rechtsschutzes ausgesprochen und dabei explizit Gruppenverfahren genannt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für die Einführung von Gruppenverfahren spricht sich der vzbv für eine Stärkung kollektiver Instrumente aus, mit denen den wiederholt auftretenden Streu- und Masseschäden wirksamer beigekommen werden kann.

 

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