Bundespolitik

Gute-Kita-Gesetz

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Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Gemeinsame Verantwortung für Kita-Qualität

Das Angebot einer hochwertigen Kita-Betreuung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. In der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung wird betont, dass der Bund eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen müsse. Neben einer langfristigen Ausweitung der finanziellen Unterstützung seien weitere abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund und Ländern erforderlich, um die Qualität der Kindertagesstätten nachhaltig zu verbessern.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses Gesetz zielt auf die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ab. Auf Basis dieses Gesetzes hatten die Länder Verträge mit dem Bund abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin festgelegten Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher nicht vorgesehen.

Zukünftige Schritte

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, wann und wie sie sich mit den Forderungen der Länder auseinandersetzt. Es gibt hierfür keine festen Fristvorgaben, sodass der Zeitpunkt der weiteren Diskussion und Entscheidung offen bleibt.

Die Länder betonen, dass eine verlässliche finanzielle Unterstützung des Bundes notwendig ist, um die erzielten Fortschritte im Bereich der Kita-Qualität nicht zu gefährden und langfristig zu sichern. Sie hoffen auf eine schnelle und positive Reaktion der Bundesregierung, um die Qualität der frühkindlichen Bildung in Deutschland weiterhin zu gewährleisten und zu verbessern.

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