Wer aufgrund seiner Homosexualität Asyl beantragt, muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg Nachfragen der Behörden in Kauf nehmen. Allerdings müssen diese dabei die Grundrechte des Antragstellers etwa auf Privatleben achten. Auch die Menschenwürde müsse respektiert werden. Tests und Beweisaufnahmen seien daher untersagt, wie es in dem Urteil vom Dienstag heißt.
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