Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil eines französischen Gerichts gegen pro-palästinensische Aktivisten als Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.
Die Aktivisten hatten 2009 und 2010 zum Boykott israelischer Produkte aufgerufen und waren wegen Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt worden – zu Unrecht, stellte der Gerichtshof in Straßburg heute fest.
Die Aktionen der Gruppe seien als „politische Meinungsäußerung“ zulässig und von öffentlichem Interesse, wurde betont. Der EGMR entschied, dass Frankreich jedem der Beschuldigten 7.380 Euro Schadensersatz sowie der Gruppe zusammen 20.000 Euro für Verfahrenskosten bezahlen muss.
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