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padrinan (CC0), Pixabay
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Passend zu den wärmeren Temperaturen sind in Deutschland zumindest für einen Teil der Menschen spürbare CoV-Lockerungen in Kraft getreten: So gelten bestimmte Einschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr. Im ganzen Bundesgebiet können vollständig Geimpfte und Genesene wieder mehr Menschen treffen und sind von Ausgangsbeschränkungen befreit.

Geimpfte und Genesene dürfen sich entsprechend den neuen Vorgaben im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen.

Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- und Freundeskreis, zählen Geimpfte und Genesene laut Verordnung künftig ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr. Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und Genesene nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Personenbeschränkungen für kontaktlose Individualsportarten, also beispielsweise Joggen, entfallen für diese Gruppen ebenfalls. Und schließlich müssen sie beim Einkaufen oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorweisen. Es reicht dann der Impfnachweis. Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin für alle.

Als vollständig geimpft gelten diejenigen, die ihre notwendige letzte Spritze – in der Regel sind es zwei – vor mindestens zwei Wochen bekommen haben. Wer schon nachweislich genesen ist und sich impfen lässt, gilt schon nach einer Spritze als vollständig geimpft. Als genesen gelten grundsätzlich diejenigen, die mit einem mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie schon eine CoV-Infektion hatten.

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