Es ist ein begrüssenswertes und gutes Urteil des Bundesgerichtshofes. Er hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt.
Das Verbot der Benachteiligung gelte auch für Geschäftsführer von Unternehmen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Karlsruher Richter am Montag. Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen.Dessen Vertrag als Cjhefarzt war mit der Begründung seines Alters von 62 Jahren nicht mehr verlängert worden. Dagegen hatte dieser nun geklagt, und jetzt gewonnen. Nun muss ein weiteres Gericht über eine Entschädgiung befinden.
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