In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht im deutschen Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Straftat bewertet.In der gestern veröffentlichten Entscheidung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde. Scharfe Kritik an dem Urteil übte der Zentralrat der Juden.
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