Startseite Allgemeines Gutes Urteil des EuGH
Allgemeines

Gutes Urteil des EuGH

Teilen

Wer aufgrund seiner Homosexualität Asyl beantragt, muss nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg Nachfragen der Behörden in Kauf nehmen. Allerdings müssen diese dabei die Grundrechte des Antragstellers etwa auf Privatleben achten. Auch die Menschenwürde müsse respektiert werden. Tests und Beweisaufnahmen seien daher untersagt, wie es in dem Urteil vom Dienstag heißt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump drängt auf Bestätigung von Matt Gaetz als Justizminister trotz Kritik und Kontroversen

Der designierte US-Präsident Donald Trump steht fest zu seiner umstrittenen Entscheidung, den...

Allgemeines

Rodrigo Duterte kehrt zurück: Politische Dynastien auf den Philippinen kämpfen um ihr Überleben

Rodrigo Duterte, der frühere Präsident der Philippinen, bekannt für seine kontroverse Amtszeit...

Allgemeines

Gericht klärt: Eingliederung eines Retainers muss zusätzlich berechnet werden

In einem wichtigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 23. November...

Allgemeines

AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht: CDU als gemeinsamer Hauptgegner im Wahlkampf

Im bevorstehenden Bundestagswahlkampf haben sowohl die AfD als auch das Bündnis Sahra...