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Urlauber, die eine Pauschalreise bei der insolventen Thomas Cook gebucht haben, können aufatmen. Die Bundesregierung will alle Schäden, die nicht vom Versicherer Zurich ausgeglichen werden, ersetzen. Bekommen Pauschalurlauber keinen finanziellen Ausgleich für stornierte Reiseleistungen, springt der Staat ein. Thomas-Cook-Kunden, die nur einen Teil Ihres Geldes erstattet bekommen haben, sollen vom Bund die noch offene Differenz ausgezahlt bekommen.

Betroffene müssen hierfür – nach Angaben der Bundesregierung – zunächst nicht selbst aktiv werden. Anfang 2020 sollen weitere Informationen zur Abwicklung bekannt werden.

Der Versicherer Zurich beabsichtigt offenbar, nur für eine Schadenssumme bis zu 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr aufzukommen. Ungeklärt ist bislang, ob zwei Geschäftsjahre betroffen sind. Diese juristischen Fragen müssen jetzt aber nicht mehr die Verbraucher klären.

Betroffene Marken

Thomas Cook hat sein Geschäft eingestellt. Betroffen von der Insolvenz sind tausende Thomas-Cook-Kunden, die eine Reise mit dem Reiseveranstalter gebucht haben sowie Kunden, die bereits mit dem britischen Reiseanbieter am Urlaubsort sind.

Seit dem 25. September 2019 sind auch die deutschen Thomas-Cook-Marken

  • „Thomas Cook Signature“,
  • „Thomas Cook Signature Finest Selection“,
  • „Neckermann Reisen“,
  • „Öger Tours“,
  • „Bucher Reisen“ und
  • „Air Marin“

betroffen. Weil es keine Investoren für die Thomas Cook Touristik GmbH insgesamt gibt, wird dort nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereitet. Alle Reisen wurden abgesagt. Laut Pressemitteilungen des Unternehmens wird Galeria Karstadt Kaufhof unter anderem einen Großteil der Reisebüros (106 von 126 in Deutschland) übernehmen. Die Marken Bucher Reisen und Öger Tours werden vom türkischen Reiseveranstalter ANEX Tour übernommen. Hier solle der Reisebetrieb in Kürze wieder aufgenommen werden.

Zur Thomas-Cook-Gruppe gehört auch der Ferienflieger Condor. Flüge mit der Condor sollen aber zunächst weiter durchgeführt werden. Das deutsche Tochterunternehmen hat einen staatlich verbürgten Überbrückungskredit beantragt und erhalten: Die Bundesregierung und die hessische Landesregierung haben Condor eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro zugesagt.

Vorsicht vor E-Mail-Betrügern!

Thomas Cook warnt selbst vor Betrügern, die sich die Unsicherheit von Verbrauchern nach der Insolvenz von Thomas Cook zunutze machen wollen: Verbraucher erhalten E-Mails, die aussehen, als kämen sie von Thomas Cook. Der Betreff sei oft: „Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.“ Darin würden dann sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Thomas Cook verschicke solche E-Mails nie und rät, sie sofort zu löschen.

Welche Reisen finden statt, welche nicht?

Thomas Cook teilte am 12. November 2019 mit, dass alle Reisen mit Abreisedatum in 2019 und auch in 2020 nicht stattfinden werden – unabhängig davon, ob sie schon bezahlt wurden oder nicht. Das betrifft sowohl Pauschalreisen als auch bei Thomas Cook und den oben genannten Marken-Unternehmen gebuchte Einzelleistungen wie Nur-Flug oder Nur-Hotel.

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