Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht laufen die Fäden im Aufsichtsrechts zusammen. Ein kurzer Überblick über aktuelle Aufgaben und künftige Herausforderungen.
Der wichtigste Akteur im Aufsichtsrecht für den Finanzsektor in Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Sie ist zuständig für die Aufsicht über nationale Kapitalmärkte, insbesondere über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel – die drei sog. Aufsichtssäulen. Konkret überwacht sie Funktionsfähigkeit, Stabilität und Solvenz der bestehenden Akteure. Dazu hat sie Zugriff auf alle Konten der Banken und verfolgt Verbraucherbeschwerden. Aber sie ist gemäß §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG) auch zuständig für die Lizenzvergabe für jeden Betreiber von Finanzdienstleistungsgeschäften am Markt. Außerdem bekämpft sie Geldwäsche (sowie neuerdings vermehrt auch Terrorismusfinanzierung) sowie Anlagenbetrug und Marktmanipulationen.
Vielfältige Aufgaben
Beispielsweise legte die BaFin 2014 fest, mit welchen russischen Banken oder Wertpapieren nicht mehr gehandelt werden durfte. Im Jahr darauf verhängte sie eine Strafe in Höhe von 40 Millionen Euro über die Deutsche Bank wegen Steuerhinterziehung mit CO2-Zertifikaten. Vergangenen Monat nahm sie Ermittlungen gegen den VW-Vorstand Winterkorn wegen Marktmanipulation auf.
Durch Wahrnehmung dieser Aufgaben soll die Behörde das Vertrauen in die Finanzmärkte und deren Stabilität gewährleisten. Sie untersteht zwar dem Bundesministerium für Finanzen und arbeitet im Rahmen der Auswertung eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen, wird aber unabhängig durch Verwaltungsgebühren finanziert.
Europäischer Rahmen
Sie wurde 2002 auf Grundlage des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) errichtet, hat aber seit der Einrichtung des Einheitlichen Europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) infolge der europäischen Finanzkrise im November 2014 die Aufsicht über 21 als bedeutend eingestufte Gruppen an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben, um eine einheitliche europäische Aufsicht zu gewährleisten. Auch die Lizenzvergabe für neue Banken erfolgt durch die EZB, allerdings in Absprache mit der BaFin, sofern deutsche Banken gegründet werden sollen (Art. 4 Abs. 1 SSM-VO).
Die BaFin Lizenz
Die BaFin Lizenz für Betreibung einer Bank oder eines Finanzdienstleistungsgeschäfts ist nur unter erhöhten Voraussetzungen zu erlangen, ihre Erteilung steht unter gesetzlichem Erlaubnisvorbehalt. Erforderlich ist neben einem in der Höhe im Einzelfall variierenden Mindeststartkapital auch fachlich geeignete (theoretisch und praktisch erfahrene) und zuverlässige Geschäftsleiter, die Offenlegung der Beteiligung des Antragstellers am Institut sowie die Vorlage eines tragfähigen Geschäftsplans inklusive Kontrollverfahren und organisatorischem Aufbau.
Neue Herausforderungen
Wie der Finanzsektor selbst, entwickeln sich auch das Aufsichtsrecht und die Aufgaben der BaFin ständig weiter. So trat im Sommer 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft, das mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt gebracht hat. Durch dieses Gesetz zum Schutz der Privatanleger hat die BaFin zusätzliche Kompetenzen erhalten.
Große Herausforderungen bringt auch die noch junge „Fintech“-Branche mit ihren innovativen Geschäftsmodellen. Welche aufsichtsrechtlichen Erfordernisse für Crowdfunding-Plattformen, virtuelle Währungen, mobile Zahlungssysteme etc. bestehen und für welche der Start-Ups eine BaFin-Lizenz erforderlich ist, muss zum Teil noch geklärt werden.
Weitere Informationen zum Aufsichtsrecht und zur BaFin-Lizenz: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/finanzdienstleistungen-finanzierung/bafin-lizenz-aufsichtsrecht.html
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