Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof stärkt die Verbraucherrechte bei der Insolvenz von Reiseunternehmen. Wenn bei der Buchung der Reise ein sogenannter Sicherungsschein ausgestellt wurde, erhalten Urlauber auch dann ihr Geld zurück, wenn sie einem Betrüger aufgesessen sind.
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